Parteien zur Wahl (Teil 4) – vermögensbezogene Steuern

Die Steuerpolitik spielt auch im Wahlkampf zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 eine hervorgehobene Rolle. Diese Artikelserie arbeitet die wesentlichen Aussagen der Parteien hierzu heraus. Dabei beschränken wir uns auf die Parteien, die eine realistische Chance auf den Einzug in den 21. Deutschen Bundestag haben. Dieser Artikel wirft einen Blick auf die vermögensbezogenen Steuern, die Vermögensteuer/-abgabe/Milliardärssteuer, die Grundsteuer, die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Grunderwerbsteuer.

Wie in vergangenen Wahlkämpfen zeigen sich bei den vermögensbezogenen Steuern sehr deutliche Lagergrenzen zwischen den Parteien. Am deutlichsten wird dies bei der Vermögensteuer oder -abgabe, die teilweise auch als Milliardärssteuer bezeichnet wird. Union, FDP und AfD lehnen diese Steuern ab. Die Grüne nähern sich dem Thema mit der eher vorsichtigen Formulierung an, dass sie sich lediglich aktiv für eine Milliardärssteuer einsetzen wollen. Schon etwas deutlicher wird die SPD, die vermögensbezogene Besteuerung stärken und Spitzenvermögen stärker an der Finanzierung des Landes beteiligen will. Dazu soll die Vermögensteuer für „sehr hohe Vermögen“ revitalisiert und der Vorschlag Brasiliens für eine globale Milliardärssteuer unterstützt werden.

Eine Schippe drauf legt das BSW. Für Vermögen ab 25 Mio. Euro soll ein Steuersatz von 1% gelten, der ab 100 Mio. Euro Vermögen auf 2 % und ab 1 Mrd. Euro auf 3 % steigt. 3 % entsprechen bei einer Rendite von 5 % immerhin einer (Soll-)Ertragsteuerbelastung von 60 % auf den Gewinn, hinzukommen Belastungen durch Einkommen-/Abgeltungsteuer, die dabei auch inflationsbedingte Scheingewinne erfassen dürften. Den Vogel schießt Die Linke ab: Schon ab 1 Mio. Euro Vermögen soll eine Vermögensteuer i.H.v. 1 % greifen, wobei der Steuersatz ab diesem Betrag linear bis auf bis 5% bei 50 Mio. Euro ansteigt. Oberhalb 1 Milliarde Euro sollen es gar konfiskatorische 12 % sein. Mangelnde Transparenz kann man den Sozialisten aber nicht vorwerfen. Als Ziel der Maßnahme rufen sie freimütig aus: „Milliardäre abschaffen“. Und da es bei der konsequenten Umsetzung dieses Plans offenbar nicht schnell genug gehen kann, sollen die reichsten 0,7 % der Bundesbürger (an dieser Stelle wird im Wahlprogramm ausnahmsweise nicht gegendert, für Milliardärinnen besteht also womöglich noch Hoffnung) zusätzlich mit einer einmaligen Vermögensabgabe von bis zu 30 % zur Kasse gebeten werden.

Kein Pardon kennt Die Linke auch bei der Erbschaftsteuer. Oberhalb geringer Freibeträge soll der Steuersatz künftig auf bis zu 60 % hochgeschraubt werden. Vergünstigungen bei Unternehmensvermögen sollen ganz entfallen. Streichungen bei Vergünstigungen für Betriebsvermögen plant offenbar auch das BSW, verzichtet aber auf nähere Ausführungen. Die SPD stößt grundsätzlich ins gleiche Horn und will die Einführung einer effektiven Mindestbesteuerung für große Betriebsvermögen, die auch für vermögenshaltende Familienstiftungen gilt. Immerhin soll der persönlichen Freibeträge erhöht werden, um den Vermögenspreissteigerungen seit der letzten Anpassung Rechnung zu tragen. Das selbstgenutzte Familienheim wollen die Genossen unangetastet lassen. Auf Betriebsvermögen haben es wohl auch die Grünen abgesehen, die eine weitgehende Streichung bestehender Ausnahmen für außerordentlich große Erbschaften, aber auch großzügige Stundungsregelungen fordern. Im Gegenzug wollen SPD, Grüne und BSW eine neue, offenbar erbschaftsteuerlich privilegierte Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ schaffen. Aber ob eine solche neue Rechtsform tatsächlich mehr Probleme löst als neue schafft, darf zumindest als fraglich betrachtet werden.¹

Die Union spricht sich demgegenüber gegen eine Belastung von Familienunternehmen in der Substanz und für eine Vereinfachung der Unternehmensnachfolge aus. Außerdem will sie die Freibeträge erhöhen und den Abzug der Kosten einer energetischen Sanierung von der Erbschaftsteuer ermöglichen. Die CSU ergänzt den Wunsch einer Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Auch die FDP will die Gefährdung von Unternehmensexistenzen ausschließen und Freibeträge automatisch an die Inflation anpassen. Die AfD fordert schlicht die Abschaffung der Erbschaftsteuer.

In der Grunderwerbsteuer wollen Union und FDP über Freibeträge und das BSW über eine Befreiung von Familien den privaten Ersterwerb selbst genutzter Immobilien fördern. Die AfD will die Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer vollständig aufheben, Immobilienerwerber von außerhalb der EU sollen dagegen mit stattlichen 20 % abkassiert werden. Die Grünen wollen allgemein den vermeintliche Steuerschlupflöcher bei Share Deals schließen. Die Linke fordert die Umstellung auf eine quotale Besteuerung ab einem anteiligen Immobilienerwerb von 50%.

Von der Grundsteuer lassen die meisten Parteistrategen in den Wahlprogrammen eher die Finger, vielleicht ja auch, weil die Grundsteuer(-reform) zuletzt wenig gute Presse erhalten hat. Nach dem jahrzehntelangen politischen Ringen um ein neues Modell, das nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schließlich im Jahr 2019 im Bund sowie in einigen abweichenden Ländermodellen gefunden wurde, besteht offenkundig nur ein geringes Bedürfnis, diese Fass gleich wieder aufzumachen. Die SPD nähert sich dem Thema nur mit der mietrechtlichen Aussage, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer dürfe nicht so weit gehen, dass der Eigentümer sämtliche Lasten auf die Mietparteien umlegen darf. Das BSW fordert ein Belastungsmoratorium, allerdings nur für „normale Eigenheimbesitzer und Mieter“. An Systemkritik übt sich dagegen die AfD, die den Ersatz der Grundsteuer durch einen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer für die Kommunen ins Spiel bringt; eine solche Idee hätte sich doch eigentlich steuersystematisch eher für die Gewerbesteuer aufgedrängt.

Abschließend sei die Finanztransaktionsteuer erwähnt, über die seit dem Jahr 2011 erfolglos in verschiedenen Formaten auf EU-Ebene verhandelt wird. SPD, Linke und BSW wollen diese Zombie-Steuer offenbar notfalls auch national einführen, die FDP schließt dies aus. Während die Parteien beim Einkommensteuertarif und der Unternehmensbesteuerung vielfach mit Entlastungen um Wählerstimmen buhlen, deuten sich bei den vermögensbezogenen Steuern womöglich Steuererhöhungen an. Die nächste Folge betrachtet, wohin die Reise bei Klima- und Umweltsteuern gehen könnte.

¹ Vgl. die ablehnende Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/gmbh-mit-gebundenem-vermoegen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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