Das BMF will das Besteuerungsverfahren modernisieren. „Na und“ denken Sie, „sollen sie es machen. Es wird Zeit, dass die Finanzverwaltung die möglichen technischen Mittel anwendet“. Die bittere Realität sieht leider anders aus. Zu Lasten der Steuerbürger und damit alles ausbadend der Steuerberater, wird alles an Verfahrensvorschriften geändert, wie man es sich überhaupt nicht vorstellen kann. In verschiedenen Gesetzesvorschlägen ergießt sich eine Flut von Änderungen, die das Seminargeschäft für dieses Jahr beleben. Auch so kann die Förderung der Bildung umgesetzt werden.
Nur leider geschieht dies auf Kosten der Grundrechte des Bürgers. Umfangreiche neue Regelungen zur Abgabe der Steuererklärung werden bestimmt. Wohlwollend wird der Abgabetermin fest auf den 28. Februar des Folgejahres „verlängert“. Aber dann kommt die „Keule“ Verspätungszuschlag. Den gibt es garantiert, fest kalkuliert individuell auf die Art der Steuererklärung. So ist grundsätzlich ein Zuschlag mit 0,25 % der festgesetzten Steuer für jeden angefangenen Monat bestimmt. Bei Veranlagungssteuern wird die festgesetzte Steuer durch Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträge vermindert. Zusätzlich bestimmt der Gesetzentwurf mindestens 50,– € für jeden angefangenen Monat der Verspätung.
Die Anforderung von Steuererklärungen vor diesem Festtermin entwickelt sich zum umgekehrten Glücksfall. Die Anwendung eines Zufallsgenerators bedeutet i.d.R. einen glücklichen Moment. Im Steuerrecht nicht, innerhalb von 3 Monaten ist die Steuererklärung abzugeben. Das gilt u. a. auch, wenn Sie einen Antrag auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen stellen. Wer in diesem Geiste Vorschläge für Gesetzesvorhaben macht, wird auch die Anpassung der Berichtigungsvorschriften im fiskalischen Sinne bestimmen. Und so geht es weiter und weiter. Was garantiert steigt ist der Blutdruck und der Zorn. Nur Steuerberater werden nur selten Wutbürger.
Unsere Berufsvertreter schon gar nicht. Anstatt dem Gesetzgeber und dem BMF einen derartigen Gesetzentwurf symbolisch vor die Füße zu werfen, wird mit freundlichen Worten das Positive aus dem Gesetzesvorhaben betont. Allerdings werden dann zaghaft doch einige Bedenken geäußert. Aber so wenig selbstbewusst und so schwach, dass man sich für diese Kritik schon eher entschuldigt. Mit einer derartigen Politik läßt sich diese Kampfansage gegen die Grundrechte nicht durchsetzen.
Selbst die Bundessteuerberaterkammer entdeckt den Verfassungsbruch bei den Regelungen zur vorzeitigen Abgabe von Steuererklärungen. Die Kammer bemüht zugunsten des Berufsstandes Art. 12 Abs. 1 GG, die garantierte Berufsfreiheit. Das ist richtig, aber nicht der einzige Verfassungsverstoß. Art. 20 GG, der den Sozial- und Rechtsstaat garantiert, wird ignoriert. Die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, des Rechtsstaatprinzips erhofft man sich vergebens.
Dieses Werk darf in dieser Form nicht Gesetz werden! Es garantiert den Juristen in der Gerichtsbarkeit allerdings Arbeitsbeschäftigung für die nächsten 10 Jahre. Ob das BVerfG dann alle Verfassungsverstöße anerkennt, dürfte bei der Vielzahl der Verstöße fraglich sein. Deswegen muss jetzt im Vorfeld seitens der Berufsvertreter, alles, auch das Äußerste getan werden, dieses Gesetzesvorhaben zu verhindern!
Das sind dann unpopuläre Maßnahmen, aber mit vornehmer Zurückhaltung ist diese Dreistigkeit nicht zu verhindern! Demonstrationen vor den Finanzämtern und Verdeutlichung der rechtlichen Nachteile in der Presse sind erforderlich. Immerhin sind wir als Rechtsorgan Vertreter des Volkes. Das dürfen wir nach Außen zeigen. Wir haben uns dafür nicht zu schämen!
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