Negativzinsen: BMF bleibt bei harter Linie – mit einer Ausnahme

Negativzins, Strafzins, Minuszins – immer mehr Anleger zahlen für ihre Einlagen bei den Banken „drauf“. Und wie steht die Finanzverwaltung zu den Negativzinsen? Sie sieht darin wirtschaftlich eine Verwahr- oder Einlagegebühr und mithin Werbungskosten. Diese sind aber bei Privatanlegern vom Sparer-Pauschbetrag erfasst, mit ihm also abgegolten (BMF-Schreiben vom 27.5.2015, BStBl 2015 I S. 473). Jüngst hat das BMF seine Haltung noch einmal bekräftigt, und zwar mit BMF-Schreiben vom 19.2.2021 (IV C 1-S 2252/19/10003 :007, Rz. 129a).

Doch immerhin: Bei Anlageprodukten mit gestaffelten Zinskomponenten („Staffelzinsen“) sei die Gesamtverzinsung im Zeitpunkt des Zuflusses zu betrachten. Sei die Gesamtverzinsung positiv, so handele es sich insgesamt um Einnahmen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nr. 7 EStG – eine Verrechnung ist also zulässig. Eine negative Gesamtverzinsung sei hingegen stets insgesamt als Verwahr- oder Einlagegebühr zu behandeln.

Herr Professor Jahn hat bereits in seinem Blog „Negativzinsen bleiben weiterhin nicht abzugsfähig“ von Anfang 2020 darauf hingewiesen, dass von politischer Seite keine Unterstützung zu erwarten ist. Der BT-Finanzausschuss hatte eine Gesetzesinitiative der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/15771) zurückgewiesen, künftig Negativzinsen im Steuerrecht stärker zu berücksichtigen.

An dieser Stelle kann ich nicht anders und muss aus der damaligen Pressemeldung „heute im Bundestag – hib“ vom 15.1.2020 zitieren: „Die CDU/CSU-Fraktion sprach von einem komplexen Thema. … „

Nun wissen wir es also:  Für die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion-Bundestagsfraktion ist das Thema zu schwierig. Ich weiß zwar nicht, was schwierig daran sein soll, minus 0,5 Prozent von 100.000 Euro zu berechnen und den Betrag dann in der Anlage KAP einzutragen. Aber lassen wir die Aussage doch einfach so stehen.

Die SPD-Fraktion verwies hingegen darauf, dass „Anleger doch die Möglichkeit hätten, zu Banken zu wechseln, die keine Negativzinsen erheben würden.“ Ja, das war ein gut gemeinter Rat, den tatsächlich viele befolgt haben. Sie sind nämlich zur Greensill-Bank gewechselt und haben jetzt ganz andere Sorgen als die steuerliche Berücksichtigung von Negativzinsen – zumindest die Anleger, die nicht von der Einlagensicherung profitieren.

Manchmal ist es mit einigem zeitlichen Abstand wirklich interessant, politische Stellungnahme noch einmal zu lesen. Schade, dass es derzeit nur um „Corona“ geht und die Handelnden von damals nicht mit ihren Aussagen zu steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen konfrontiert werden.

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