Neuer Rechtsrahmen für Corona-Schutzmaßnahmen ab Herbst – Erste Bewertung des Eckpunktepapiers der Bundesregierung

Am 24.8.2022 hat das Bundespapier in Form einer Formulierungshilfe ein Eckpunktepapier für eine Fortschreibung der Corona-Schutzmaßnahmen ab Herbst 2022 vorgelegt – eine erste Bewertung

Hintergrund

Die bislang geltenden Regelungen im IfSG zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind bis 23.9.2022 befristet. Da Deutschland unverändert ein hohes Infektionsgeschehen mit unterschiedlichen Virusvarianten aufweist, ist ein neuer gesetzlichen Handlungsrahmen erforderlich, um auf die Infektionslage reagieren zu können.

Geplante Eckpunkte für einen effektiven Infektionsschutz

Das geplante Maßnahmenpaket der Bundesregierung sieht die Verlängerung von Verordnungsermächtigungen (z.B. für eine Reaktivierung der Corona-ArbSchV) vor, vor allem aber ein Eingriffspaket auf Bundes- und Länderebene (Einzelheiten finden Sie hier: NWB YAAAJ-20731). Kernpunkte sind hierbei:

  • Bundesweit geltende Maßnahmen: FFP2-Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personennahverkehr sowie FFP2-Maskenpflicht und Testpflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
  • Maßnahmen auf Länderebene: Maskenpflicht für Innenräume. Hiervon soll es Ausnahmen geben, wenn ein negativer Test vorgelegt werden kann; auch für Geimpfte und frisch Genesene soll es Ausnahmen geben können. Auf Länderebene soll ermöglicht werden, in sensiblen Bereich wie der Gastronomie zusätzlich von der Möglichkeit des Hausrechts Gebrauch zu machen (etwa Zutritt nur mit Test oder nachgewiesener frischer Impfung. Sollten die Fallzahlen bei den Infektionen steigen und eine konkrete Gefahr für die kritische Infrastruktur entstehen, sollen die Länder in einer „zweiten Stufe“ eine ausnahmslose Maskenpflicht in Innenräumen, Abstandsregeln und Obergrenzen, z.B. Beschränkungen der Besucherzahl in Restaurants oder bei Veranstaltungen beschließen können.

Bewertung der Pläne

Natürlich ist das Bemühen der Regierung lobenswert, mit freiheitseinschränkenden Maßnahmen sorgsam umzugehen. Allerdings ist bei Schutzprogramm wenig verständlich, dass der Bund jetzt einzelne Regeln verschärfen will. Im ÖPNV und im Luftverkehr gilt bislang zwar eine Maskenpflicht, jetzt soll daraus zwingend eine FFP2 Maskenpflicht werden, eine medizinische Maske reicht also nicht. Mehr als verständlich deshalb, dass die Luftverkehrswirtschaft bereits heftig protestiert, zumal es im europäischen Luftverkehr sonst keine Maskenpflicht mehr gibt – Pandemie hin oder her.

Nicht verständlich ist auch, dass die Spielregeln für eine Befreiung von Maskenpflichten durch Impfung oder Testung inkonsistent Wirkung. Das wird von den Regelungsadressaten kaum mehr verstanden, führt zu Verärgerung, Ablehnung und Verweigerung – es bleibt ein Regelchaos, auch im Jahr Drei der Pandemie.

Noch weniger verständlich ist, dass der Bund wieder eine wesentlichen Teil der Verantwortung den Ländern zuschiebt: Das führt zu einem schon aus den Vorjahren bekannten Flickenteppich unterschiedlicher Länderregelungen, die unerwünschte Wanderungsbewegungen geradezu provozieren und abermals die Verwaltungsgerichte beschäftigen dürften.

Wie geht´s weiter?

Es ist geplant, dass die in der Formulierungshilfe enthaltenen Eckpunkte nun über einen Änderungsantrag zur IfSG-Novelle (BT-Drs.20/2573) eingebracht werden sollen. Hierüber berät der Bundestag am 8.9.2022, der Bundesrat soll am 16.9.2022 zustimmen. Das geänderte Gesetz soll ab 1.10.2022 und bis 7.4.2023 gelten. Die Union hat bereits eine Ablehnung signalisiert. Möglicherweise regt sich aber auch innerhalb der Regierungskoalition im weiteren Verfahren noch Widerstand. Warten wir also ab, ob das Gesetz am Ende so den Bundestag verlässt, wie es hinein kommt …

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