Die Steuerpolitik spielt auch im Wahlkampf zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 eine hervorgehobene Rolle. In einer Artikelserie arbeiten wir die wesentlichen Aussagen der Parteien hierzu heraus. Dabei beschränken wir uns auf die Parteien, die eine realistische Chance auf den Einzug in den 21. Deutschen Bundestag haben. Dieser Beitrag analysiert die Aussagen der Parteien zu Klima-, Energie- und Umweltsteuern.
Dass die im internationalen Vergleich sehr hohen Energie- und Strompreise für Wirtschaft und Verbraucher in Deutschland zu einem der größten Wachstumshemmnisse herangewachsen sind, schlägt sich auch (aber nicht ausschließlich) in den steuerlichen Vorschlägen der Wahlprogramme nieder. In der Stromsteuer führt dies sogar zu einer fast konsensualen Einigkeit: Union, SPD, Grüne, FDP, Linke und AfD fordern gleichermaßen eine Absenkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau (0,05 Cent/kWh). Zum Vergleich: Für Privathaushalte beträgt der Steuersatz derzeit 2,05 Cent/kWh, während Unternehmen des produzierenden Gewerbes bereits jetzt und befristet bis Ende 2025 nur den EU-Mindestsatz zahlen (daneben existieren zahlreiche weitere Befreiungen und Ermäßigungen). Aus dem stark differenzierten Stromsteuertarif folgt die Frage, für wen der Mindestsatz künftig gelten soll. Die Union will ausdrücklich, dass „alle“ davon profitieren, die SPD denkt offenbar an eine Entfristung nur der derzeitigen Regelung für das produzierende Gewerbe. Bei den anderen Parteien sind die Formulierungen weniger eindeutig, es scheint aber eher in Richtung einer breiten Entlastung zu gehen.
Bei der Energiesteuer zeigen sich die Parteien weniger energetisch und geschlossen. Lediglich FDP und AfD wollen eine (drastische) Reduzierung der Energiebesteuerung. Schwarz-Gelb wollen sich außerdem auf EU-Ebene ins Zeug legen und die Möglichkeit schaffen, in Krisensituationen die Energiesteuer senken zu dürfen (Union), bzw. allgemein die Mindeststeuersätze auf Heiz- und Kraftstoffe angesichts des steigenden CO2-Preises sukzessive auf null abschmelzen. Perspektivisch will die FDP Energie- und Stromsteuer durch den CO2-Preis ersetzen. Landwirte dürfen sich über eine ungewohnte Koalition von Fürsprechern wundern: Die von der Ampel gestrichene Rückvergütung der Energiesteuer für Agrardiesel fordern sowohl CDU/CSU als auch das BSW zurück.
Große Einigkeit gibt es bei der Einführung eines Klimagelds, mit dem ein Teil der Einnahmen aus dem CO2-Preis pauschal an die privaten Verbraucher zurückgegeben werden soll. Da Geringverdiener über einen geringeren Konsum i.d.R. geringere CO2-Abgaben zahlen, hätte ein solches Klimageld einen erheblichen Umverteilungscharakter. Eigentlich hatte bereits die Ampelkoalition ein solches Klimageld versprochen, dann aber die Einführung vertagt, da die Einnahmen aus dem CO2-Preis hinter den Ausgabenwünschen zurückblieben und das bekannte Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts die erhofften Schuldenspielräume zurückstutzte. Definitiv einen neuen Anlauf wollen Union, Grüne, FDP und Linke wagen, die SPD nennt das Klimageld als eine mögliche Maßnahme ab 2027, wenn der Emissionshandel ausgeweitet wird. BSW und AfD lassen den Umweg über das Klimageld aus und verlangen die Abschaffung des CO2-Preises, womit sich die Zahlung eines Klimageldes erübrigen würde.
Über ein Alleinstellungsmerkmal verfügt die SPD beim CO2-Grenzausgleich (CBAM). Für bestimmte Industrieprodukte verteuert dieser europäische CO2-Zoll Einfuhren aus Drittländern, um dort ggf. fehlende CO2-Abgaben zu ersetzen. Die Sozialdemokraten fordern, ergänzend eine Exportförderung, wohl um spiegelbildlich EU-Exporte in Drittländer von EU-CO2-Abgaben zu entlasten. Die AfD will – da man schon auf die CO2-Bepreisung verzichten möchte (s.o.) – konsequenterweise auch den CO2-Grenzausgleich loswerden.
Einigkeit zwischen FDP und AfD gibt es bei der Luftverkehrsteuer, bei der beide die Kettensäge zücken und die Steuer abschaffen wollen. Die Union spricht nur wolkig davon, die Gesamtkosten des Luftverkehrstandorts auf ein wettbewerbsfähiges Niveau zu drücken.