Mit dem „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ ist nach langem Hin und Her eine Beschränkung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften sowie bei Totalverlusten („Ausbuchung“) von Wertpapieren eingeführt worden. Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens hagelte es Kritik und die politischen Akteure waren sich alles andere als einig. Dies zeigt sich bereits darin, dass die Änderung des § 20 Abs. 6 EStG in einem vollkommen „artfremden“ Gesetz verabschiedet worden ist (siehe hierzu den Blog: Gesetzgeber will das das Gesetz zur Mitteilung von Steuergestaltungen “missbrauchen”). Die Kritik wird nun lauter und dürfte angesichts der Corona-Krise auch zunehmend Gewicht bekommen.
Unter www.openpetition.de findet sich eine Online-Petition mit dem Titel „Initiative: Rücknahme der steuerlichen Benachteiligungen privater Anleger“. Diese ist eine gemeinschaftliche Initiative verschiedenster Finanzinformationsanbieter, Medienunternehmen, Anlegerportalbetreiber, Finanzsoftwareentwickler & Angehörige der Börsen, Anleger-Communities und anderen. Aus meiner Sicht ist diese gut begründet. Ziel der Petition ist es, die entsprechenden Regelungen, die mit dem genannten Gesetz eingeführt wurden, ersatzlos zu streichen.
Hier ein Auszug aus der Petition: „Was ein Gewinn ist, wird durch das Gesetz zum Nachteil der Anleger neu definiert. Positiv verlaufene Transaktionen werden anders behandelt als negativ verlaufene Transaktionen. Dies führt dazu, dass sogar dann Gewinnsteuern entrichtet werden müssen, wenn nach der bisherigen und einzig richtigen Definition gar keine Gewinne angefallen sind. Diese Asymmetrie folgt nicht nur keinerlei Logik, sondern ist auch geeignet, das Vertrauen der Steuerpflichtigen in den Staat zu unterminieren.“
In der Tat: Die Gesetzesänderung war ganz klar rein fiskalisch motiviert und folgte keinerlei anderen Logik. Der Wille des BFH wurde missachtet bzw. ausgehebelt. Man kann es auch anders sagen: Der Wille des „damaligen“ Gesetzgebers, der die Abgeltungsteuer im Jahre 2009 eingeführt hatte, wurde ausgehebelt. Meines Erachtens verdient die Petition daher durchaus Unterstützung.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Ich möchte diesen Blog nicht „missbrauchen“, um Steuerpolitik zu betreiben. Mir geht es an dieser Stelle nur darum, einer Verkomplizierung des Steuerrechts entgegenzutreten. Allerdings habe ich nur wenig Hoffnung, dass die Petition bei den politischen Akteuren Gehör finden wird. Der Steuerausfall gerade der Jahre 2020 und 2021 wäre bei einer Rücknahme der Gesetzesänderung zu groß und man muss kein Prophet sei, um die Lage der Staatsfinanzen dieser Jahre beurteilen zu können.
Es ist überhaupt nicht verwerflich diesen Blog auch zu nutzen um auf steuerpolitische Aktionen hinzuweisen.