Liquiditätsprognose in der Corona-Krise

Entwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts sorgt für Glaskugellesen

Die Wirtschaft befindet sich wieder im Lockdown. Zumindest teilweise. Einige Branchen leiden massiv unter den Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie. So traurig es ist, aber einige Unternehmen werden im nächsten Jahr Insolvenz anmelden. Derzeit gelten hierfür noch bis zum 31. Dezember 2020 einige Ausnahmeregelungen.

Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen können helfen, Insolvenzen zu vermeiden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts. Dies soll Unternehmen dabei unterstützen, Krisen und finanzielle Schieflagen rechtzeitig zu erkennen und entgegen zu steuern. Dies wäre auch bereits in der Vergangenheit hilfreich gewesen. Die Idee einer Liquiditätsprognose ist hilfreich, allerdings ist der Zeithorizont zu lange.

Liquiditätsplanung? – Fehlanzeige!

Das zwischen Gewinn und Liquidität je nach Unternehmen ein erheblicher Unterschied bestehen kann, ist spätestens in den letzten Monaten seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie deutlich geworden. Doch in den letzten Jahren klingelten bei vielen Unternehmen die Kassen, da war das Interesse an diesen Themen eher gering.

Wie ich bei meiner Beratung immer wieder feststelle: Nicht nur kleine, sondern auch mittelständische Unternehmen haben häufig keine Liquiditätsplanung. In den letzten Monaten war hier der Beratungsbedarf immens. Erschreckenderweise hatten viele Unternehmen keinen Überblick über ihre monatlichen Zahlungsflüsse.

Vorschläge kaum umsetzbar

Der Gesetzesentwurf verlangt eine Prognose der Liquidität über 24 Monate bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Da sich jedoch die aktuellen Gegebenheiten schnell ändern können, sind Prognosen über diesen Zeithorizont nahezu unmöglich. Dies ist nichts anderes als Glaskugellesen. Gastronomen, die während der Sommermonate ihre Hygiene-Konzepte auf den Winter vorbereitet hatten, müssen nun ab dem 2. November wieder schließen. Auch mit Lieferservice und Essen zum Mitnehmen werden sich diese Investitionen nicht amortisieren.

Dieses Beispiel zeigt, dass in der Corona-Krise die Prognose der Liquidität teilweise nur über zwei bis vier Wochen möglich ist. Denn die Zahlungsflüsse hängen in diesem Fall bei vielen Unternehmen von den weiteren Einschränkungen ab, die die Bundesregierung zur Verringerung der Infektionszahlen festlegt.

Wo nachgebessert werden sollte

An dieser Stelle sollte also vielleicht noch etwas nachgebessert werden an dem Gesetzesentwurf. Denn auch Unternehmen, die vor Ausbruch der Corona-Pandemie eine Liquiditätsplanung erstellt haben, hatten den Fokus in der Regel auch nur auf die nächsten zwölf Monate. Planungen darüber hinaus sind auch in der Praxis schwierig umzusetzen. Wichtig ist, dass es überhaupt eine Liquiditätsplanung gibt, die regelmäßig aktualisiert wird. In Krisenzeiten häufiger als in wirtschaftlich guten Zeiten.

Im Lagebericht müssen Prognosen auch nur für den Zeithorizont von zwölf Monaten gemacht werden. Entscheidend ist, die Unternehmen für die Aufstellung einer Liquiditätsplanung zu sensibilisieren. Doch jetzt muss dringend gehandelt werden, um Sanierungen und Restrukturierungen zu erleichtern. Nur so kann rechtzeitig gehandelt werden.

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Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (bmjv)


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