Jahr für Jahr gibt die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen für das laufende Kalenderjahr geltende Prüffelder bekannt. So können auch aktuell wieder die aktuellen zentralen und dezentralen Prüffelder auf der Internetseite der Finanzverwaltung eingesehen werden.
Natürlich bedeutet die Veröffentlichung der Finanzverwaltung nicht, dass ansonsten keine weiteren Thematiken ausführlich und im Einzelfall besonders eingehend geprüft werden. Dennoch ist dieser Service der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen hervorzuheben, denn in anderen Bundesländern konnte ich bisher nichts dergleichen finden.
So teilt die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass in 2016 der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG das zentrale Prüffeld für das gesamte Bundesland darstellt.
Daneben gibt es natürlich aber auch dezentrale Prüffelder, also Punkte, die sich das einzelne Finanzamt auf die Fahne geschrieben hat und in 2016 besonders ausführlich und genau prüfen möchte. Auch diese Daten werden veröffentlicht. Die hier alle aufzuführen, würde den Rahmen sprengen, allerdings bietet die Finanzverwaltung diesbezüglich auch eine Tabelle zum Download an, auf die ich gerne verlinke:
Liste mit den vom Finanzamt dezentral aufgeführten Prüffeldern in NRW für 2016
Weitere Infos: Internetseite der Finanzverwaltung NRW