Neues Vergaberecht geplant – wird alles einfacher?

Die öffentliche Auftragsvergabe ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Jetzt will die Bundesregierung das Vergaberecht mit dem Vergaberechtstransformationsgesetz – VergRTransfG, BT-Drs. 20/14344) reformieren. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten und die öffentliche Auftragsvergabe zu beschleunigen.

Hintergrund

Jährlich vergibt die öffentliche Hand Aufträge in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrages an private Unternehmen. Auf Bundesebene ist für das Vergaberecht in Deutschland das BMWK federführend zuständig, auf Länderebene erfolgt die Auftragsvergabe nach den Maßgaben der Länder. Bereits im Dezember 2022 hatte das BMWK in Umsetzung des Koalitionsvertrags und der Wachstumsinitiative eine umfassende Reform des nationalen Vergaberechts („Vergabetransformationspaket“) vorgelegt, die eigentlich 2025 in Kraft treten soll. Das Bundeskabinett (Minderheitsregierung) hat den Gesetzesentwurf für das Vergaberechtstransformationsgesetz im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte am 27.11.2024 beschlossen. Am 15.1.2025 hat das Bundeskabinett eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 591/24 (B)) beschlossen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung – wichtigste Eckpunkte

Zielsetzung des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem soll eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso erfolgen wie eine stärkere Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien. Öffentliche Auftraggeber – gerade auch auf kommunaler Ebene – maßgeblich entlastet werden. Der bürokratische Aufwand sowie etwaige Hürden für Unternehmen bei der Teilnahme an öffentlichen Vergaben sollen im Sinne des Bürokratieabbaus und der Stärkung des Wettbewerbs ebenfalls reduziert werden.

Es sollen legislative Maßnahmen ergriffen werden, um eine hohe Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen am öffentlichen Auftragswesen zu stärken sowie die noch zu geringen Teilnahmemöglichkeiten von Start-ups und Unternehmen mit innovativen Angeboten zu erhöhen. Zugleich sollen Vergabe- und Nachprüfungsverfahren durch den Abbau von Bürokratie sowie durch die Einführung und Stärkung digitaler Prozesse beschleunigt werden. Unter anderem sind Vereinfachungen bei Eignungsprüfungen und diesbezüglichen Nachweispflichten von Unternehmen vorgesehen, die zu Erleichterungen auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite führen sollen.

Erste Bewertung

Eine deutliche „Entschlackung“ der Vergaberegeln auf Bundesebene ist deutlich zu begrüßen, weil das aktuelle Vergaberecht zu kompliziert, zu bürokratisch und zu schwerfällig. Von den geplanten Erleichterungen und Vereinfachungen könnten gerade junge, kleine und mittlere Unternehmen besonders profitieren. Das Entlastungsvolumen der Vergaberechtsreform wäre enorm: Erwartet wird von der Bundesregierung eine Reduzierung des jährlichen Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft in Höhe von 328,1 Mio. Euro. Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Verwaltung soll durch die Änderungen um 985,3 Mio. Euro reduziert werden.

„Wasser in den Wein“ könnte die Bundesregierung allerdings mit dem ebenfalls am 27.11.2024 beschlossenen Tariftreuegesetz gießen, in dem es im Kern darum geht, Aufträge des Bundes nur noch an solche Firmen zu vergeben, die tarifgebunden sind. Diese Reglementierung wäre ein erheblicher Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit. In einer Kleinen Anfrage im Bundestag (BT-Drs. 20/14370) will deshalb die FDP jetzt von der Regierung wissen, wie diese ein Tariftreuegesetz vorlegen kann, ohne eine entsprechende Datengrundlage von den Arbeitgebern zu haben.

Das weitere Schicksal der Vergaberechtsreform ist jetzt offen: Der Bundestag wurde damit noch nicht befasst. Das ist angesichts der für den 23.2.2025 terminierten Bundestagsneuwahlen auch nicht mehr in der laufenden Legislatur zu erwarten. So sehr eine Reform des Vergaberechts auch willkommen wäre: Wir werden uns alle noch gedulden müssen, mindestens bis zum zweiten Quartal 2025, wenn ein neuer Bundestag im Amt ist.

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