Neulich las ich, dass nach einer repräsentativen Studie der GfK Marktforschung 60 Prozent aller Paare auch ein gemeinsames Girokonto haben. Bei den Verheirateten sind es gut 68 Prozent und bei in wilder Ehe vereinten Paaren etwa 29 Prozent. Gerade bei den unverheirateten Paaren können aber auch unliebsame Steuerfolgen schlummern. Stichwort: Schenkungen beim Gemeinschaftskonto.
Ein anderer Begriff für ein Gemeinschaftskonto ist das Oder-Konto. Jedes Mitglied der Gemeinschaft wird Kontoinhaber. Daher auch der Name: Oder-Konto. Dies bedeutet aber auch, dass die Einzahlung auf das Oder-Konto eine hälftige Schenkung an den anderen sein kann.
Bedenkt man nun den geringen schenkungsteuerlichen Freibetrag bei unverheirateten Paaren von 20.000 €, kann häufig schon in einem Jahr eine steuerpflichtige Schenkung an den anderen gegeben sein. Alles nur, weil man das sich selbst zustehende Gehalt auf das Gemeinschaftskonto eingezahlt hat, bei dem der Kontosaldo jedem (hälftig) zusteht.
Grundsätzlich muss nicht immer einer Schenkung angenommen werden, da das Paar ja auch in einem gemeinschaftlichen Haushalt lebt. Dennoch: Um möglichen Steuerrisiken vorzubeugen, würde ich auf ein Oder-Konto verzichten. Sinnvoller erscheint es mir daher, Einzelkonten zu eröffnen, auf welches der Partner mittels Kontovollmacht einen Zugriff hat. Ein mögliches schenkungsteuerliches Problem ist damit in jedem Fall gebannt.