Offizielle Statistik zur Erbschaft- und Schenkungsteuer

Ein Sprichwort sagt, dass man keiner Statistik trauen soll, die man nicht selber gefälscht hat. Natürlich möchte ich dem Statistischen Bundesamt mit Hinblick auf die Statistik zum geerbten und geschenkten Vermögen in 2016 keine Fälschung vorwerfen. Dennoch möchte ich auf einige Zahlen hinweisen. Die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes finden Sie hier. 

Insgesamt ist in 2016 Vermögen in Höhe von 108,8 Milliarden € übertragen worden. So die Zahl des Statistischen Bundesamtes. Tatsächlich dürften jedoch die Vermögensübertragungen mit ein paar Euro mehr zu Buche schlagen, da hier nur die von den Finanzverwaltungen veranlagten Daten aufgeführt sind. Da jedoch auch regelmäßig Vermögensübertragungen, die deutlich in die persönlichen Freibeträge fallen, nicht veranlagt werden, dürfte die Gesamtsumme der Vermögensübertragung sehr viel höher liegen.

Insgesamt verteilen sich dabei die 108,8 Milliarden € auf 43,6 Milliarden € geerbtes Vermögen und auf 65,2 Milliarden € geschenktes Vermögen. Im Ergebnis dürfte daher ersichtlich sein, dass der Generationenwechsel immer noch andauert. Zudem könnte man den höheren Anteil der Schenkungen, also der vorweggenommenen Erbfolge, auf das Gestaltungsbedürfnis der Bundesbürger zurückführen. Immerhin möchte man nicht, dass vom anstrengend erarbeiteten Vermögen allein wegen der Weitergabe an die nächste Generation nicht zu viel im Steuersäckel landet. So könnte auch verstanden werden, dass die 43,6 Milliarden € geerbtes Vermögen zu einer festgesetzten Erbschaftssteuer von 5,7 Milliarden € führen, während die 65,2 Milliarden € geschenktes Vermögen nur zu einer festgesetzten Schenkungsteuer von 1,1 Milliarden € führen.

Fakt ist dann aber auch, dass sich Steuergestaltungen für die Steuerpflichtigen insgesamt als lohnend erweisen und damit für den Einzelnen unverzichtbar sind. So ist auch zu erklären, dass 60,2 % des geerbten Vermögens nach Berücksichtigung aller Hinzu- und Abrechnungen steuerpflichtig verbleibt, während es beim geschenkten Vermögen nur 17,7 % steuerpflichtig sind. Steuerliche Vorsorge scheint sich daher auszuzahlen.

 

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