In einem aktuellen Positionspapier zur Bundestagswahl 2017 meldet sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) zu Wort und formuliert fünf Forderungen, die er den Volksvertretern mit auf den Weg gibt. Als Punkt 3 wird eine realitätsnahe Anpassung der Zinssätze im Steuerrecht gefordert.
Mit Blick auf das historische Niedrigzinsumfeld kritisiert der DStV einmal die seit 1961 konstante Verzinsung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis von unverändert 0,5% im Monat, also 6% in vollen Jahren. Zum anderen wird ein realitätsgerechterer Abzinsungssatz zur Bewertung von Pensionsrückstellungen gefordert.
6% Verzinsung
Immer wieder kommt an dieser Stelle das Argument, dass die Verzinsung sowohl gegen als auch für den Steuerpflichtigen wirkt und insoweit die Höhe des Steuersatzes ruhig unabhängig vom tatsächlichen Marktgeschehen sein kann. Aus meiner Sicht ist dies jedoch zu kurz gedacht. Immerhin werden die Vielzahl der Verzinsungsfälle wohl Betriebsprüfungssachverhalte sein und die enden erfahrungsgemäß eher selten mit einer Steuererstattung. So führt auch der DStV unter Verweis auf einen Bericht des BMF an, dass allein in 2015 2,9 Mrd. € Zinseinnahmen aus Mehrergebnissen bei Betriebsprüfungen stammen. Belastet sind dabei insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen.
Bedenkt man nun, dass der Hintergrund der Verzinsung eigentlich die Abschöpfung des Liquiditätsvorteils ist, den ein Steuerpflichtiger generiert, wenn er Steuern erst erheblich später zahlt, kommt unweigerlich die Frage auf, wo denn bei einem Niedrigzinsumfeld ein solcher Vorteil liegen soll. Dies zeigt sich nicht zuletzt daran, dass sich auch der Staat nahe einem Zinssatz von 0% refinanziert.
Der konkrete Vorschlag des DStV lautet daher, dass mindestens temporär eine Halbierung des Zinssatzes auf 0,25% her soll. Damit wäre aus heutiger Sicht zumindest eine Annäherung an das Marktgeschehen gegeben.
Bewertung von Pensionsrückstellungen
Noch bedenklicher stimmt die Situation bei dem steuerlichen Abzinsungssatz zur Bewertung von Pensionsrückstellungen. Dieser beträgt ebenfalls 6% im Jahr und ist letztmalig 1981 geändert worden. Die Kausalkette des deutlich über dem Marktzins liegenden Abzinsungssatz ist dabei logisch: Aufgrund des hohen Zinssatzes werden die Pensionsrückstellungen zu niedrig bewertet. Folge ist ein höherer Gewinn, der von höheren Steuern gefolgt ist. Durch die zu hohe Steuerlast fehlen im späteren Versorgungsfall schließendlich die nötige Mittel.
Alles in allem wirft der DStV daher mit Blick auf die Kausalkette die Frage auf, ob eine solche Typisierung beim Zinssatz noch verfassungsgemäß sein
Die logische Schlussfolgerung und Forderung des DStV daher: Der Abzinsungssatz muss an das derzeitige Zinsniveau angepasst werden.