Müssen Steuerberater bald einen Fortbildungsnachweis erbringen?

Offenbar möchte die Bundessteuerberaterkammer einen weiteren Vorstoß in Sachen „Nachweis der Fortbildungspflicht“ erbringen, das heißt, Steuerberater müssen in Zukunft gegebenenfalls einen vorgeschriebenen Mindestumfang an Fortbildungsveranstaltungen besuchen. Ein ähnlicher Vorstoß der Bundessteuerberaterkammer ist vor einigen Jahren gescheitert.

Zwar wurde die generelle Fortbildungspflicht in § 57 Abs. 2a StBerG verankert, allerdings wird ein Verstoß dagegen nicht sanktioniert. Wenn ich mich recht erinnere, sind die Bemühungen der Bundessteuerberaterkammer seinerzeit erlahmt, weil der damalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück sagte, er habe nichts gegen eine gesetzlich verankerte Fortbildungspflicht der Steuerberater, allerdings müsse man ihm klarmachen, warum ausschließlich die Steuerberaterkammer diejenige Institution sei, die prüfen könne, ob ein bestimmter Seminaranbieter eine hinreichend qualifizierte Fortbildung anbiete. Um es deutlich zu sagen: Peer Steinbrück hat seinerzeit wohl einen gewissen Lobbyismus auf Seiten der Bundessteuerberaterkammer gewittert, die in Zeiten der EU-Liberalisierung ihren Kammerstatus habe sichern wollen. Meines Erachtens ist ein erneuter Versuch der Bundessteuerberaterkammer, für eine sanktionierte Fortbildungspflicht der Steuerberater einzutreten, heute aber durchaus nachzuvollziehen. Denn mehr denn je müssen sich Steuerberater gegen eine Liberalisierung des Dienstleistungsmarktes zur Wehr setzen. Ob aber nicht zum Beispiel der DStV oder eine andere – neutrale – Institution gleichermaßen geeignet wären, den mit der Fortbildungspflicht einhergehenden Verwaltungsaufwand zu stemmen, ist dabei sicherlich auch im Jahre 2015 zu prüfen.

 

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