Kabinettsbeschluss: Vorzeitiges Ende der reduzierten Umsatzsteuer auf Gas

Die vorübergehend reduzierte Umsatzsteuer auf Gas soll vorzeitig ab 1.1.2024 wieder auf 19 Prozent steigen. Das hat das Bundeskabinett am 11.10.2023 beschlossen.

Hintergrund

Ich habe bereits im Blog berichtet: Die Bundesregierung reagierte auf die seit Beginn des Ukrainekrieges massiv gestiegenen Energiekosten mit verschiedenen Entlastungsmaßnahmen, insbesondere dem EWPBG und dem StromPBG. Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ (BGBl 2022 I S. 1743) wurde der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz rückwirkend ab 1.10.2022 bis 31.3.2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert; das war Teil des Dritten Entlastungspakets der Bundesregierung. Einzelheiten hat das BMF im Schreiben vom 25.10.2022 (III C 2 – S 7030/22/10016 :005) erläutert.

Bundeskabinett beschließt vorzeitige Rückkehr zum Regelsteuersatz

Auf Vorschlag des Bundesfinanzministers hat die Bundesregierung jetzt am 11.10.2023 die vorzeitige Rückkehr zum Umsatzsteuer-Regelsatz von 19 Prozent auf Gas ab dem 1.1.2024 beschlossen. Weiterlesen

Bruchteilsgemeinschaft in der Umsatzsteuer – ich hisse die weiße Flagge

Nehmen wir einmal folgenden einfachen Fall: A veräußert eine umsatzsteuerpflichtig vermietete Immobilie zu je 1/3 an B und C und bleibt selbst zu 1/3 beteiligt. Die Gemeinschaft ABC führt den Mietvertrag fort. A hat das Grundstück vor drei Jahren seinerseits umsatzsteuerpflichtig erworben. Fragen: Ist die Gemeinschaft ABC eine reine Bruchteilsgemeinschaft oder eine GbR? Liegt seitens A eine Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG vor – und wenn ja, umfasst diese die komplette Immobilie oder nur 2/3? Muss A die Umsatzsteuer – ganz oder anteilig – nach § 15a UStG korrigieren, wenn der Verkauf an B und C umsatzsteuerfrei erfolgte? Ich kann die Fragen nicht beantworten.

Zunächst vorweg: Irgendwann habe ich gelernt, dass eine GbR vorliegt, wenn ein gemeinschaftlicher Zweck gegeben ist. Bei einer Vermietungsgemeinschaft hätte ich eigentlich gedacht, dass ein solcher Zweck prinzipiell vorhanden ist. Doch eine Vermietung allein scheint nicht auszureichen. Ich selbst bin kein Jurist und kann das nicht beurteilen. Aber mit meiner Unkenntnis in Sachen „Abgrenzung Bruchteilsgemeinschaft zur GbR“ scheine ich nicht allein zu sein. Zumindest signalisieren mir einige Kolleginnen und Kollegen, dass sie gleichermaßen verunsichert sind. Weiterlesen

Vorabhinweise des BMF zur e-Rechnung

Ungewöhnlich, aber wahr: Das BMF hat sich vorab in einem Schreiben zur e-Rechnung bei inländischen B2B-Umsätzen geäußert und damit vor dem Ende des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens einen Standpunkt veröffentlicht.

Hintergrund

Die e-Rechnung ist auf dem Vormarsch und wird für inländische B2B-Umsätze mit dem Wachstumschancengesetz im UStG festgeschrieben. Mithilfe von Übergangsregelungen soll die e-Rechnung dann ab 2028 im gesamten B2B-Bereich verpflichtend Anwendung finden.

Ungewöhnlicherweise hat nunmehr das BMF bereits vor dem Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erste Hinweise dazu verlautbaren lassen – und zwar aufgrund von Anfragen der Verbände. Weiterlesen

Klagen häufen sich: Ist die neue Grundsteuer verfassungswidrig?

Ab 2025 soll in den Ländern die neue Grundsteuer zur Anwendung kommen, eine der wichtigsten Finanzierungsquellen der Kommunen. Doch schon jetzt rollt auf die Finanzgerichte eine Klagewelle zu. Verstößt auch die reformierte Grundsteuer gegen das Grundgesetz?

Hintergrund

Mit einem jährlichen Aufkommen von rund 14 Mrd. Euro stellt die Grundsteuer (Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke; Grundsteuer B für Wohn- und Gewerbegrundstücke) neben der Gewerbesteuer die wichtigste kommunale Steuerquelle dar. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im April 2018 entschieden, dass das bisherige Bewertungsrecht verfassungswidrig ist und der Gesetzgeber deshalb bis 31.12.2019 ein neues Gesetz erlassen muss. Für die Umsetzung neuer Bewertungsverfahren wurde eine Übergangsfrist bis Ende 2024 eingeräumt. Den neuen Rechtsrahmen hat der Bund im November 2019 durch eine Änderung des Grundgesetzes (BGBl 2019 I S. 1546) und das neue GrStRefG (BGBl 2019 I S. 1794) geschaffen. Rund 36 Mio. Grundstücke in Deutschland müssen neu bewertet werden. Von der Länderöffnungsklausel in Art. 72 Abs. 3 GG, die den Ländern vom Bundesmodell abweichende Bewertungsregeln erlaubt, haben Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen Gebrauch gemacht, alle anderen Länder wenden das Bundesmodell an.

Finanzgerichtliche Musterverfahren anhängig

Inzwischen haben die Finanzämter Millionen von Bescheiden über den Grundsteuermessbetrag verschickt; hierauf ist zwar keine Zahlung zu leisten, aber er ist für die Grundeigentümer die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. Hiergegen setzen sich viele Grundeigentümer schon jetzt zur Wehr, sowohl gegen die Grundstückbewertung nach Ländermodellen als auch nach dem Bundesmodell.

In Baden-Württemberg haben vier Verbände für ihre Mitglieder zwei Musterklagen gegen das ab 2025 in Baden-Württemberg geltende Landesgrundsteuergesetz beim FG Baden-Württemberg eingereicht. Weiterlesen

Zeitlich befristeter Zuwendungsnießbrauch an Kinder: Anerkennung (fast) ohne Wenn und Aber

Die Einräumung eines zeitlich befristeten Zuwendungsnießbrauchs an einem Mietobjekt ist seit Jahren eine gängige Gestaltung. Das heißt: Eltern räumen Sohn oder Tochter für vielleicht sieben oder acht Jahre den Nießbrauch an einer ihnen gehören vermieteten Immobilie ein, damit das Kind die Einkunftsquelle vorübergehend erhält, zum Beispiel um sein Studium zu finanzieren. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Im Familienverbund wird die Steuerlast gesenkt.
  • Bei den Kindern wirken sich der Sonderausgabenabzug von bis zu 6.000 Euro für ihre (Erst-)Studienkosten und der Grundfreibetrag steuermindernd aus.
  • Die Eltern müssen sich von ihrer Einkunftsquelle nicht dauerhaft trennen.

Das FG Baden-Württemberg hat die Gestaltung mit rechtskräftigem Urteil vom 13.12.2016 (11 K 2951/15) akzeptiert. Im Urteil heißt es ausdrücklich: „Nach Auffassung des Senats steht es Eltern frei zu entscheiden, ob sie zum Zwecke der Gewährung von Unterhalt dem Kind Barmittel überlassen oder ob sie ihm – auch befristet – die Einkunftsquelle selbst übertragen. Wenn sie sich aus steuerlichen Gründen für Letzteres entscheiden, führt allein dies nicht dazu, dass die zugrunde liegende rechtliche Gestaltung als unangemessen im oben dargestellten Sinne anzusehen wäre.“

Dennoch gab – und gibt – es immer noch Finanzämter, die dem Modell mit Argwohn gegenüberstehen. Weiterlesen

E-Rechnung wird verpflichtend!

Bereits im April hatte das BMF einen Diskussionsentwurf zu einer verpflichtenden elektronischen Rechnungstellung erstellt. Er ist nun in den Referenten- und nachfolgend in den Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes eingegangen. Was kommt auf die Unternehmen zu?

Hintergrund

Die EU plant auf dem Gebiet der Umsatzsteuer (mal wieder) großes: So hatte die EU-Kommission im Rahmen der ViDA-Initiative die Einführung eines elektronischen Meldesystems geplant, das u. a. die bisherigen Zusammenfassenden Meldungen ersetzen soll. Bereits in 2028 sollen die Änderungen in Kraft treten. In Vorbereitung darauf ist bereits ab 2024 eine geänderte Definition des Begriffs „Elektronische Rechnung“ geplant. Hier bestand allerdings eine Schwierigkeit. Denn um die e-Rechnungspflicht bereits im Vorgriff auf die EU-weiten ViDA-Maßnahmen umsetzen zu können, bedurfte es einer ausdrücklichen Genehmigung durch den EU-Rat. Dieser erfolgte am 25.7.2023.

Was ist geplant?

Ab dem 1.1.2025 wird eine elektronische Rechnung (e-Rechnung) gem. § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG-E definiert als Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt wird, übermittelt und empfangen. Weiterlesen

Einkommensteuervordrucke 2023: Die Anlagenflut nimmt weiter zu

Der eine oder andere erinnert sich vielleicht noch an die Zeiten, als die Finanzverwaltung in schöner Regelmäßigkeit die jeweils aktuellen Einkommensteuervordrucke mit einem „netten“ Begleitschreiben zugesandt hat. Nun, würde sie es heute tun, würde ein DIN A4-Umschlag womöglich nicht mehr ausreichen. Vielmehr müssten angesichts der Flut von Vordrucken schon kleine Päckchen geschnürt werden.

In den letzten Jahren kamen hinzu die Anlage KAP-BET, die Anlage KAP-INV, die Anlage Sonderausgaben, die Anlage Außergewöhnliche Belastungen, die Anlage Sonstiges, die Anlage R-AUS, die Anlage R-AV/bAV, die Anlage Energetische Maßnahmen, die Anlage Mobilitätsprämie und die Anlage Corona-Hilfen. Für die Vollständigkeit dieser Aufzählung lege ich meine Hand nicht ins Feuer.

Doch der Reigen geht weiter. Freunde von Vordrucken dürfen sich für das Veranlagungsjahr 2023 freuen auf die Weiterlesen

Serie Risiko Bilanz – wo man genauer hinschauen sollte: Geschäfte mit Russland

Hoppla, keine Bilanzskandale mehr? Zumindest nicht mehr monatlich. Stattdessen folgt nun die neue monatliche Serie „Risiko Bilanz“, die sich mit der Frage beschäftigt, wo man in der Bilanz genauer hinschauen sollte. Zinswende, Spätfolgen der Pandemie, Ukraine-Krieg, Klimawandel…die Risiken für Unternehmen werden nicht weniger – ganz im Gegenteil.

Gerade derzeit ist die Gefahr für das Aufhübschen der Zahlen besonders groß. Doch gibt es auch Tatsachen wie beispielsweise steigende Zinsen, die die Zahlen beeinflussen. Und die Unternehmen können nur eines tun: Die geltenden Bilanzierungsvorschriften anwenden. Dies wirkt sich nicht immer positiv auf das Jahresergebnis des Unternehmens aus. Damit es zu keinen Fehlinterpretationen kommt, soll diese Serie anhand von Beispielen die Hintergründe aufzeigen.

Im ersten Teil der Serie schauen wir uns das Risiko eines umfangreichen Russlandgeschäftes und die Auswirkungen auf den Abschluss genauer an. Denn trotz eines erzielten Jahresüberschusses, lauern in diesem sehr große Risiken wie das Beispiel eines deutsch-russischen Agrar-Konzerns zeigt. Auch für die Abschlussprüfer sicherlich kein einfaches Mandat. Weiterlesen

Betriebsprüfung: Wenn ein Auskunftsverlangen das Unternehmen lahmlegt

Stellen Sie sich vor, Sie betreiben ein Unternehmen, bei dem eines Tages eine Betriebsprüfung angekündigt wird. Und stellen Sie sich weiter vor, Sie erhalten eine Auflistung der von Ihnen vorzulegenden Unterlagen, die so umfassend ist, dass Sie Ihr Unternehmen für den nächsten Monat schließen müssen, um der Aufforderung des Prüfers nachkommen zu können.

Sie halten das für einen schlechten Scherz? Dann kennen Sie offenbar nicht die Damen und Herren der Hamburger Finanzverwaltung. Allen Ernstes sah – und sieht sich noch – ein Unternehmen mit folgender Aufforderung konfrontiert: Weiterlesen

Energiepreispauschale: Bei Streit mit dem Arbeitgeber ist das Finanzgericht zuständig

Im vergangenen Jahr musste sich das Arbeitsgericht Lübeck mit der Frage befassen, welches Gericht zuständig ist, wenn sich ein Arbeitgeber trotz der gesetzlichen Regelung geweigert hat, die Energiepreispauschale für Erwerbstätige (EPP I) an seine Arbeitnehmer auszuzahlen. Die Antwort lautete: Wer sich mit seinem Arbeitgeber über die Auszahlung der Energiepreispauschale streitet, muss dies vor dem Finanzgericht tun (Beschluss vom 1.12.2022, 1 Ca 1849/22).

Die Arbeitsgerichte seien allein für bürgerlich-rechtliche und nicht für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zuständig. Der Anspruch auf Zahlung der Energiepreispauschale beruhe auf einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis. Die Energiepauschale knüpfe zwar an ein Arbeitsverhältnis an, ihre rechtliche Grundlage finde sich jedoch nicht in der Arbeitsvertragsbeziehung. Der Arbeitgeber erfülle durch die Auszahlung der Energiepauschale weder eine arbeitsvertragliche Leistungspflicht noch eine ihm selbst durch den Gesetzgeber auferlegte Zahlungspflicht. Er fungiere allein als Zahlstelle. Er habe die Zahlung der Energiepauschalen nicht aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

Der Rechtsweg zu den Finanzgerichten sei eröffnet (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO). Es handele sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über eine Abgabenangelegenheit. Aus § 120 Abs. 1 EStG folge, dass der Gesetzgeber die Regelungen zur Energiepauschale entsprechend den für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung behandelt wissen will. Gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts ist Beschwerde eingelegt worden (Quelle: LAG Schleswig-Holstein, Pressemitteilung vom 28.12.2022). Mir ist allerdings nicht bekannt, ob über diese bereits entschieden worden ist.

Wie dem auch sei: Nun war das FG Münster an der Reihe. Weiterlesen