Nettolohnoptimierer – wo sind sie in Zeiten von KUG geblieben?

In den vergangenen Jahren sind die so genannten Nettolohnoptimierer übers Land gezogen und haben viele Unternehmen beraten. Natürlich ist gegen eine steuerliche Gestaltung nichts einzuwenden und als ehemaliger Chefredakteur der Zeitschrift „Gestaltende Steuerberatung“ bin ich wohl der letzte, der eine wohlgemeinte Steuergestaltung und die handelnden Personen kritisieren würde.

Allerdings sehe ich die Sache anders, wenn eine lohnsteuerliche Gestaltung in die Arbeitnehmerrechte eingreift oder die sozialversicherungsrechtlichen (zumeist die rentenrechtlichen) Ansprüche schmälert, die Arbeitnehmer hierüber aber nicht hinreichend aufgeklärt werden oder aber ein – mehr oder weniger sanfter – Druck ausgeübt wird, um die Arbeitnehmer von ihrem „Glück“ zu überzeugen. Zugegebenermaßen sind es auch oft die Arbeitnehmer selbst, die den (Netto-)Euro im Jahre 2020 mehr ehren als den Mehr-Euro im Rentenalter. Denn nur Bares ist Wahres.

Doch nun befinden sich Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Fragen Sie doch einmal nach, ob steuer- und sozialversicherungsfreie Extras, die den Arbeitnehmern als „tolle Sache“ verkauft worden sind, bei diesen das Kurzarbeitergeld erhöht haben. Fragen Sie zudem nach, ob die Arbeitnehmer auf dieses Problem aufmerksam gemacht worden sind, als ihnen die „Extras“ eben de facto nicht „on top“, sondern gegen eine Änderung des Arbeitsvertrages und einen Verzicht auf Teile des Bruttogehalts gewährt worden sind (die BFH-Urteile vom 1.8.2019, VI R 32/18, VI R 21/17, VI R 40/17 zum Thema “Gehaltsumwandlung“ lassen grüßen).

Fragen Sie insbesondere bei der einen oder anderen Arzthelferin nach, die sich in Kurzarbeit befindet oder befunden hat, und deren Gehalt aufgrund einer Nettolohnoptimierung „angepasst“ worden ist.

Ich denke, viele der Betroffenen werden große Augen bekommen haben, als sie merkten, wie hoch – besser wie niedrig – ihr Kurzarbeitergeld ausgefallen ist. Merkwürdigerweise ist es derzeit um die Nettolohnoptimierer still geworden – nicht ganz zu Unrecht.

Noch einmal, um Missverständnisse auszuschließen: Keinesfalls möchte ich hier Kollegen kritisieren, die gute Arbeit leisten und Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinreichend über „Risiken und Nebenwirkungen“ aufklären. Mir sind aber diejenigen suspekt, die entweder die Gutgläubigkeit oder aber die Zwänge der Arbeitnehmer ausnutzen.

In meinem Blog „Wie lange bleibt die Anrufungsauskunft noch gebührenfrei?“ habe ich zudem auf ein anderes Problem hingewiesen: Einige Nettolohnoptimierer überziehen die Finanzverwaltung regelrecht mit Anrufungsauskünften. Ich befürchte – und wage daher die Prognose –, dass auch Anrufungsauskünfte nicht mehr lange kostenfrei bleiben.

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