Noch 27 Tage bis zur Bundestagswahl: Steueranreize für den Wohnungsbau

Am 24.09.2017 sind die Deutschen zur Wahl gerufen. Doch was kommt wohl danach? Aufschluss geben die Wahlprogramme der Parteien, die im Oktober Startpunkt für die Koalitionsverhandlungen sind. Dieser Blogbeitrag analysiert die von den Parteien angekündigten steuerlichen Änderungen bei der Besteuerung von Immobilien.

Der angeheizte Immobilienmarkt in Deutschland ist in aller Munde. Das hat auch Niederschlag in den Wahlprogrammen gefunden. Mit einer Vielzahl von Instrumenten wollen die Parteien den Wohnungsbau fördern. Besonders die Union tut sich hervor.

Freibetrag bei Grunderwerbsteuer könnte Wohneigentum fördern

CDU und FDP setzen zunächst bei der Grunderwerbsteuer an, deren Aufkommen den Ländern zusteht. Die Liberalen verweisen völlig zu Recht auf die erheblich gestiegenen Steuersätze, die private (Wohn-)Eigentumsbildung erschweren. Der in Aussicht gestellte Freibetrag von 500.000 Euro dürfte vielen Menschen den Erwerb von Wohneigentum deutlich erleichtern, bei einigen Länder-Finanzministern aber zu Schnappatmung führen. Die Union tastet sich vorsichtiger voran und stellt (in der Höhe unbekannte) Freibeträge für Erwachsene und Kinder für den erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums ins Schaufenster.

Alternativkonzept: Ausweitung der Share-Deal-Besteuerung bei der Grunderwerbsteuer

Die Linke schlägt eine andere Richtung ein. Ihr geht es darum, so genannte Share Deals stärker mit Grunderwerbsteuer zu belasten. Ob das die Investitionstätigkeit anregt, sei mal dahingestellt. Erstaunlich ist, dass SPD und Grüne die Share Deals nicht explizit erwähnen. Immerhin hat eine Länder-Arbeitsgruppe unter maßgeblicher rot-grüner Beteiligung für den Oktober zwei ausgearbeitete Vorschläge zur Share-Deal-Besteuerung angekündigt. Die Grünen bauen immerhin mit der der leicht klassenkämpferisch wirkenden Forderung vor, Immobilienspekulationen uneingeschränkt zu besteuern, was auf die Grunderwerbsteuer gemünzt sein könnte. Gut möglich also, dass sich auch Vertreter von SPD oder Grünen in Koalitionsverhandlungen an die Share Deals erinnern.

Parteien toben sich bei Steueranreizen zur Bauförderung aus, besonders die Union

Ein wahres Feuerwerk an Steueranreizen zur Bauförderung zündet die Union. Einiges davon kommt einem verdächtig bekannt vor. So war eine steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus durch Einführung der degressiven AfA vor einem Jahr schon fast unter Dach und Fach, bis sich die SPD-Bundestagsfraktion querstellte. Bereits in der Vergangenheit mehrfach politisch gescheitert ist die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen. Die Union will es bei beiden Punkten nochmal wissen. Die FDP steuert den Vorschlag bei, allgemein den Abschreibungssatz für Gebäude von 2 auf 3% anzuheben.

Neuland betritt die Union mit der Idee einer Steuerbegünstigung von Grundbesitzern, die landwirtschaftliche Flächen für Bauland zur Verfügung stellen. Sie sollen die dabei erzielten Einnahmen steuerbegünstigt in den Mietwohnungsbau reinvestieren können. Eine interessante Aussicht für all jene unglücklichen Landwirte, die noch kein Land an Windkraftbetreiber verpachten konnten.

Größter Posten der Union dürfte die Einführung eines Baukindergelds sein, wobei allerdings unklar bleibt, ob eine steuerliche Komponente geplant ist. Immerhin soll es rückwirkend ab es ab Mitte 2017 jährlich pro Kind 1.200 Euro über zehn Jahre geben. Die SPD kontert mit einem sozial gestaffelten Familienbaugeld. Nahezu sämtliche Parteien stellen darüber hinaus diverse nicht-steuerliche Maßnahmen zur Bauförderung in Aussicht.

Grundsteuerreform weiter wenig aussichtsreich

Seit Jahren verzögert die Politik die eigentlich überfällige Reform der Bewertungsregeln der Grundsteuer. Man fürchtet die Wut von Millionen von Eigentümern und Mietern (da die Grundsteuer umlagefähig ist). Die scheint dem Grunde nach schwer vermeidbar, da die Kommunen auf das Steueraufkommen nicht verzichten können und eine Neubewertung der Immobilien daher zwangsläufig auf eine Umschichtung der Steuerbelastung hinausläuft. Ganz in dieser Tradition stehend ignorieren CDU und FDP das Thema in ihrer Programmatik. Die CSU schert an dieser Stelle aus dem Einheitsprogramm der Union aus und wirbt dafür, die Bewertungsregeln in die Hand der Länder zu geben. Da der Wunsch nach steuerpolitischer Eigenverantwortung in anderen Landesteilen aber weit weniger ausgeprägt ist als in Bayern, gilt dieser Vorschlag als chancenlos. Die SPD bekennt sich immerhin pflichtschuldig dazu, die Grundsteuer verfassungsfest zu reformieren. Die Grünen haben vordergründig mehr zu bieten. Sie fordern eine gerechtere Grundsteuer, die überdies gegen Flächenverbrauch und Baulandspekulation wirkt. Details bleiben aber auch die Grünen schuldig.

Fazit:

Eine Beruhigung des deutschen Wohnungsmarkts ist nicht in Sicht. Das Thema bewegt das Wahlvolk. Jede denkbare Koalition wird daher bedacht sein, über Maßnahmen im Bereich Bauen/Wohnen/Mieten Handlungsfähigkeit zu zeigen. Da alle Parteien dazu auch steuerliche Vorschläge im Köcher haben, wäre es verwunderlich, wenn dies ohne Einfluss auf den Koalitionsvertrag und die Steuerpolitik der nächsten Regierung bliebe. Aufgrund der geringen Schnittmengen der Wahlprogramme ist aber schwer vorhersagbar, wohin die Reise steuerlich genau gehen wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

− 4 = 1