Neuigkeiten vom Bürokratieschwund: Bundestag lehnt mit Ampel-Mehrheit Oppositionsantrag zum Bürokratieabbau ab

Am 30.11.2023 hat der Bundestag mit Ampelmehrheit eine von der CDU/CSU-Fraktion geforderte „Bürokratiebremse“ abgelehnt. Aber wann kommt endlich das Bürokratieentlastungsgesetz?

Hintergrund

Überbordende Bürokratie ist ein Hemmschuh für eine Volkswirtschaft: Anzeige-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten oder überlange Genehmigungsverfahren belasten nicht nur die Wirtschaft, sondern sind auch aus Sicht der Bürger ein ständiges Ärgernis. Mit den sog. Mittelstandsentlastungsgesetzen (MEG I – III) hatte der Bund vor einigen Jahren zuletzt in größerem Umfang die Bürokratieaxt angelegt (ich habe im Blog berichtet). Bürokratieabbau ist auch ein erklärtes Ziel der Bundesregierung im Koalitionsvertrag. Im Sommer 2023 wurden Eckpunkte des BMJ für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vorgestellt – dabei ist es aus Regierungssicht bislang geblieben.

CDU/CSU-Antrag bleibt ohne Erfolg

Der jetzt im Bundestag gescheiterte CDU/CSU-Antrag „Wirtschaftsstandort Deutschland stärken, Wirtschaft unterstützen – Abbau überflüssiger und belastender Bürokratie“ (BT-Drs.  20/6408) ist datiert vom 21.4. Die Union forderte unter anderem die Einführung einer sogenannten “Bürokratiebremse“ bei der Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bundesverwaltung. Diese solle bewirken, dass für jeden neuen Beschäftigten eine gleichwertige Stelle an anderer Stelle gestrichen werden sollte. Darüber hinaus wurde ein umfassender “Belastungs-TÜV“ vorgeschlagen, der alle Belastungen für Unternehmen und Beschäftigte durch Gesetze und andere Regelungen auf europäischer und nationaler Ebene auf den Prüfstand stellt und entsprechende Abhilfemaßnahmen ergreift. Konkret ging es den Abgeordneten darum, höhere Kosten, mehr Bürokratie, mehr Compliance und Risikomanagement oder Einschränkungen von Flexibilität zu vermeiden. Dem Antrag der Union schloss sich nur die AfD an – abgelehnt!

Einordnung und Bewertung

Die Opposition wird nicht müde, die Regierung im Bundestag mit Gesetzesinitiativen zum Bürokratieabbau vor sich her zu treiben. „Überbordende Bürokratie, Regelungssucht und mangelnde Flexibilität gefährden nicht nur den Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland, sondern auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungs- und Leistungsfähigkeit unseres Staates“, heißt es zur Begründung im jüngsten CDU-/CSU-Antrag (BT-Drs. 20/8856), mit dem die Union  abermals eine umfassende „Agenda für Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung“ fordert, ich habe darüber schon im Blog berichtet.

Die am 30.11.2023 Ablehnung des Antrags BT-Drs. 20/6408 durch die Ampelmehrheit ist in der Begründung verblüffend, wenn Parlamentarier der Regierungsparteien stolz darauf verweisen, dass die Ampelregierung nach einer umfangreichen Evaluierung bereits 80 Regelungen abgeschafft habe, 60 weitere seien in der Prüfung; außerdem sei doch das Wachstumschancengesetz auf den Weg gebracht. Ist das alles? Immerhin hängt das Wachstumschancengesetz derzeit im Vermittlungsausschuss – Zukunft ungewiss.

Vor allem steht der komplexe Entwurf des BEG IV aus. Die Eckpunkte vom August 2023 hätten inzwischen wenigstens zu einem Referentenentwurf des BMJ reifen müssen, wenn nicht gar bis zu einem ersten Gesetzentwurf – tatsächlich bis heute Fehlanzeige!

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