Nach einer jüngst veröffentlichten Entscheidung des FG Köln unterliegen In-Game-Gewinne durch Online-Spiele der Besteuerung. Müssen sich nun Millionen Teenager einen Steuerberater suchen?
Ist das ein Witz?
Ein Spieler verkauft in FIFA eine Karte für einige hunderttausend Coins (In-Game-Währung). So weit, so typisch. Doch muss der Verkauf jetzt beim durchaus realen Finanzamt versteuert werden? Diesen Eindruck könnte man haben, wenn man sich eine aktuelle Entscheidung des FG Köln anschaut. Genauer gesagt: wenn man sich die Medienauswertung ansieht. „Online-Spiele: Wer virtuelles Land vermietet, muss Steuer zahlen“ titelt etwa der bekannte Medienanwalt Christian Solmecke. Aber das kann doch nur ein Scherz sein, oder?
Online-Spiele sind nicht gleich Online-Spiele
Zunächst ist das Urteil des FG Köln tatsächlich real. Inzwischen ist sogar die Revision beim BFH anhängig. Schaut man sich das Urteil genauer an, fällt allerdings schnell auf, dass es sich nicht um ein Online-Spiel im engeren Sinne handelt. Auch wenn das Gericht versucht hat den Fall zu anonymisieren, ist recht schnell klar: in der Streitsache ging es um „Second Life“. Jüngere Generationen werden sich dunkel erinnern können. Allen anderen sei kurz nachgeholfen: „Second Life“ ist – so fasst es Wikipedia zusammen – eine „Online-3D-Infrastruktur für von Benutzern gestaltete virtuelle Welten, in der Menschen durch Avatare interagieren, spielen, Handel betreiben und anderweitig kommunizieren können.“ Vor allem in den Nullerjahren war „Second Life“ ein großes Thema. Denn es handelte sich nicht um ein Spiel im klassischen Sinne, sondern um eine virtuelle Realität. Auch viele Großunternehmen etwa waren in „Second Life“ vertreten und boten Dienstleistungen an. Man konnte schlicht alles Mögliche machen.
Besonderheit: Währungstausch
Das Finanzierungsmodell von „Second Life“ war (und ist) bewusst so ausgelegt, dass man die in-Game-Währung in reales Geld umtauschen konnte. Wer durch welche Leistungen auch immer in-game Credits („Linden-Dollars“) erwirtschaftete, konnte diese in reale US-Dollar tauschen. Das unterscheidet „Second Life“ von typischen Online-Spielen, in denen ein Transfer zwar von realem Geld in in-game-Inhalte funktioniert, allerdings kein Rücktausch erfolgen kann. Auch der Verkauf von Inhalten im realen Wirtschaftskreislauf ist in Spielen daher untersagt.
Besteuerung keine Überraschung
Insofern ist die Besteuerung von realen wirtschaftlichen Erfolgen, die in „Second Life“ generiert wurden, keine Überraschung. Vor allem auf eine generelle Umsatzsteuerpflicht wurde schon vor Jahren, auch in der Fachliteratur, hingewiesen. Lediglich im Detail stellen sich Fragen, wie beispielsweise die nach dem zutreffende Leistungsort. Damit wird sich nun alsbald der BFH auseinandersetzen.
Genau wie die „Second Life“ heute weitgehend verschwunden ist, dürfte auch der Entscheidung des FG Köln keine allgemeine Bedeutung mehr zukommen. Gamer müssen jedenfalls generell nicht befürchten, dass ihr Zuwachs an Credits in-game in der realen Welt steuerliche Konsequenzen auslöst. Das wäre dann auch wirklich ein bisschen viel des Guten.