Mehr Fortschritt wagen: Was bringt der Koalitionsvertrag für Wirtschaftsprüfer, Anleger und Unternehmen?

Fortschritt muss sich erst noch zeigen

Seit wenigen Wochen haben wir eine neue Bundesregierung. Das Regierungsprogramm liegt auf dem Tisch. Jetzt kann die Umsetzung beginnen. Das knapp 200 Seiten umfassende Papier steht unter dem Motto „Fortschritt wagen“. Hoffen wir, dass dieses auch in die Tat umgesetzt wird. Die Zukunft wird zeigen, ob es am Ende zu einer tatsächlichen Verbesserung des Status quo kommen wird.

Auf jeden Fall sollte dringend gehandelt werden: Die ersten Gesetzesreformen nach dem Wirecard-Skandal sind so nicht ausreichend. Um den Anschluss an die Digitalisierung nicht ganz zu verpassen, ist auch die langfristige gesetzliche Regelung moderner Formen der Hauptversammlung (virtuell, hybrid) dringend erforderlich.

Was plant die neue Bundesregierung für Wirtschaftsprüfer, Anleger und Unternehmen? Die Formulierungen sind eher kurzgehalten. Da es viele Themen gibt, sicherlich verständlich. Das zeigt aber auch: Es wird sich erst bei den Diskussionen in den Ausschüssen zeigen, inwieweit das Wagnis des Fortschrittes auch in die Tat umgesetzt werden wird. Betrachten wir die Themenfelder im Einzelnen nun etwas genauer.

Wirtschaftsprüfung

Im Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität gab es bereits einige größere Änderungen für die Abschlussprüfung wie beispielsweise eine Verkürzung der Rotationspflichten und eine Ausweitung der Haftungsgrenzen. Auf der Agenda der neuen Bundesregierung steht die Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer. Wie dies erfolgen soll? Darüber gibt der Koalitionsvertrag keine Auskunft. Dies wird sich daher erst noch zeigen.

Auch der hohen Marktkonzentration auf dem Prüfermarkt möchte die Regierung entgegentreten. Als Beispiel wird die öffentliche Auftragsvergabe genannt. Bisher wird der Abschlussprüfer von der Hauptversammlung gewählt, nachdem der Aufsichtsrat durch eine Vorauswahl eine Prüfungsgesellschaft ausgewählt hat. Eine öffentliche Auftragsvergabe wäre ein weiterer größerer Eingriff in den Prüfermarkt. Ob dies die Probleme der Vergangenheit lösen mag, wird noch zu diskutieren sein.

Äußerungen zum Joint Audit, einem Rederecht des Abschlussprüfers auf der Hauptversammlung oder der Einführung einer Honorarordnung für die Abschlussprüfung werden im Koalitionsvertrag nicht konkret genannt.

Online-Hauptversammlung

In den letzten zwei Jahren haben die Hauptversammlungen zum Großteil als rein virtuelle Veranstaltung stattgefunden. Dabei wurden die Aktionärsrechte teilweise erheblich beschnitten. So ist die Möglichkeit der Rückfrage während einer virtuellen Hauptversammlung noch immer ein Ausnahme- statt der Regelfall.

Erschreckend ist die Tatsache, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine virtuelle Hauptversammlung erst durch die Corona-Pandemie geschaffen wurden. Zumindest die alte Regierung hat in dieser Hinsicht keine Fortschritte gewagt. Es bleibt zu hoffen, dass die neue Bundesregierung an vielen Stellen proaktiv agiert und nicht erst im Krisenfall eine Notgesetzgebung beschließt.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass dauerhaft eine Online-Hauptversammlung möglich sein soll. Dabei sollen die Rechte der Aktionäre gewahrt werden. Hier wäre es wünschenswert, wenn der Ausschuss bei diesen Diskussionen auch die Vertreter von Kleinaktionären wie beispielsweise der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) als Sachverständige anhört, denn diese haben in den letzten zwei Jahren viel Erfahrung mit virtuellen Hauptversammlungen gesammelt.

Mein persönlicher Eindruck als Hauptversammlungssprecherin der SdK? Klare Regelungen und der Schutz der Aktionärsrechte sind wichtig. Denn einige Unternehmen haben die Notfallgesetzgebung genutzt, ihre Aktionäre auf „stumm“ zu schalten und die Fragen nur sehr oberflächlich beantwortet. Die fehlende Möglichkeit von Rückfragen war hier sehr einschränkend um eine kritische Stimme als Aktionärsvertreterin erneut zu positionieren.

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die neue Bundesregierung möchte das Vorhaben der EU, eine „Corporate Sustainability Directive“ zu entwickeln, unterstützen. Es bleibt zu hoffen, dass hier zusammengearbeitet wird und nicht jedes EU-Land seine eigene Suppe kocht. Eines ist sicher: Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt bei der Berichterstattung für Unternehmen eine immer größere Rolle. Was dies im Detail bedeutet und welche Veränderungen dies für Unternehmen nach sich zieht, wir die Zukunft zeigen.

Fazit

Der neue Koalitionsvertrag gibt ein paar Informationen darüber, was sich für die genannten Stakeholder ändern wird. Wie die Pläne jedoch im Einzelnen aussehen und ob die neue Regierung den Fortschritt auch tatsächlich wagen wird, darüber können wir derzeit nur spekulieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

68 + = 74