Serie Risiko Bilanz: Warum der operative Cashflow nicht immer die Lösung ist

„Schauen Sie sich nicht nur den Gewinn, sondern auch den Cashflow an.“ Eine Aussage, die ich bei meinen Schulungen und Coachings häufig verwende. Aber ich muss zugeben: Der Cashflow ist nicht immer aussagekräftig.

So ärgerlich es ist, aber es ist nicht die Regel, wenn man Jahresabschlüsse und andere Inhalte eines Geschäftsberichts liest: Es ist immer so. Und die Aussagekraft des operativen Cashflows ist so ein Fall. Als Volkswirtin würde ich sagen: Es kommt darauf an. Worauf denn? Auf das Geschäftsmodell des Unternehmens. Was bedeutet das für den Cashflow? Schauen wir uns das genauer an. Weiterlesen

Auf in den BT-Wahlkampf: Die Steuerpläne von CDU/CSU

Frühzeitig vor der Bundestagswahl im Jahr 2025 hat sich die Union zu einer Unternehmensteuerreform bekannt und einen Antrag im Deutschen Bundestag gestellt.

Hintergrund

Wahlkampfzeit ist auch stets eine Zeit des Steuerrechts. Frühzeitig hat sich auch die CDU/CSU mit einem sehr klaren Vorschlag in diesem Jahr positioniert und im Bundestag den Antrag „Modernisierung des deutschen Unternehmenssteuerrechts voranbringen“ (BT-Drucks. 20/11954) gestellt.

Sie konstatiert, dass der deutsche Wirtschaftsstandort in den vergangenen 10 Jahren substanziell an Attraktivität verloren habe. Um die Deindustrialisierung zu stoppen und Deutschland wieder zu einer starken Industrienation zu machen, brauche es strukturelle Verbesserungen der Standortbedingungen. Hierzu sei es erforderlich, ein modernes und effizientes Steuersystem zu schaffen.

Der Antrag führt aus: „Das deutsche Steuerrecht ist seit der letzten Unternehmensteuerreform 2008 jedoch in die Jahre gekommen, wie an der überbordenden Bürokratie und den veralteten Strukturen zu erkennen ist. Unser Steuersystem muss einfacher, transparenter und gerechter werden.“

Die Vorschläge im Antrag

Ihren Antrag baut die CDU/CSU auf drei Säulen auf. Zunächst geht es darum, die „steuerliche Wettbewerbsfähigkeit“ Deutschlands zu stärken. Hierzu sei es erforderlich, ab 2025 u.a. schrittweise

  • die Steuerbelastung für thesaurierte Gewinne auf 25 % abzusenken;
  • eine rechtsformneutrale Besteuerung zu erreichen, indem insbesondere das Optionsmodell nach § 1a KStG und die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG wesentlich verbessert werden;
  • den Solidaritätszuschlag vollständig abzuschaffen;
  • eine temporäre, stark degressive „Turboabschreibung“, die signifikante Investitionsanreize über die bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten hinaus schafft, einzuführen.

Die zweite Säule stützt den „Bürokratieabbau. Hier fordert die Fraktion,

  • die Zuständigkeit für die Gründungen, Betriebsummeldungen und -aufgaben bei einer Behörde wie z. B. dem Finanzamt zu bündeln, um die Hürden für Start-ups abzubauen und Deutschland wieder zu einem Standort für Innovationen zu machen;
  • das Steuerfestsetzungsverfahren durch Selbstveranlagung und digitalen Datenaustausch mit der Finanzverwaltung stark zu vereinfachen;
  • das Verfahren der Betriebsprüfung zu einer begleitenden Prüfung weiterzuentwickeln, in dem Unternehmen und Finanzverwaltung kontinuierlich eng bis hin zu Prüfungen in Echtzeit kooperieren;
  • zu überprüfen, welche Missbrauchsbekämpfungsvorschriften aufgrund der Einführung der Mindestbesteuerung wegfallen können, etwa bei der Lizenzschranke oder der Hinzurechnungsbesteuerung;

Die dritte Säule befasst sich mit der „Verbesserung der Strukturen im Steuerrecht“. Hier ist gem. CDU/CSU notwendig,

  • das Besteuerungsverfahren zu digitalisieren und die Finanzverwaltung mit moderner KI-Technologie auszustatten;
  • sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, das Reverse-Charge-Verfahren für alle B-2-B-Umsätze einzuführen, sodass der Großteil der Zahlungsströme zwischen Fiskus und Unternehmen hinfällig wird;
  • das Erfordernis des Ergebnisabführungsvertrages bei der ertragsteuerlichen Organschaft abzuschaffen und ein Antragsverfahren bei der umsatzsteuerlichen Organschaft einzuführen;
  • den Kommunen eine verlässliche und auskömmliche Finanzausstattung zuzuordnen, die zugleich Anreize zur wirtschaftlichen Initiative und zur Ansiedlung von Arbeitsplätzen setzt.

Gegenstimmen aus der Koalition

Erwartungsgemäß mussten CDU/CSU mit einem starken Gegenwind rechnen. U.a. stellten Abgeordnete der SPD fest, dass die Forderungen der Union nicht zukunftsgerichtet seien und ein seriöser Vorschlag für die Gegenfinanzierung nicht vorliege. Die Grünen trugen vor, dass die Koalition schon die ganze Zeit Politik für den Wirtschaftsstandort Deutschland mache und gerade die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt worden ist. Die FDP nannte die Vorschläge sogar ein „Schuldeingeständnis der Antragsteller“. Denn, so Markus Herbrand: Von Steuerreformen sei zu Regierungszeiten der Union keine Rede gewesen. Es sei vielmehr auf Konsum gesetzt werden.

Charmante Vorschläge für die Wirtschaft

Dass die Union sich frühzeitig in Steuersachen positionieren und im Wahlkampf das Thema Steuern großschreiben wird, ist zu erwarten. Aus Sicht der Wirtschaft dürften die Vorschläge m.E. als attraktiv bezeichnet werden. Zu beachten ist allerdings, dass eine Gegenfinanzierung stehen sollte. Dass das deutsche Steuerrecht gerade für die Unternehmerschaft einer Neuakzentuierung bedarf, steht an vielen Stellen außer Frage. Insbesondere unter Beachtung der Tatsache, dass die letzte große Unternehmensteuerreform 16 Jahre zurückliegt, sollte das Thema „Reform des Steuerrechts und Bürokratieabbau“ im Sinne der hiesigen Wirtschaft weiterverfolgt werden.

Ehrenamtsfreibetrag für nebenberuflichen Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH

Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat oder in der Schweiz belegen ist, sind bis zur Höhe von insgesamt 840 Euro im Jahr steuerfrei. Das ist der so genannte Ehrenamtsfreibetrag.

Nach Auffassung des BFH ist die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a EStG auch für eine nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH zu gewähren (BFH-Urteil vom 8.5.2024, VIII R 9/21). Weiterlesen

Keine Inflationsausgleichsprämie während der Elternzeit – ist das zulässig?

Bei öffentlichen Arbeitgebern hatte eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Essen offenbar für Unruhe gesorgt. Dieses hatte entschieden, dass die Inflationsausgleichsprämie auch Eltern in Elternzeit zustehe. Zumindest gelte dies, wenn andere Arbeitnehmer im selben Betrieb die Prämie trotz Bezuges von Krankengeld erhalten. Dann liege eine sachlich nicht gerechtfertigte Differenzierung vor (ArbG Essen, Urteil vom 16.4.2024, 3 Ca 2231/23).

Zur Freude der Arbeitgeber und zum Leidwesen der betroffenen Arbeitnehmer hat das LAG Düsseldorf die Entscheidung nun aber revidiert. Ein Tarifvertrag darf den Inflationsausgleich während der Elternzeit ausschließen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.8.2024, 14 SLa 303/24). Weiterlesen

BFH hält Höhe der Aussetzungszinsen für verfassungswidrig – Was Steuerpflichtige jetzt tun sollten

Der VIII. BFH-Senat hält den gesetzlichen Zinssatz von 6 % p.a. für sog. Aussetzungszinsen für verfassungswidrig; er hat daher das Bundesverfassungsgerichtangerufen (BFH v. 8.5.2024 – VIII 9/23). Was folgt daraus für Steuerpflichtige?

Hintergrund

Einspruch und Klage haben im Steuerrecht grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung (§ 361 Abs.1 AO), d.h. die Erhebung einer Abgabe wird nicht aufgehalten, der Steuerpflichtige muss die festgesetzte Steuer also zunächst zahlen. Die aufschiebende Wirkung von Einspruch und Klage kann aber in einem summarischen Verfahren auf Antrag bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids von Finanzamt oder Finanzgericht gesondert durch die Aussetzung der Vollziehung (AdV) angeordnet werden (§ 361 Abs.2, 4 AO).

Für den Steuerpflichtigen bedeutet das einerseits, dass er die Steuer zunächst nicht zahlen muss. Andererseits droht ihm eine Belastung mit Zinsen, wenn sein Rechtsmittel endgültig ohne Erfolg bleibt und er die Steuer „nachträglich“ zahlen muss. Er hat dann nämlich für die Dauer der AdV und in Höhe des ausgesetzten Steuerbetrags Zinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat, also 6 Prozent pro Jahr zu entrichten (Aussetzungszinsen, § 237 i.V.m. 238 Abs. 1 S. 1 AO). Weiterlesen

Kann die teilentgeltliche Grundstücksübertragung auf ein Kind ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft sein?

Bei der teilentgeltlichen Übertragung eines – vermieteten – Grundstücks auf ein Kind denkt man wohl zuerst an die Schenkungsteuer. Als zweites denkt man vielleicht an die neue AfA-Reihe für den entgeltlichen Teil der Übertragung. Aber denkt man auch daran, dass der Vorgang als steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG gewertet werden könnte?

Ein Finanzamt aus Niedersachsen hatte diesen Gedanken jedenfalls. Zwar wurde der Gedanke vom Niedersächsischen FG verworfen, doch zwischenzeitlich liegt die Revision beim BFH vor (Niedersächsisches FG, Urteil vom 29.5.2024, 3 K 36/24; Rev. unter IX R 17/24). Weiterlesen

Nochmals: Gegen wen müssen Wohnungseigentümer seit der WEG-Reform 2020 ihre Ansprüche geltend machen?

Nach dem seit 1.12.2020 geänderten WEG-Recht richtet sich der Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers wegen Verletzung von Verwalterpflichten nicht mehr gegen den Verwalter selbst, sondern nur gegenüber der WEG-Gemeinschaft. Der zwischen der WEG-Gemeinschaft und dem Verwalter geschlossene Vertrag entfaltet insoweit auch keine drittschützende Wirkung zugunsten des einzelnen Wohnungseigentümers (BGH v. 5.7.2024 – V ZR 34/24).

Hintergrund

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) regelt das WEG die Rechtsbeziehungen der einzelnen Eigentümer untereinander, zur Gemeinschaft aller Eigentümer und zum Verwalter. Das WEG wurde durch Modernisierungsgesetz vom 22.10.2020 (BGBl 2020 I S. 2187) mit weitreichenden Änderungen für Verwalter und Eigentümergemeinschaft geändert. Damit stellt sich in der Praxis in den verschiedensten Fallkonstellationen die Frage, gegen wen im gerichtlichen Streitverfahren eigentlich der Anspruch prozessual geltend zu machen ist. Weiterlesen

Führt der nachträgliche Einbau eines Notentwässerungssystems zu Erhaltungsaufwand?

Da die Starkregenereignisse zunehmen, müssen gewisse Dächer nach den DIN-Vorgaben zusätzlich Notentwässerungen vorsehen. Ob die Kosten für ein zusätzliches bzw. für ein erst nach der Gebäudeerrichtung eingebautes Notentwässerungssystem sofort als Erhaltungsaufwand abziehbar sind oder ob nachträglicher Herstellungsaufwand vorliegt, muss wohl bald der BFH entscheiden.

Die Vorinstanz, das FG Düsseldorf, hat sich für die Annahme von Erhaltungsaufwand entschieden (Urteil vom 24.5.2024, 3 K 2044/18 F).

Der Sachverhalt:

Der Klägerin gehörte ein Gebäude mit einem Flachdach. Dieses wurde in den Jahren 1999 bis 2001 gebaut. Entsprechend den Vorgaben der DIN 19686-100 errichtete die Klägerin im Jahr 2010 neben dem bereits bestehenden Dachentwässerungssystem, bei dem das Regenwasser über Abflussrohre in die Kanalisation eingeleitet wird, ein Notentwässerungssystem mit eigenen Rohrleitungen, über die bei Starkregen etwaiges sich auf dem Dach stauendes Wasser auf Überflutungsflächen abgeführt wird. Die hierdurch entstandenen Aufwendungen behandelte sie als sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand. Das Finanzamt nahm hingegen Herstellungskosten. Die hiergegen gerichtete Klage war erfolgreich. Weiterlesen

Aktuelle Trends in der KI-Szene – Das neue ChatGPT-4o in der Anwendung

Seminarhinweis

OpenAI hat kürzlich ChatGPT-4o vorgestellt. Dieses Update ermöglicht Gratis-Nutzern Zugang zu bedeutende Funktionen, die zuvor zahlenden Kunden vorbehalten waren. Diese Funktionen stehen jedoch nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Gratis-Nutzer können nur eine stark begrenzte Anzahl von Anfragen mit ChatGPT-4o abgeben bis das täglichen Limit erreicht ist. Für die zahlenden Kunden ändert sich durch die Einführung von ChatGPT-4o wenig, da diese Version dieselben Funktionen wie das klassische ChatGPT-4 Modell bietet.

Verbesserte Funktionalitäten von 4o im Vergleich zu 3.5

Die Einführung von ChatGPT-4o bringt eine Reihe von signifikanten Verbesserungen gegenüber der vorherigen Version 3.5.

Erweiterte Token-Grenzen

Im Gegensatz zu ChatGPT-3, das auf 16.000 Tokens limitiert ist, erlaubt die neue Version ChatGPT-4o die Bearbeitung von Anfragen bis zu 128.000 Tokens. Diese Erweiterung ermöglicht es Nutzern, deutlich umfangreichere und komplexere Anfragen zu stellen, was insbesondere bei detaillierten Anforderungen eine tiefere und vollständigere Antwortqualität ermöglicht.

Internetrecherche

Allgemein basiert ChatGPT auf einem Informationsstand, der bis zu einem gewissen Zeitpunkt reicht. Informationen über Ereignisse oder Entwicklungen, die nach diesem Zeitpunkt stattgefunden haben, fehlen grundsätzlich dem KI-ChatBot als Wissenbasis. ChatGPT-4o hingegen kann aktuelle Informationen über das Internet recherchieren. Dies ist besonders wertvoll bei Anfragen zu kürzlich stattgefundenen Ereignissen. Um eine Internetrecherche zu aktivieren, kann der Nutzer explizit formulieren: „Bitte führe eine Internetrecherche durch.“ Die Ergebnisse werden mit blau hinterlegten Anführungszeichen hervorgehoben, um die verwendeten Quellen aus Internet kenntlich zu machen.

Datendatei-Uploads

ChatGPT-4o ermöglicht es Nutzern, Dateien hochzuladen, um den Chatbot mit zusätzlichen Daten zu versorgen. Unterstützt werden beispielweise:

  • PDF-Dateien
  • MS-Office-Dateien (DOCX, PPTX, XLSX)
  • Bilddateien (JPG, PNG)

Berechnungen und Datenanalysen

Bei dem Versuch, komplexere Berechnungen durchzuführen oder umfangreiche Datenmengen zu analysieren, können bei ChatGPT-3 Fehler bei der Ermittlung von Antworten auftreten.

Dagegen verfügt ChatGPT-4o über Funktionen für Berechnungen und die Analyse von Daten. Dies erlaubt ChatGPT-4, Berechnungen mit einer Zuverlässigkeit durchzuführen, die mit Tools wie MS Excel vergleichbar ist. Nutzer können Daten direkt im Dialogfeld eingeben oder eine MS Excel-Tabelle hochladen, um Berechnungen durchzuführen.

Bildgenerierung und -analyse

Mit der Integration der DALL·E Technologie bietet ChatGPT-4o die Möglichkeit, Bilder auf Anfrage zu erstellen und zu analysieren. Nutzer können spezifische Prompts eingeben, um maßgeschneiderte Bilder zu generieren, oder bestehende Bilder hochladen und analysieren lassen.

Entwicklung personalisierter GPT-Modelle

Nutzer von ChatGPT-4o haben die Möglichkeit, eigene GPT-Modelle zu erstellen, die auf spezifische Anforderungen und Prozesse zugeschnitten sind. Beispielsweise kann ein Modell so konfiguriert werden, dass es stets eine Onlinerecherche auf einer bestimmten Webseite nach einem festgelegten Muster durchführt. Diese selbst erstellten GPT-Modelle können nach Fertigstellung mit anderen Nutzern geteilt werden. Ein Beispiel hierfür ist das DATEV Hilfe Modell, das spezifische Anfragen zum DATEV-Hilfecenter bearbeitet, indem es auf der DATEV-Webseite nach Antworten sucht und diese dem Nutzer zusammenfasst. Das GPT-Modell DATEV-Hilfe ist unter dem folgenden Link erreichbar: https://chat.openai.com/g/g-zt7YjFqZT-datev-hilfe

Einschränkungen von ChatGPT-4o

Zu beachten ist, dass bei ChatGPT-4o im Unterschied zum kostenpflichtigen ChatGPT-4 sehr viel schneller das Limit an Anfragen erreicht werden kann. Nach Erreichen des Limits müssen die Nutzer eine Wartezeit überbrücken, bevor sie wieder Zugang zu ChatGPT-4o erhalten. In dieser Zeit wird automatisch auf das „schwächere“ ChatGPT-3.5-Modell umgestellt.

Fazit

Mit ChatGPT-4o bringt OpenAI die praktischen Funktionen von ChatGPT-4 in eine kostenlose Form, wenn auch mit quantitativen Einschränkungen bezüglich der Anzahl der Anfragen. Diese Neuerung ermöglicht es einer breiteren Nutzerbasis von Funktionen wie Internetrecherchen oder dem Upload von Dateien zu profitieren. Der Unterschied zum Premium Abo ist somit, dass dabei ein ununterbrochener Zugriff zu diesen Funktionen besteht.


 

 

 

 

 

Der Autor dieses Beitrags Jan Dobinsky ist Trainer & Berater im TaxTech-Bereich sowie Experte für den Einsatz von ChatGPT & Co. in der Steuerberatung. Durch sein Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften sowie einschlägiger Berufserfahrung bei PwC, WTS und Taxdoo verfügt er über ein breites Spektrum an Fachwissen zur Automatisierung von steuerrechtlichen Prozessen.

Mit seinem Beitrag „ChatGPT, MS Copilot & Co gewinnbringend einsetzen“ ist einer der Referierenden beim diesjährigen NWB Steuerberater-Forum.

Aufreger des Monats August: Kontenabrufe steigen und steigen

Der automatisierte Abruf von Kontoinformationen wurde infolge der Terroranschläge vom 11. September 2001 eingeführt, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser bekämpfen zu können. Seit April 2005 dürfen auch Finanzämter, Sozialämter sowie Arbeitsagenturen auf Grundlage des § 93 AO entsprechende Daten von den Kreditinstituten abrufen. Seit dem Jahr 2013 sind auch Gerichtsvollzieher berechtigt, entsprechende Daten abzufragen. Und seitdem kennt die Anzahl der Kontenabrufe nur eine Richtung: nach oben, und zwar sprunghaft. Wurden im Jahr 2005 rund 10.000 Kontoabfragen durchgeführt, waren es im Jahr 2020 bereits mehr als 1 Million.

Nunmehr liegen auch die Zahlen für das Jahr 2023 vor: Finanzämter und Sozialbehörden einschließlich Gerichtsvollzieher und Jugendämter haben im vergangenen Jahr haben 1.403.581 Abfragen gestartet. Zusätzlich zu den Kontenabfragen der Finanz- und Sozialbehörden haben Polizei, Staatsanwaltschaften, Zoll- und Steuerfahndung weitere 431.843 Kontenabrufe vorgenommen. Insgesamt sind dies 1.835.424 Kontenabfragen (Quelle: Bundestags-Drucksache 20/10841). Weiterlesen