Mindestlohn in Deutschland genügt EU-Anforderungen

Der aktuelle gesetzliche Mindestlohn genügt in 2024 und 2025 sowohl den Anforderungen des MiLoG als auch der EU-MindestlohnRL. Angehoben wird ab 1.1.2025 aber (auch) der Mindestlohn für Auszubildende.

Hintergrund

Nach dem Mindestlohngesetz gilt in Deutschland ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer und für freiwillige Praktikanten in Höhe von aktuell 12,41 Euro brutto je Zeitstunde, ab 1.1.2025 beträgt er 12,82 Euro. Der allgemeine Mindestlohn verdrängt nicht Branchenmindestlöhne, soweit sie höher als der allgemeine Mindestlohn sind (§ 1 Abs. 3 MiLoG).  Die Anhebung und Fortschreibung des gesetzlichen Mindestlohnes erfolgt durch eine Empfehlung der Mindestlohn-Kommission, die vom BMAS durch Rechtsverordnung umgesetzt wird. Die Kommission fasst ihre Beschlüsse alle zwei Jahre im Juni jeweils mit Wirkung zum 1.1. des Folgejahres.

Bundesregierung bestätigt EU-Konformität des deutschen Mindestlohnes

Am 23.10.2024 hat die Bundesregierung durch das BMAS die Bekanntmachung der Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie im Bundegesetzblatt veröffentlicht. Damit testiert die Bundesregierung, dass die in Deutschland erfolgte Anhebung des Mindestlohnes auf 12,41 Euro brutto/Std. (ab 1.1.2025 dann 12,82 Euro brutto/Std.) den bindenden Vorgaben der EU-Richtlinie entspricht; wäre dies nicht der Fall, hätte die Bekanntmachung nicht erfolgen dürfen, bis eine entsprechende Anhebung nach oben erfolgt wäre.

Hieraus folgt, dass jedenfalls EU-rechtlich aktuell keine rechtliche Verpflichtung besteht, den gesetzlichen Mindestlohn auf 14 Euro oder gar 15 Euro/Stunde anzuheben. Vor diesem Hintergrund verblüfft, dass gerade der für die erfolgte Bekanntmachung zuständige Bundesminister Heil noch im September 2024 in einem Schreiben an die Mindestlohn-Kommission die Erwartung formuliert hat, dass die nächste Anpassung des Mindestlohnes „den Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns“ erreichen müsse, weil er sonst die ordnungsgemäße Umsetzung der EU-MindestlohnRL in Gefahr sehe; nach Berechnung von Gewerkschaften müsste dann der gesetzliche Mindestlohn auf 15,27 Euro brutto/Std. steigen. Einen solchen aus EU-Recht resultierenden Umsetzungszwang gibt es indes nicht, weil die EU-MindestlohnRL keine verbindliche Vorgabe formuliert, welcher Referenzwert bei der Anpassung zugrunde zu legen ist. Das MiLoG fordert lediglich, dass sich „die Mindestlohn-Kommission (…) sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung (orientiert)“.

Was folgt daraus?

Ein rechtlicher Handlungszwang zur kurzfristigen Anpassung des gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland besteht derzeit weder nach der EU-MindestlohnRL noch nach dem deutschen MiLoG. Weil die von der Mindestlohn-Kommission im Sommer 2023 vorgeschlagene Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro (2024) bzw. 12,82 Euro (ab 1.1.2025) durch Verordnung umgesetzt wurde, ist die von BM Heil formulierte Erwartung kein aktuell zwingender gesetzlicher Handlungsauftrag, sondern allenfalls eine politische Wunschvorstellung. Über die nächste Anpassung des Mindestlohnes ab 1.1.2026 wird die Mindestlohn-Kommission nach dem MiLoG Mitte 2025 entscheiden. Das ist vermutlich zu spät, um aus dem Mindestlohn ein Wahlkampthema der Bundestagswahl 2025 zu machen, die im September 2025 stattfindet.

Mindestlohn für Auszubildende steigt zum 1.1.2025

Fest steht, dass der gesetzliche Mindestlohn in Berufsausbildungsverhältnissen nach § 17 Abs.2 BBiG ab 1.1.2025 steigt. Nach der Bekanntmachung des BMBF vom 8.10.2024 steigt für Berufsausbildungsverhältnisse, die vom 1.1. bis 31.12.2025 begonnen werden, der gesetzliche monatliche Mindestlohn wie folgt:

  • Erstes Ausbildungsjahr 682 Euro
  • Zweites Ausbildungsjahr 805 Euro
  • Drittes Ausbildungsjahr 921 Euro
  • Viertes Ausbildungsjahr 955 Euro

Kollektivverträge oder Individualverträge können natürlich abweichende Ausbildungsvergütungen festlegen, dürfen hierbei aber die gesetzlichen Untergrenzen nicht unterschreiten.  Ausbildungsbetriebe sollten sich rechtzeitig auf die steigenden Mindestlöhne vorbereiten.

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