Neuerdings findet sich in Steuerbescheiden folgender Vorläufigkeitsvermerk zu festgesetzten Zinsen: „Die Festsetzung von Zinsen ist gem. § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO in Verbindung mit § 239 Abs. 1 S. 1 AO vorläufig hinsichtlich der Höhe des Zinssatzes von 0,5 Prozent pro Monat.“ Dieser Vorläufigkeitsvermerk kann sich für Steuerzahler nachteilig in Fällen auswirken, bei denen zu seinen Gunsten Erstattungszinsen festgesetzt werden. Um einer eventuellen späteren Rückzahlung an das Finanzamt vorzubeugen, empfiehlt sich in solchen Fällen die Einlegung eines Einspruchs mit dem Ziel endgültiger Zinsfestsetzung. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg...
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Wird ein Anteil an einer Personengesellschaft erworben, so dienen häufig die Immobilien im Gesellschaftsvermögen als Sicherheit im Rahmen der Kaufpreisfinanzierung. Kommt es später zu Zahlungsschwierigkeiten des Gesellschafters, droht die Zwangsvollstreckung der betrieblichen Immobilie, die es natürlich abzuwenden gilt. Wie ist in diesem Fall die Vorsteuer aus eventuellen Rechtsberatungsleistungen zu behandeln? Stehen die Leistungen in erster Linie im Zusammenhang mit mehr oder weniger privaten Belangen des Gesellschafters, da es um „seine“ Zahlungsschwierigkeiten geht? Oder sind die Leistungen als unternehmerisch veranlasst anzusehen, da sie der Abwendung der Zwangsvollstreckung einer betrieblichen Immobilie dienen? Das FG Münster jedenfalls hat in einem aktuellen Fall einen...
Die Künstlersozialabgabe muss u.a. auch von Unternehmen entrichtet werden, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für ihr eigenes Unternehmen betreiben, wenn sie regelmäßig Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen (§ 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG). Ist ein Verein, der sich der einen Künstler mit der Gestaltung von Schaltflächen beauftragt, auch zum Kreis der Abgabeverpflichteten? Hierüber hatte das Sozialgericht Münster in seinem Urteil vom 11.07.2019 (S 14 BA 32/18) zu entscheiden. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum...
Außendienstmitarbeiter sind zumeist daran interessiert, dass der Sitz ihres Arbeitgebers steuerlich nicht als erste Tätigkeitsstätte gewertet wird. Denn dann können sie ihre Fahrtkosten mit der Dienstreisepauschale von 30 Cent je Fahrt-Km abziehen und die Verpflegungspauschalen werden ihnen gewährt, wenn sie mehr als acht Stunden von ihrer Wohnung abwesend sind. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch...
Scheinselbständig oder nicht? Über diese Frage hatte das Sozialgericht Dortmund im Falle einer selbständig tätigen Lohnbuchhalterin zu urteilen. Nach seinem Urteil stellt die Tätigkeit im Streitfall eine abhängige Beschäftigung dar, die deshalb der Sozialversicherungspflicht in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegt (Urteil vom 11.03.2019 – S 34 BA 68/18). Der Streitfall Die im Streitfall beigeladene Lohnbuchhalterin hat bereits 2005 ein Gewerbe angemeldet und führt seitdem Arbeiten in der Lohn- und Finanzbuchhaltung für verschiedene Auftraggeber aus. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer,...
Seit vielen Jahren kämpfen Grundstückseigentümer für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge, so unter anderem in Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern. Während in Nordrhein-Westfalen noch gekämpft wird, wird in Mecklenburg-Vorpommern bereits gefeiert – die Beiträge entfallen. Aber: Die Feier ist sicher nicht feucht-fröhlich und wahrscheinlich ist dem einen oder anderen die Feierlaune auch gleich wieder vergangen, denn zeitgleich mit der Abschaffung der Straßenbaubeiträge ist eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 5 auf 6 Prozent beschlossen worden – und zwar bereits zum 1.7.2019. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher...
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