Seit vielen Jahren kämpfen Grundstückseigentümer für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge, so unter anderem in Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern. Während in Nordrhein-Westfalen noch gekämpft wird, wird in Mecklenburg-Vorpommern bereits gefeiert – die Beiträge entfallen. Aber: Die Feier ist sicher nicht feucht-fröhlich und wahrscheinlich ist dem einen oder anderen die Feierlaune auch gleich wieder vergangen, denn zeitgleich mit der Abschaffung der Straßenbaubeiträge ist eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 5 auf 6 Prozent beschlossen worden – und zwar bereits zum 1.7.2019.
Begründung für die Erhöhung: Mit Abschaffung der Straßenbaubeiträge haben die Kommunen als Träger der Straßenbaulast die volle Finanzierungslast zu tragen, ohne durch Beitragserhebung die Straßenbaukosten auf die bevorteilten Grundstückseigentümer anteilig abwälzen zu können. Daher sei eine Kompensation aus zusätzlichen Landesmitteln erforderlich, die ihrerseits über die Erhöhung der Grunderwerbsteuer finanziert werden soll. Dies erfordere im Übrigen die Änderung des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern.
Meine Meinung: Eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 6 Prozent ist nicht verwerflich, da andere Bundesländer sogar 6,5 Prozent verlangen. Dennoch kann ich verstehen, dass – zumindest angehende – Immobilienbesitzer nicht begeistert sind. Jedenfalls ist der Vorgang ein Musterbeispiel dafür, dass sich vermeintliche Beitrags- oder Steuersenkungen an anderer Stelle erhöhend auswirken. Jedem Gewinner steht folglich ein Verlierer gegenüber. Die nordrhein-westfälischen Grundstückseigentümer sollten jedenfalls gewarnt sein.
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Geißler, Grunderwerbsteuer, infoCenter EAAAB-14435
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