Mit ihrer Meldung vom 06.04.2021 hat die Finanzverwaltung zu den Ergebnissen der Lohnsteuer-Außenprüfungen und der Lohnsteuer-Nachschau im vergangenen Jahr informiert.
Hintergrund
Für den Arbeitgeber gibt es sicherlich schönere Dinge als eine Lohnsteuer-Außenprüfung. In unregelmäßigen Abständen trifft sie jedoch die meisten einmal. Ihre Rechtsgrundlage ist in § 42f EStG niedergelegt. Prüfungsgegenstand ist die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber. Angeordnet durch Verwaltungsakt, gilt für die weitreichenden Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers bei der Außenprüfung § 200 AO.
Bereits der Gesetzestext von § 42f EStG zeigt die umfassenden Pflichten auf: So haben bspw. die Arbeitnehmer des Arbeitgebers „dem mit der Prüfung Beauftragten jede gewünschte Auskunft über Art und Höhe ihrer Einnahmen zu geben und auf Verlangen die etwa in ihrem Besitz befindlichen Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug sowie die Belege über bereits entrichtete Lohnsteuer vorzulegen.“ Gleiches gilt für solche Personen, bei denen es streitig ist, ob sie Arbeitnehmer des Arbeitgebers sind oder waren. Kommt es aufgrund des Steuerpflichtigen oder aufgrund von ihm benannter Auskunftspersonen zu Verzögerungen, so können seitens der Finanzbehörde Zwangsmittel (§ 328 AO) angedroht und festgesetzt werden oder – im schlimmeren Fall – sogar die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden (§ 162 AO).
Nunmehr hat das BMF mitgeteilt, wie die Ergebnisse der Prüfungen in 2020 ausgefallen sind.
Ergebnisse für das Jahr 2020
Gem. statistischer Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Lohnsteuer-Außenprüfungen im Kalenderjahr 2020 zu einem Mehrergebnis von rund 663,2 Mio. Euro geführt. Von den insgesamt existierenden 2.573.238 Arbeitgebern wurden 73.106 abschließend geprüft. Dabei handelte es sich sowohl um private Arbeitgeber als auch um öffentliche Verwaltungen und Betriebe. Durchschnittlich wurden im Kalenderjahr 2020 1.889 Prüfer eingesetzt. 38 Lohnsteuerprüfer des Bundeszentralamts für Steuern waren im Rahmen der Prüfungsmitwirkung an Prüfungen der Landesfinanzbehörden beteiligt, von denen 161 im Jahr 2020 abgeschlossen wurden.
Rückgang im Vergleich zum Vorjahr
Auffallend ist zunächst der deutliche Rückgang beim Mehrergebnis im Vergleich zum Vorjahr. So wurde laut Statistik für das Kalenderjahr 2019 in Lohnsteuer-Außenprüfungen noch ein Mehrergebnis von 810,2 Mio. Euro erzielt. Die in dem Zeitraum 2019 eingesetzten 1.963 Prüfer konnten insgesamt 89.905 von 2.564.642 Arbeitgebern abschließend prüfen. 41 Lohnsteuerprüfer des Bundeszentralamts für Steuern waren damals an Prüfungen der Landesfinanzbehörden beteiligt.
Die Unterschiede in den absoluten Ergebnissen fallen deutlich ins Auge:
2019 | 2020 | Unterschied absolut | Unterschied in Prozent | |
Anzahl Prüfer | 1.963 | 1.889 | -74 | -3,7 |
Anzahl Prüfungen | 89.905 | 73.106 | 16.799 | -18,69 |
Mehrergebnis | 810,2 Mio. Euro | 663,2 Mio. Euro | 147 Mio. Euro | -18,14 |
Es zeigt sich bei prozentualer Betrachtung indes, dass – bei einem nur geringen prozentualen Rückgang der Prüferanzahl – die Mehrergebnisrückgänge mit den rückgängigen Prüfungen korrelieren. Der zunächst ins Auge fallende absolute Mehrergebnisrückgang ist daher nicht verwunderlich. Offen bleibt aber die Frage, warum ein so deutlicher Rückgang – immerhin fast um ein Fünftel – bei den Prüfungen in 2020 stattgefunden hat. Ob dieser (einzig) der Pandemiesituation geschuldet ist, darüber darf spekuliert werden.