Leider muss ich doch noch einmal auf die Diskussion der jüngsten „Anne Will-Sendung“ zurückkommen, in der es – wie bereits erwähnt – auch um das Thema „Anzeigepflicht für Steuergestaltungen“ ging. Frau Schwesig brachte in dieser Runde die Themen „Steuerhinterziehung“ und „Legale Steuergestaltung“ etwas durcheinander, was ihr als ehemaliger Steuerfahnderin nicht passieren dürfte.
Mir ist aber noch eine andere Aussage zumindest vage in Erinnerung geblieben, die ebenfalls kritikwürdig ist. Ein von Frau Schwesig vorgebrachtes Beispiel zur Begründung der Einführung einer Anzeigepflicht lautete in etwa wie folgt: „Es kann nicht sein, dass ein Arbeitnehmer jeden gefahrenen Kilometer zur Arbeit nachweisen muss, während sich die Konzerne arm rechnen.“ (Der genaue Wortlaut war etwas anders, aber es ging in diese Richtung). Nun, die Aussage ist a) vernünftig, b) moralisch einwandfrei und ihr ist c) zuzustimmen.
Nur: Sie stammt von einer Politikerin, die zumindest während ihrer Zeit als Abgeordnete des Deutschen Bundestags eine steuerfreie Abgeordnetenpauschale erhalten hat und ihrerseits wohl nicht einen Euro an Werbungskosten nachweisen musste. Die Pauschale beträgt derzeit 4.339,97 € monatlich und 52.079,64 € jährlich. Ich erlaube mir, zum Thema „Abgeordnetenpauschale“ auf das lesenswerte Editorial von Professor Kanzler in NWB Nr. 34 vom 20.08.2018 Seite 2441 hinzuweisen.
Wie wäre es daher mit einem „Deal“? Die Steuerberater wehren sich nicht länger gegen die Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, wenn die Abgeordneten nicht länger auf der Steuerfreiheit ihrer Pauschale beharren?
Lesen Sie hierzu auch meinen Beitrag: „Talkgäste bei Anne Will verlieren den Durchblick in Steuerfragen“