Ich gebe zu, dass „Bewertung und Vermögensteuer“ während meines Studiums zu meinen Lieblingsfächern gehörte. Die Klausuren waren für mich stets eine „sichere Bank“ und haben zu einem ordentlichen Notendurchschnitt beigetragen. Auch die entsprechende Teilklausur während der Steuerberaterprüfung verlief recht gut. Insofern habe ich der Vermögensteuer einiges zu verdanken. Ich nehme an, dass es vielen anderen Kolleginnen und Kollegen ähnlich ergangen ist. Der eine oder andere Steuerberater hatte der Vermögensteuer in den Jahren vor 1997 natürlich auch hübsche Honorareinnahmen zu verdanken. Insofern wohnt der Vermögensteuer der Hauch der Romantik inne.
Wahrscheinlich hegen Teile der SPD und der „Linken“ für die Vermögensteuer ähnlich romantische Gefühle. Zumindest lässt die Begeisterung, mit der sie für die „Wieder-Inbetriebnahme“ der Vermögensteuer plädieren, darauf schließen.
Allerdings werden die Verantwortlichen früher oder später folgende Frage beantworten müssen: Bleiben Altersvorsorgevermögen komplett von der Vermögensteuer befreit oder nicht? Dazu folgende Fälle:
Fall 1: Ein Unternehmer (im 65. Lebensjahr) veräußert seinen Betrieb für 1,5 Mio. Euro.
Fall 2: Ein Sparer verfügt (im 65. Lebensjahr) über ein Aktiendepot von 1,5 Mio. Euro.
Fall 3: Ein Arbeitnehmer geht nach 45 Berufsjahren in den Ruhestand. Seine – „kapitalisierten“ – Rentenansprüche aus der gesetzlichen und privaten Altersversorgung sowie der Wert eines selbstgenutzten Einfamilienhauses betragen 1,5 Mio. Euro.
Nun, Sie erkennen die Parallelitäten. Jeder der drei genannten Personen „verfügt“ am Ende seine „Berufslebens“ über 1,5 Mio. Euro. Würde man den Arbeitnehmer verschonen und den Sparer oder den Unternehmer aber mit der Vermögensteuer belasten, hätten wir eine Ungleichbehandlung, die wohl (wieder) zur Verfassungswidrigkeit der Vermögensteuer führen würde. Was tun? Also den Aktienbesitz von der Vermögensteuer ausnehmen? Den Unternehmer verschonen? Oder alle gleichermaßen besteuern?
Ich jedenfalls sehe die Gefahr, dass die Altersvorsorgeguthaben – früher oder später – der Vermögensteuer unterfallen werden. Werfen Sie mir Panikmache vor? Es ist gut möglich, dass ich Gefahren sehe wo keine lauern. Aber: Denken Sie an die Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, für die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen. Wer hätte vor dem Jahre 2004, also der gesetzlichen Einführung der Beitragspflicht, jemals gedacht, dass Betriebsrenten de facto zweimal mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung belegt werden können?
Selbstverständlich vergessen die politischen Akteure nicht, darauf hinzuweisen, dass die Altersvorsorge unangetastet bleiben soll. Auf der SPD-Homepage heißt es: “ … weitgehende Freistellung des Altersvorsorgevermögens, d.h. insbesondere private Rentenversicherungen, für die analoge Prinzipien gelten wie für die gesetzlichen Rentenansprüche ..“. Das heißt aber: Altersvorsorgevermögen sollen eben nicht vollständig freigestellt werden. Das Wort „weitgehend“ lässt hier großen Interpretationsspielraum zu.