In einem aktuellen Positionspapier zur Bundestagswahl 2017 meldet sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) zu Wort und formuliert fünf Forderungen, die er den Volksvertretern mit auf den Weg gibt. An dieser Stelle berichten wir über die Punkte 4 und 5, die wahrscheinlich jeder Steuerberater unterschreiben kann.
Kompetenzen der Steuerberater im Sozialversicherungsbeitragsrecht
In zwei Entscheidungen vom 05.03.2014 (Az: B 12 R 4/12 R und B 12 R 7/12 R) hat das Bundessozialgericht die Auffassung vertreten, dass Steuerberater nicht befugt sind, Mandanten, die sie auch steuerlich betreuen und die Lohnabrechnungen erstellen, im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens zu vertreten. Steuerberater dürfen hier weder im Antrags- noch im Widerspruchsverfahren tätig werden. Bedenkt man, dass von den etwa 30 Millionen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse mehr als 12 Millionen Gehaltsabrechnungen durch Steuerberater erstellt werden, ist es schwer nachzuvollziehen, warum Steuerberater gerade im Statusfeststellungsverfahren nicht tätig werden dürfen. Der DStV fordert daher vom Gesetzgeber, dass diesbezüglich die Kompetenzen der Steuerberater erweitert werden. Aus meiner Sicht zu Recht.
Internationale Qualitätssicherung
Nach Meinung der Europäischen Kommission ist die Regulierung von Berufsgruppen ein Hindernis für den Binnenmarkt. Dem ist jedoch entgegenzutreten, wie der DStV von der Politik fordert. Immerhin führt gerade auch die Regulierung des Berufsstands zu dem hohen Qualitätsstandard im steuerberatenden Beruf. Bevor daher immer wieder eine Deregulierung angestrebt wird, fordert der DStV zunächst einmal eine Datenbasis über die positiven und negativen Auswirkungen einer solchen Deregulierung zu schaffen. Die positiven Wirkungen der berufsrechtlichen Regelungen müssen so untermauert werden. In der Tat wird aus meiner Sicht nur mittels Regulierung der hohe Qualitätsstandard im steuerberatenden Beruf haltbar sein.
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