Parteien zur Wahl (Teil 2) – Einkommensteuerliche Änderungen für natürliche Personen

Die Steuerpolitik spielt auch im Wahlkampf zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 eine hervorgehobene Rolle. In einer Artikelserie arbeiten wir die wesentlichen Aussagen der Parteien hierzu heraus. Dabei beschränken wir uns auf die Parteien, die eine realistische Chance auf den Einzug in den 21. Deutschen Bundestag haben. In dieser Folge geht es um die Änderungen in der Einkommensteuer für natürliche Personen, die die über reine Tarifänderungen hinausgehen.

Zunächst zu den Arbeitnehmern, für die alle Parteiprogramme verschiedene Ideen parat haben. So setzen sich CDU/CSU, FDP und SPD für die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen bei Vollzeitarbeit ein. Die Genossen von der SPD wagen darüber hinaus einen zweiten Anlauf für eine Ende 2024 aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) gestrichene Idee: Sie wollen einen steuerlichen Anreiz zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten schaffen, indem sie eine hierfür vom Arbeitgeber ausgezahlte Prämie steuerlich begünstigen.

Eine Erhöhung der Pendlerpauschale fordern die Christdemokraten. Konkret wird in der Bayern-Agenda der CSU eine Erhöhung auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer gefordert. Die Linke hingegen will die Pendlerpauschale abschaffen und stattdessen ein Mobilitätsgeld einführen. Neue Wege möchte die FDP gehen und die Pendlerpauschale mit den Abzügen für das häusliche Arbeitszimmer und der Home-Office-Pauschale in einer großzügigen Arbeitstagepauschale vereinen. Die Grünen setzen dem eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.500 Euro entgegen.

Die SPD setzt sich in Sachen Mobilität für einen Führerscheinzuschuss des Arbeitgebers von bis zu 2.000 Euro ein, der steuer- und abgabenfrei an Auszubildende und junge Beschäftigte ausgezahlt werden kann. Zudem möchte die SPD die Attraktivität der E-Mobilität bei der Dienstwagenbesteuerung verbessern, ohne dass die Umsetzung näher ausgeführt wird (vermutlich stand hier die zuletzt untergegangene Idee aus dem SteFeG Pate, den Deckel beim Bruttolistenpreis für die günstige 0,25%-Besteuerung auf 95.000 Euro anzuheben). Die Grünen setzen sich ebenfalls für eine Reform des Dienstwagenprivilegs in dieser Richtung ein, um deutlichere Anreize für klimaneutrale Mobilität zu schaffen. Die Linke möchte (erwartungsgetreu) das Dienstwagenprivileg für solche Autos abschaffen, die als „Luxus-Autos“ klassifiziert werden können, unabhängig davon, ob es sich um Elektro-Autos oder Verbrenner handelt.

Auch auf Familien liegt ein besonderes Augenmerk der Parteien und in allen Programmen finden sich Ansätze, diese stärker zu unterstützen, wobei sich die Ansätze zum Teil deutlich unterscheiden. So steht traditionell zur Bundestagswahl die Frage nach der Beibehaltung des Ehegattensplittings im Raum. Während sich CDU und FDP klar dafür aussprechen, sind Grüne und Linke für dessen Abschaffung (Individualbesteuerung) und wollen nur noch die Übertragung des Grundfreibetrags zwischen den Ehegatten ermöglichen. Anders als die Linken wollen die Grünen diesen Systemwechsel aber nur neuen Ehen anlasten. Die AfD geht getreu ihrem Leitbild der traditionellen Familie einen Schritt weiter und will das Modell zu einem Familiensplitting ausbauen, bei dem Eltern und Kinder gemeinsam veranlagt werden sollen. Die CDU/CSU will immerhin perspektivisch den Kinderfreibetrag in Richtung des Grundfreibetrags erhöhen.

Für Alleinerziehende sieht die AfD keine stärkere steuerliche Entlastung vor, ebenso wenig wie FDP und BSW. Die SPD schlägt dagegen eine Umwandlung des bisherigen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende (von bisher 4.260 Euro pro Jahr für ein Kind) hin zu einem direkten Abzug von der Steuerschuld vor. Dies ähnelt den Vorschlägen einer Steuergutschrift von Grünen und Linken. Die Union will den bereits bestehenden Freibetrag erhöhen. Für die bessere Absetzbarkeit von Betreuungskosten sprechen sich sowohl CDU/CSU, Grüne als auch FDP aus. Eine weitere Anleihe beim SteFeG nehmen SPD und FDP in der Lohnsteuer: Die Abschaffung der Steuerklassen-Kombination III/V zu Gunsten des Faktorverfahrens der Steuerklasse IV soll erneut auf die Tagesordnung.

Auch für Immobilienbesitzer könnte die Bundestagswahl interessante Änderungen bringen. Vermieter würden nach Willen von CDU/CSU und der FDP bessergestellt werden. So wollen CDU/CSU zukünftig verhindern, dass Vermieter benachteiligt werden, insofern sie weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Die FDP spricht recht vage davon, dass sie die Besteuerung von Vermietungseinkünften „vereinfachen“ will. Zudem sollen Erwerbsnebenkosten bei fremdgenutzten Immobilien steuerlich sofort abzugsfähig sein. An höhere Steuern von privaten Immobilieneigentümern denken dagegen SPD und BSW. Sie wollen den Gewinn aus der Veräußerung von nicht selbstgenutztem Wohnraum auch nach Ablauf der bisherigen Spekulationsfrist als steuerpflichtig behandeln.

Auch für Privatanleger sind möglicherweise Änderungen zu erwarten. Insbesondere die Abgeltungsteuer ist für einige Parteien wieder ein wichtiges Thema. So soll diese nach Willen von SPD, Linken und BSW aus Gründen der Gerechtigkeit abgeschafft werden, was auf eine Anwendung des progressiven Einkommensteuersatzes auf private Kapitalerträge hinausliefe. Die Grünen fordern – entgegen anderweitiger öffentlicher Äußerungen – im Wahlprogramm lediglich, dass „Gerechtigkeitslücken (…) beim Auseinanderklaffen der Besteuerung von Arbeits- und Kapitaleinkünften“ geschlossen werden, ohne dass auf die Umsetzung näher eingegangen wird. In Kontrast dazu will die FDP Kapitalanleger steuerlich stärken. Neben dem wenig präzisen Wunsch, die Kapitalbesteuerung zu vereinfachen, möchte sie die Beschränkungen bei der Verlustverrechnung innerhalb der Abgeltungssteuer abschaffen und die Spekulationsfrist bei privatem Verkauf von Wertpapieren wieder einführen. Private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren wären demzufolge nach Ablauf der Frist steuerfrei möglich. Außerdem möchten sie ein steuerfreies Aufstiegsvermögen einführen, bei dem nicht ausgeschöpfte Sparer-Pauschbeträge fortgetragen werden können. Die AfD möchte zumindest den Sparerpauschbetrag auf 6.672 Euro erhöhen.

Im Ergebnis liegen die Positionen im Bereich der Einkommensteuer für natürliche Personen deutlich auseinander, es ergeben sich aber teilweise auch unerwartete Schnittmengen. Weiter geht es im nächsten Teil der Serie mit der Unternehmensbesteuerung

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