Mietpreisbremse auf der Kippe

Das Bundeskabinett hat am 11.12.2024 den Gesetzentwurf zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn beschlossen, mit dem die geltende Mietpreisbremse bis 2029 verlängert werden soll. Ob das Gesetz angesichts der am 16.12.2024 anstehenden Vertrauensfrage des Bundeskanzlers noch fristgerecht verabschiedet wird, scheint fraglich.

SPD erhöht Druck für Verlängerung der Mietpreisbremse

Mit dem jetzt vom Minderheitskabinett unter Führung des SPD beschlossenen Gesetzentwurf soll den Landesregierungen ermöglicht werden, Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt auch über den 31.12.2025 hinaus durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Das bedeutet, dass in den so festgelegten Gebieten die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete regelmäßig höchstens um 10 Prozent übersteigen darf. Zudem soll die Mietpreisbremse auch auf Wohnungen angewendet werden, die nach dem 1.10.2014 und bis zum 1.10.2019 erstmals genutzt und vermietet wurden. Neu ist, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 gelten soll, also ein Jahr länger als noch im ursprünglichen Gesetzentwurf des früheren Bundesjustizministers Buschmann vorgesehen.

Wie geht’s weiter?

Ob es zur Verlängerung der Mietpreisbremse kommt wie von der rot-grünen Minderheitsregierung vorgeschlagen, erscheint allerdings mehr als fraglich. Denn das Gesetz bedarf zunächst der Abstimmungsmehrheit im Bundestag, über die die amtierende Regierung seit dem 6.11.2024 nicht mehr verfügt. Außerdem hat die CDU/CSU-Fraktion wenig Interesse, vor Neuwahlen über die weitere Zukunft der Mietpreisbremse zu entscheiden: Sie anerkennt zwar den Mietpreisdruck, sieht aber die Problemlösung eher in der Ausweitung des Mietwohnungsangebots durch Aktivierung von Neubauten.

Diese politische Hängepartie könnte sich – wenn erst ein neugewählter Bundestag die Diskussion über die Verlängerung der Mietpreisbremse wieder aufnimmt – zum Nachteil wohnungssuchender Mieter auswirken: Erstens ist nicht auszuschließen, dass ein Auslaufen der Mietpreisbremse zu einer größeren Anhebung der Mieten führt und zweitens kann nicht ausgeschlossen, dass selbst bei einer Verlängerung des gesetzlichen Handlungsrahmens die Länder nicht mehr rechtzeitig in der Lage sind, vor dem 31.12.2025 den begründungspflichtigen Verordnungsrahmen fristgerecht umzusetzen.

Es also spannend, ob es der Gesetzentwurf nach dem 16.12.2024 noch rechtzeitig den Sprung in den Bundestag schafft.

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