Neue Klamotten – Steuerlich absetzbar?

Der absolute Klassiker im Steuerrecht: Kann ich meine Berufsbekleidung von der Steuer absetzen. Einfache Antwort: natürlich! Die schwierigere Frage ist bloß: Was ist eigentlich Berufsbekleidung?

Und da wird es dann schnell unübersichtlich. Einfach kann man es sich nur noch machen, wenn die Kleidung den Charakter einer Uniform hat oder Schutzkleidung darstellt. Die ist dann in jedem Fall abzugsfähig. In allen anderen Konstellationen muss man tendenziell damit rechnen, steuerlich leer auszugehen. Denn fast alles, lässt sich auch „privat“ tragen, was den Abzug meist ausschließt. Mal von unten nach oben:

Bei Kopfbedeckungen braucht man schon einen speziellen Beruf, um diese steuerlich geltend zu machen. Baustellenhelme gehen durch, Kochmützen auch. Einen Zylinder kann man als Zauberkünstler vielleicht abziehen, ansonsten wohl eher nicht. Für einen Safarihut hat die Rechtsprechung sogar mal dezidiert ein Abzugsverbot festgestellt. Und auch bei Beanie, Basecap und Co. besteht wenig Hoffnung auf Steuervorteile.

Hemden und Blusen: keine Chance. Selbst wer entsprechende Kleidervorschriften beachten muss, geht meist leer aus. Gleiches gilt für Kostüme und Anzüge, zuletzt etwa verneint für Anwälte und Orchestermusiker. Da muss es dann schon etwas Ausgefalleneres wie die Richterrobe oder ein Arztkittel sein. Insoweit ist auch nicht alles absetzbar, nur weil es aus dem Fachhandel für Berufsbedarf kommt. Im Ausnahmefall werden die Kosten anerkannt, wenn das Berufsbild ein bestimmtes Kleidungsstück vorgibt. Meistens sind diese dann schwarz, wie etwa der Anzug des Bestatters. Die Kleidung des Sportlehrers soll im Zweifel – unabhängig von der Farbe – auch abziehbar sein. Wo man da nun die Grenze zieht, bleibt unklar…

Apropos schwarz: Der schwarze Rock einer Serviererin geht auch durch. Bei der weißen Hose des Arztes – anders als beim Kittel – muss man indes schon wieder ein Fragezeichen setzen. Eine Jeans abzusetzen sollte in jedem Fall aussichtlos sein.

Das dürfte ebenso für Unterwäsche gelten, selbst wenn man als Dessous-Model arbeitet. Ausnahme: man ist z.B. als Stahlwerker tätig und trägt feuerfeste Unterhosen. Die sind regelmäßig nicht so formschön, aber steuerlich absetzbar.

Socken? Schwierig. Auch das haben schon Leute vor Gericht versucht („Dienstsocken“…). Ein Erfolgsfall ist mir aber nicht bekannt. Bei Schuhen hängt es dann wieder vorm Beruf ab. Sicherheitsschuhe gehen durch, das Schuhwerk von Sportl(ehr)ern im Zweifel auch. Gescheitert ist hingegen im vergangenen Jahr (ausgerechnet) eine Schuhverkäuferin…

Wer also den nächsten Klamottenkauf plant, sollte nicht unbedingt mit einem Zuschuss vom Finanzamt rechnen.

 

5 Gedanken zu “Neue Klamotten – Steuerlich absetzbar?

  1. Bei der Steuererklärung muss also auch angegeben werden, wenn man Arbeitskleidung gekauft hat. Die sollte aber tatsächlich mit dem Beruf im Zusammenhang stehen. Das ist gar nicht so leicht zu begründen.

  2. Ich stelle mir immer noch vor, ob meine Anzüge Steuerlich absetzbar sind. Ich arbeite bei einem Ort für klassische Konzerte in Berchtesgadener Land und trage ich bei der Arbeit immer Anzüge. Schade, dass es für Hemden und Blusen keine Chance gibt.

  3. Ich bekomme gerade die Nachricht, daß meine Kleidung für Komparsentätigkeit nicht angerechnet wird, mit dem Hinweis, -Gewinnermittlung zu den Einnahmen aus selbständiger, schauspielerischer Tätigkeit-.
    Da ich als Komparse nicht selbständig bin, kann ich diese nicht beibringen. Alle versteuerten Einnahmen wurden aufgelistet und gemeldet.
    In den vergangenen Jahren wurden selbst diese nicht berücksichtigt, geschweige denn, die Ausgaben für Fahrten zu den diveren Drehstätten. Jedes Jahr mußte Einspruch eingelegt werden, was dann zur Berücksichtigung aller Einnahmen und Ausgaben -für Kleidung ebenso, wie auch Handykosten und Fahrten führte.

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