Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind bis zu 1.250 Euro als Werbungskosten absetzbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit „kein anderer Arbeitsplatz“ zur Verfügung steht. Naturgemäß ranken sich um das Tatbestandsmerkmal „kein anderer Arbeitsplatz“ des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zahlreiche Streitigkeiten, so zum Beispiel, ob auch ein Pool-Arbeitsplatz im Rahmen des „Desk Sharing“ ein „anderer Arbeitsplatz“ sein kann. Der BFH hatte hierzu im Jahre 2014 entschieden, dass zwar auch ein Pool-Arbeitsplatz grundsätzlich ein „anderer Arbeitsplatz“ sein kann, doch nur dann, wenn der Mitarbeiter ihn „in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen...
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Die Bayerische Staatsregierung hat am 27.10.2020 weitere Unterstützungsmaßnahmen in Form eines Kulturstabilisierungsprogramms 2020/21 angekündigt, um die lebendige Kulturlandschaft in Bayern zu erhalten. Dabei soll es auch einen Unternehmerlohn für Soloselbständige in der Kultur geben. Kurz zum Hintergrund Kultur- und Kreativwirtschaft ist nicht nur ein Wirtschaftszweig: Deutschland ist ein Kulturstaat. Künstlerinnen und Künstler schenken in schweren Corona-Zeiten Hoffnung und Freude. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie, insbesondere die fehlenden Veranstaltungen, haben die Kunst- und Kulturschaffenden in ganz Deutschland schwer getroffen. Soloselbständige Künstler, aber auch Einrichtungen der Kreativ- und Kulturwirtschaft leiden besonders unter Beschränkungsmaßnahmen: sie erzielen keine Einnahmen. Von den Hilfsprogrammen des Bundes profitieren...
Die unterschiedlichen Einordnungen im Hinblick auf die Wirkung der Mehrwertsteuersatzsenkung zum 01.07.2020 lässt die Frage aufkommen, inwiefern es zu einer Verlängerung der Maßnahme über den 31.12.2020 hinauskommen könnte. Während im Teil I dieses Blogs die unterschiedlichen Positionen (exemplarisch) aufgezeigt wurden, stellt Teil II dar, welche Besonderheiten seitens der Unternehmerschaft bei einer Verlängerung zu beachten wären und welche Alternativen der Bundesregierung zu Unterstützung der Corona-gebeutelten Wirtschaft (u.a.) zur Verfügung stehen. Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht bei der IHK Köln Langjährige Dozententätigkeit an verschiedenen Fachhochschulen Zahlreiche Publikationen in (referierten) Fachzeitschriften zum Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht...
Der Bund gewährt die „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ (sog. Novemberhilfe) als einmalige, nicht rückzahlbare Kostenpauschale für Unternehmen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erfolgten Maßnahmen temporär geschlossen wird. Doch wie kommt die Wirtschaftshilfe jetzt möglichst schnell beim Empfänger an? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.
Entwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts sorgt für Glaskugellesen Die Wirtschaft befindet sich wieder im Lockdown. Zumindest teilweise. Einige Branchen leiden massiv unter den Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie. So traurig es ist, aber einige Unternehmen werden im nächsten Jahr Insolvenz anmelden. Derzeit gelten hierfür noch bis zum 31. Dezember 2020 einige Ausnahmeregelungen. Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen können helfen, Insolvenzen zu vermeiden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts. Dies soll Unternehmen dabei unterstützen, Krisen und finanzielle Schieflagen rechtzeitig zu erkennen und entgegen zu steuern. Dies wäre auch...
In den drei letzten Tagen hatte ich das zweifelhafte Vergnügen, mich mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket, auch als E-Commerce-Paket bezeichnet, zu befassen. Das Digitalpaket ist Teil des Jahressteuergesetzes 2020. Voraussichtlich werden die Änderungen durch das Digitalpaket nicht – wie zunächst vorgesehen – am 1. Januar, sondern erst am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Die einzelnen Änderungen sollen hier nicht vorgestellt werden; insofern kann auf die entsprechenden Blog-Beiträge von Herrn Dr. Wengerofsky („Neue verschärfte Regeln für elektronische Marktplatzbetreiber im Umsatzsteuerrecht“) und auf die Berichterstattung in den Fachzeitschriften verwiesen werden. Mir geht es vielmehr darum, abermals den Zustand des Umsatzsteuerrechts zu beklagen. In...
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BAG stärkt Kündigungsschutz von Schwangeren
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