Nachlese: IDW-Wertekodex und Fehlerkultur

Im letzten Jahr hatte ich den Vorschlag des IDW für einen Wertekodex für Wirtschaftsprüfer vorgestellt und diesen über drei Blogbeiträge hinweg kritisch hinterfragt. Aufgrund der Kommentare zu meinen Blogbeiträgen scheint das Thema den Nerv von Angehörigen des Berufsstands und anderer Interessierter zu treffen. Meine in den Blogbeiträgen veröffentlichte Kritik am Kodexentwurf hatte ich beim IDW als Stellungnahme eingereicht.

Inzwischen hat das IDW seinen Kodex in finaler Fassung vorgelegt. Dazu sind Begleitmaterialien, u.a. FAQ, auf einer Website des IDW veröffentlicht. Zudem habe ich immerhin eine persönliche Mitteilung des IDW zur Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung meiner Einwände erhalten. Dies will ich zum Anlass nehmen, das Thema im Hinblick auf einige meiner Anmerkungen zum Entwurf noch einmal mit einem Blogbeitrag aufzugreifen und dabei das Thema einer Fehlerkultur etwas breiter zu adressieren.

Übernahme des Kodex durch Berufsangehörige?

Eingangs meiner Kommentierung des Kodexentwurfs hatte ich die Frage aufgeworfen, inwieweit das IDW Wirtschaftsprüfer binden kann. Hierzu führt das IDW in seiner Mitteilung an mich aus: „Wo der Kodex über bestehendes Recht hinausgeht, sind die Berufsträger nur durch eine freiwillige Selbstverpflichtung (und nicht etwas durch die IDW-Mitgliedschaft) gebunden“, was sich auch aus der Präambel lesen lässt. Dort „empfiehlt“ der Vorstand die Übernahme.

Vor einer leichtfertigen Übernahme des Kodex sollten sich Berufsangehörige jedoch tiefere Gedanken machen, ob und inwieweit sie die Anforderungen des Kodex leben können und wollen. Das geht leicht nach hinten los. Nimmt man Abschnitt 3.6 des Kodex, wird dort der Umweltaspekt adressiert. Der Kodex fordert: „Wir achten auf eine schonende Nutzung von Ressourcen in allen Bereichen unseres beruflichen Handelns und reduzieren Belastungen für Mensch und Natur.“ Im Berufsstand scheint es hier heute schon Diskrepanzen zu geben, etwa wenn einerseits nach eigenen Ethikgrundsätzen Auswirkungen auf die Umwelt möglichst geringgehalten werden sollen, andererseits aber Teamevents mit Flugreisen verbunden werden. Der moderne Ablasshandel über Kompensationen führt hier auch nicht auf den Pfad der Schonung von Umweltressourcen zurück. Es ist also nicht damit getan, sich ein Plakat mit einem Kodex auf die Tür zu kleben, man muss ihn auch glaubwürdig leben. Kann man das, will man das? Ansonsten bestehen erhebliche Reputationsrisiken.

Beachtung sämtlicher Kodexanforderungen?

Nicht so ganz nachvollziehbar ist für mich, ob denn alle Grundsätze des Kodex verpflichtend beachtet werden sollen. So wird in den FAQ einerseits ausgeführt: „Nicht jeder Einzelaspekt einer Anforderung kann von allen Praxen gleichermaßen umgesetzt werden. Die Grundsätze gelten somit für alle, die Umsetzung erfolgt in der jeweiligen Praxis mit Augenmaß und in der in diesem Kodex niedergelegten Verantwortlichkeit.“ Andererseits sollen sich die Berufsträger gem. FAQ auf die Einhaltung der über das Gesetz hinausgehenden Anforderungen verpflichten! Gibt es hier eine feine Unterscheidung zwischen „Einzelaspekt“ und „Anforderung“?

Steuerberatung und Warnung sowie freiheitlich demokratische Grundordnung

Ausführlich und detailliert hatte ich mich im Teil 1 meiner Beurteilung mit dem Problem der unscharfen, ja undeutlichen Ausführungen im Kodexentwurf zur Steuerberatung auseinandergesetzt. Das hat, soweit ersichtlich, zu keinen Änderungen im finalen Kodex geführt. In den FAQ wird dazu ebenfalls auf sehr allgemeinem Niveau ausgeführt. Selbstverständlich ist unverändert die geforderte Beachtung der Gesetze, aber der Grenzbereich, vor dessen Betreten durch den Wirtschaftsprüfer zu warnen sein soll, ist nicht scharf abzugrenzen, was ich in meiner Beurteilung beispielhaft herausgearbeitet hatte.

Auch das Thema des „Begrüßens“ von Religionen, das ich im Teil 3 meiner Bewertung des Entwurfs angesprochen hatte, wurde nicht erkennbar adressiert. Immerhin sollen Religionen und Weltanschauungen nach dem finalen Kodex nur noch soweit begrüßt werden, wie sie „der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht widersprechen“. Deren Relevanz ist unbestritten. Nur wer soll das nach welchen Maßstäben im Einzelfall beurteilen, wo doch in unserer Gesellschaft immer häufiger von Teilgruppen für legitim erklärt wird, was Grundpfeiler unserer Rechtsordnung infrage stellt?

Überall Fehler

Immerhin zu einem Punkt, dem Eingestehen von Fehlern, findet sich in den FAQ inzwischen eine Klärung der abstrakten Forderung. Hier hatte ich hinterfragt, ob es sich um ein Eingestehen vor sich selbst oder vor Dritten handeln soll. Hierzu wird ausgeführt: „Damit man aus Fehlern für die Zukunft lernen kann, muss sich der jeweilige Berufsangehörige diese mit kritischer und selbstkritischer Haltung zunächst eingestehen.“ Der Kodex soll das „Bewusstsein für eine fortentwickelte Fehlerkultur schärfen“. Dieser Ansatz des Lernens aus eigenen Fehlern ist sicher zu begrüßen.

Gerade hat mich eine Mitteilung von wp.net erreicht, wo ebenfalls die positive Fehlerkultur innerhalb der Praxis positiv gewertet wird, etwa i.S.v: „Der beste Fehler ist der mit dem größten Lernerfolg.“ Dabei wird ein deutlich weitergehender Vorschlag unterbreitet: „Es reicht nicht, wenn die Prüfer nur ihre Fehler kennen. Man muss die Fehler im Beruf kommunizieren (natürlich anonymisiert).“ Wenn ich es richtig verstehe, erwartet man sich dort aus einer Abkehr von einer repressiven Berufsaufsicht hin zu einer positiven Fehlerkultur mit Veröffentlichung von Fehlern und Fehlerquoten höhere Honorare: „Kommunizierte Fehler im Berufsstand machen die Prüfer nicht nur schlauer. Die Fehlerkompetenz führt zu höheren Honoraren, weil die Prüfer prüfungs- und verhandlungssicherer werden.“

So ganz kann ich diesem Gedankengang nicht bis zum Ende folgen. Dennoch erscheint es durchaus erwägenswert, über eine offenere Fehlerkultur im Berufsstand zu diskutieren. Dabei sind aber unzählige Fragen und rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, weswegen das keinesfalls als schneller und leichter Schritt funktionieren kann. Eine repressive Berufsaufsicht sehe ich dennoch als zwingend notwendiges Instrument der Qualitätssicherung und besonderes Gütesiegel des Berufsstands.

Was erwarte ich nun von dem neuen Kodex: Wenig! Soweit rechtliche Pflichten berichtet werden, sind sie ohnehin sanktionsbewehrt zu beachten. Weswegen soll das wegen eines Stück Papiers jetzt ernster genommen werden? Was darüber hinausgeht, entspricht vielleicht einem aktuellen – in Teilen problematischen – Zeitgeist, wird aber nach meiner Lebenserfahrung wenig bewirken. Schauen wir uns doch an, was aus den tollen Leitbildern geworden ist, die sich viele Institutionen in den letzten Jahren gegeben haben. Für mich persönlich scheidet die Übernahme des Kodex schon allein wegen der diskriminierenden Sprache aus, wie ich sie in Teil 2 meiner Kommentierung herausgearbeitet hatte. Viele der im Kodex enthaltenen Werte lebe ich ohnehin seit Jahren.

Weitere Informationen zum Entwurf des Kodex:

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