Licht und Schatten: Am 1.7.2024 steigen die Renten – danach sind die fetten Jahre vorbei…

Das Bundeskabinett hat am 24.4.2024 beschlossen, dass die gesetzlichen Altersrenten bundeseinheitlich um 4,57 Prozent steigen. Die Zukunftsaussichten sind allerdings nicht mehr so rosig…

Hintergrund

„Rentenanpassung“ bezeichnet die jährliche Erhöhung der Renten. Sie ist gesetzlich festgeschrieben und erfolgt jedes Jahr zum 1. Juli. Die Höhe der Rentenanpassung wird vom Bundessozialministerium (BMAS) in der sogenannten Rentenwertbestimmungsverordnung festgelegt, die auf Grundlage des SGB VI und weiterer Gesetze erlassen. Diese orientiert sich an der zurückliegenden Lohnentwicklung. Höhere Löhne bedeuten folglich auch höhere Renten.

Rentensteigerung erstmals bundeseinheitlich

Früher gab es noch unterschiedliche Rentenwerte für die Berechnung von Renten in Ost und West. Diese wurden aufgrund einer Gesetzesänderung 2017 aber seit dem 1.7.2018 schrittweise aneinander angeglichen. Ursprünglich sollte es erst ab 1.7.2024 einen einheitlichen Rentenwert geben. Wegen der höheren Lohnsteigerung im Osten wurde die Rentenangleichung Ost allerdings ein Jahr früher erreicht als gesetzlich vorgesehen. Da das Rentenniveau in den alten und neuen Bundesländern angeglichen ist, wird es zum 1.7.2024 erstmals eine einheitliche Rentenanpassung mit 4,57 Prozent geben. Eine Rente von 1000 Euro steigt damit beispielsweise um 45,70 Euro, bei 800 Euro Rente sind es monatlich 36,56 Euro mehr.

Der vom Bundeskabinett beschlossenen Anhebung muss der Bundesrat formal noch zustimmen. Dieser tagt zwar schon wieder am 26.4.2024, dort steht das Thema aber noch nicht auf der Tagesordnung.

Babyboomer und Co – Die Stabilität des Rentenniveaus auf wackligen Beinen

Die Rentenanpassung ist eine gute Nachricht für die rund 21 Millionen Rentner/innen in ganz Deutschland, die dem starken Arbeitsmarkt und den guten Lohnabschlüssen zu verdanken ist. Denn die diesjährige Rentenanpassung liegt deutlich über der Ankündigung des BMAS vom März dieses Jahres und deutlich über  der voraussichtlichen Inflationsrate 2024: Die Bundesregierung rechnet laut Jahreswirtschaftsbericht 2024 mit einem Anstieg der Verbraucherpreise um 2,8 Prozent, nach jüngsten Berechnungen sogar nur bei 2,4 Prozent. Bewahrheitet sich das, beschert die Rentenerhöhung den Rentnern also dieses Jahr ein schönes Plus in der Haushaltskasse, nachdem in 2023 der Rentenanstieg (alte Länder 4,5 Prozent, neue Länder 6,78 Prozent) im Durchschnitt noch von der hohen Inflationsrate mit 5,9 Prozent aufgefressen worden war.

Leider befindet sich aber auch „Wasser im Wein“: Denn schon jetzt zeichnet sich ab, dass in den nächsten Jahren die Rentenzuwächse deutlich geringer ausfallen werden als in den letzten Jahren. Grund sind die wachsende Zahl von Rentenempfängern bei gleichzeitig sinkenden Zahlen der Erwerbstätigen. Die Bundesregierung will deshalb mit ihrem schon länger angekündigtem Rentenreformpaket II das aktuelle Rentenniveau von 48 Prozent der früheren Erwerbseinkünfte sichern. Diese Pläne sind politisch auch in der Koalition umstritten, weil die Finanzierung bislang nicht gesichert ist.

Mehr Licht ins Dunkel dürfte der Entwurf des Bundeshaushalts 2025 bringen, der demnächst auf der Agenda des Bundestages stehen wird. Wir bleiben aufmerksam dran…. !

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