Neue AfA-Tabellen braucht das Land

Die Überschrift ist eine Abwandlung des Songs von Ina Deter, die 1982 sang: „Neue Männer braucht das Land.“ Vielleicht können sich manche von Ihnen noch daran erinnern. Im Text heißt es weiter: „Ich sprüh’s auf jede Wand“. Das ist nicht mehr nötig, denn es gibt die Möglichkeit zu bloggen.

Heute geht es um die Modernisierung des Steuerrechts in einem wichtigen und in der Diskussion oft verdrängten Bereich: der Gewinnermittlung.

Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 EStG bemisst sich die AfA nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. Dabei ist nach der Rechtsprechung auf den Zeitraum abzustellen, in dem das Wirtschaftsgut erfahrungsgemäß verwendet oder genutzt werden kann. Dabei sind die besonderen betrieblichen Verhältnisse zu berücksichtigen, unter denen das Wirtschaftsgut eingesetzt wird. Nach der Rechtsprechung ist auf den jeweils kürzeren Zeitraum der technischen oder wirtschaftlichen Nutzungsdauer abzustellen. (vgl. Marx, in Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG, 2. Aufl., 2017, § 7 Rn. 202 ff.). Eine mit wirtschaftlicher Abnutzung begründete kürzere Nutzungsdauer kann der AfA-Bemessung allerdings nur zugrunde gelegt werden, wenn das Wirtschaftsgut vor Ablauf der technischen Nutzungsdauer objektiv wirtschaftlich verbraucht ist. Das ist im Einzelfall schwer nachzuweisen. Statt individueller Nutzungsdauern wird in der Bilanzierungspraxis auf die Tabellenwerte zurückgegriffen, und zwar auch für die Handelsbilanz.

Die amtlichen AfA-Tabellen sind zwar nur Hilfen bei der Bestimmung der Nutzungsdauer, sie haben aber große praktische Bedeutung, denn sie binden die Verwaltung und zielen auf eine gleichheitsgerechte Anwendung von Abschreibungsregeln (FG Niedersachsen, Urt. v. 9.7.2014 – 9 K 98/14, rkr). Das Problem: Die AfA-Tabellen gelten für Neuinvestitionen seit dem 1. 1. 2001 unverändert. In Teilbereichen sind die angenommenen Nutzungsdauern bedingt durch zwischenzeitliche technische und wirtschaftliche Entwicklungen dringend überarbeitungs- und ergänzungsbedürftig. Digitalisierung und Industrie 4.0 haben die Innovationszyklen verkürzt. Außerdem gibt es vielfältige Erfahrungen der Finanzverwaltung und der Wirtschaft, die dringend eingebunden werden müssen. Eine gute Lösung wäre es, die AfA-Tabellen spätestens alle fünf Jahre zu erneuern, denn auch sie unterliegen einer Abnutzung!

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