Vor ein paar Tagen berichtete die Presse, dass die 16 weltgrößten Autokonzerne trotz Chipmangel und Pandemie-Folgen (mal wieder) mehr verdient haben als je zuvor. Das Interesse an Automobilen ist weiterhin groß, zählt es doch zu den üblichen Statussymbolen in vielen Gesellschaften. Auch in der Berufspraxis haben wir viel mit dem Kraftfahrzeug zu tun – allem voran natürlich der beliebte Firmenwagen. Begünstigt durch den politisch forcierten Wandel zur Elektromobilität hat sich in der Vergangenheit ein „Steuersparmodell“ etabliert, dass so vom Gesetzgeber wohl nicht vorgesehen war und nun wohl von der neuen Regierung gestoppt werden soll.
Worum geht es?
Die private Nutzung eines Geschäfts- oder Firmenwagens ist zu versteuern. Am häufigsten kommt hierbei zur Bewertung das Pauschalverfahren mit 1 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises zur Anwendung. Handelt es sich bei dem Fahrzeug jedoch um ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug, ist der Listenpreis des Fahrzeugs nur mit einem Viertel oder der Hälfte anzusetzen. Die genauen Voraussetzungen kann man in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG nachlesen.
Stand die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs an, hat man sich gerne für ein begünstigtes Hybridfahrzeug entschieden. Neben dem persönlichen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz stand dabei oftmals die attraktive Steuererleichterung im Fokus. Denn Hybridfahrzeuge bieten im Wesentlichen weiterhin den Komfort und die Reichweite der Verbrenner-Fahrzeuge und kommen zusätzlich mit einer Steuerersparnis daher. Dabei habe ich nicht nur einmal gehört, wie bei Rückgabe des Fahrzeugs die Ladekabel noch originalverpackt im Kofferraum lagen.
Dieses Sparmodell ist nachvollziehbar. Für mich genauso nachvollziehbar ist jedoch die Ankündigung der neuen Ampel-Koalition, dass die Steuerbegünstigung reformiert bzw. verschärft werden soll. Denn wie diese kleine „Ladekabel-Anekdote“ zeigt, wurden die Fahrzeuge mehr aus Steuergründen als aus Umweltschutzgründen genutzt. Nun bin ich kein Experte in Elektrotechnik, aber ich kann mir vorstellen, dass die Batteriesysteme mehr auf Nutzung als auf Nichtnutzung ausgelegt sind – ob man das Auto überhaupt noch sinnvoll verwerten kann?
Koalitionsvertrag: Änderung der Besteuerung
Zurück zur Politik: Im Koalitionsvertrag (Seite 163) heißt es nun, dass die bestehende Besserstellung von Plug-In-Hybridfahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung für neu zugelassene Fahrzeuge stärker auf die rein elektrische Fahrleistung ausgerichtet werden soll. Hybridfahrzeuge sollen zukünftig nur noch privilegiert (d.h. Ansatz des Bruttolistenpreises nur mit 50 Prozent) werden, wenn das Fahrzeug überwiegend (= zu mehr als 50 Prozent) auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird. Heißt: Das Auto muss überwiegend im Elektromodus fahren.
Wie dieses Vorhaben konkret umgesetzt werden soll, ist noch offen. Möglich wäre, auf die Reichweitenbestimmung der Hersteller abzustellen. Das ist meines Erachtens jedoch unwahrscheinlich, denn zum einen kann auf dem Papier bekanntermaßen viel stehen und zum anderen klingt die Aussage im Koalitionsvertrag mehr nach einem tatsächlichen als nach einem theoretischen Verhalten (es sei denn, die Batteriesystem sind bis dahin derart weiterentwickelt, dass die Reichweite größer ist als mit einem womöglich reduzierten Verbrennermotor).
Alternativ könnte man sicherlich elektronisch das Fahrverhalten auslesen. Das würde dann aber wohl zu einer Nachversteuerung führen müssen. Denn wird das Fahrzeug nicht überwiegend im elektrischen Fahrbetrieb genutzt oder der rein elektrische Fahranteil nicht nachgewiesen, entfällt der Vorteil und die Nutzung des Wagens wird regelbesteuert. Jedenfalls eine interessante Vorstellung, wie die Lohnabteilungen demnächst eine Zusatzausbildung zum Kfz-Mechatroniker machen müssen.
Lassen wir uns überraschen. Aber irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass die Automobilhersteller vor Beginn der Neuregelung nochmal kräftig Hybridfahrzeuge verkaufen werden.
Was meinen Sie denn zum geplanten Nachweis der Antriebsnutzung? Wie könnte die Neuregelung aussehen? Schreiben Sie es in die Kommentare.