Am 20.10.2020 hat das BMWi die langersehnten FAQ für das Überbrückungshilfeprogramm II des Bundes veröffentlicht. Damit können ab sofort über Rechtsanwälte oder Angehörige der steuerberatenden Berufe im online-Verfahren von Soloselbständigen, Freiberuflern und KMU Fixkostenzuschüsse beantragt werden. Hintergrund Ich hatte wiederholt berichtet: Die Bundesregierung hatte bereits vor einiger Zeit beschlossen, das Überbrückunghilfeprogramm I des Bundes, das sich auf den Förderzeitraum Juni bis einschließlich August 2020 bezog zu verlängern, die Zugangsvoraussetzungen zu erleichtern und die Fixkostenzuschüsse zu modifizieren. Damit soll vor allem solchen Wirtschaftsbranchen und Unternehmen geholfen werden, die coronabedingt nach wie vor besonders unter behördlichen Einschränkungen gravierende Umsatzausfälle erleiden, so zum...
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Am 09.10.2020 hat der Bundesrat zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 final Stellung genommen (Br.-Drucks. 503/20 (B)). Grundlage hierfür waren v.a. die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates. Eine Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags, wie zunächst empfohlen, lehnte der Bundesrat allerdings nunmehr ab. Denn die Empfehlung des Bundesrat-Wirtschaftsausschusses, den Zeitraum für die Rücktragung von Verlusten (§ 10d Abs. 1 EStG) auf zwei Jahre auszudehnen und Verluste auch in das Geschäftsjahr 2018 zurücktragen zu können, fand keine Mehrheit. Verlustrücktrag: Anhebung der Grenzen im Rahmen des 2. Corona-Steuerhilfegesetzes Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind nach § 10d...
Die zweite Phase des Überbrückungshilfe-Programms umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020; der Start der Antragstellung soll in dieser 43. Kalenderwoche erfolgen, die Antragsbearbeitung lässt aber noch auf sich warten. Hintergrund Ich hatte berichtet: Die Überbrückungshilfe, mit der Bund und Länder kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen bei der Bewältigung Corona-bedingter Umsatzrückgänge unterstützen, geht in die Verlängerung und wird deutlich verbessert. Die Überbrückungshilfe I, die die Fördermonate Juni bis einschließlich August 2020 umfasste, konnte letztmals bis 9.10.2020 über einen Rechtsanwalt oder Angehörigen der steuerberatenden Berufe im online-Verfahren beantragt werden; im Rahmen dieses Programmteils wurden bundesweit erst rund 1...
Die seit dem Jahre 2014 geltende Rechtslage zu Reisekosten und zur Annahme einer ersten Tätigkeitsstätte sorgt immer wieder für Streitigkeiten. Äußerst umstritten sind nach wie vor einzelne Fälle rund um Zeit- bzw. Leiharbeitnehmer. Mit zwei Urteilen aus dem Jahre 2019 (VI R 36/16 und VI R 6/17) hatte der BFH zwar versucht, für Klarheit zu sorgen, doch offenbar ist ihm dies nicht zur Gänze gelungen. Jedenfalls lässt ein Urteil des Niedersächsischen FG vom 28.5.2020 (1 K 382/16) aufhorchen, das viele Zeitarbeitnehmer betreffen dürfte. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes...
Das OVG Lüneburg (vom 15.10.2020 – 13 MN 371/20) und der VGH Mannheim (15.10.2020 – 1 S 3156/20) haben die Beherbergungsverbote in den landesrechtlichen Corona–Verordnungen gekippt. Jetzt zeichnet sich ab, dass auch in den anderen Ländern die Beherbergungsverbote fallen. Welche Lehren sind daraus zu ziehen? Hintergrund Vor dem Hintergrund des sich ausbreitenden Corona- Infektionsgeschehens haben die Länder Corona- Beherbergungsverordnungen erlassen. Die Beherbergungsverbote gelten in der Regel für Gäste aus deutschen Regionen, in denen der maßgebliche Infektions- Inzidenzwert (50 neue Corona- Fälle pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen) registriert werden. Um beherbergt zu werden, müssen diese Reisenden einen negativen Corona-Test vorlegen,...
Ist die Vermietung von Stellplätzen eine untrennbare Nebenleistung zur Wohnungsvermietung und damit umsatzsteuerfrei? Nein, wie das Thüringer Finanzgericht mit Urteil vom 27.06.2019 entschieden hat (3 K 246/19). Der Streitfall Der Kläger errichtete einen Gebäudekomplex, deren Einheiten kurzfristigen Beherbergungszwecken dienen sollte. Dem entsprechend nahm er einen Vorsteuerabzug aus den Baukosten vor. Im Jahr 2014 erfolgte eine Nutzungsänderung. Entgegen der ersten Absicht wurden die Gebäude nun teilweise zu dauerhaften Wohnzwecken umsatzsteuerfrei vermietet. Aus diesem Grund berichtigte das Finanzamt den Vorsteuerabzug nach § 15a UStG anteilig für die Stellplätze der Dauermieter. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales...
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