Letzter Aufruf: Bundeswirtschaftsministerium mahnt Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen an

Ende Juli 2024 hat das BMWK abermals die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen angemahnt, deren Frist am 30.9.2024 endet. Aber die Zwischenbilanz der Abrechnung ist ernüchternd.

Hintergrund

Mit den Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen) wurden im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbständige mit erheblichen coronabedingten Umsatzrückgängen mit über 63 Milliarden Euro Bundesmitteln unterstützt. Damit die Auszahlung der Mittel an die Antragstellenden zügig erfolgen konnte, wurden die zumeist auf Prognosebasis eingereichten Anträge zunächst vorläufig bewilligt.

Konzeptionell war von Beginn an ein nachträglicher Abgleich der Prognoseangaben mit der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung in einer Schlussabrechnung vorgesehen. Die Schlussabrechnung erfolgt über die digitale Antragsplattform des Bundes unter verbindlicher Einbindung von prüfenden Dritten, also Rechtsanwälten oder den Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Die Schlussabrechnung ist noch bis 30.9.2024 möglich. Alle damit zusammenhängenden Fragen beantwortet das BMWK auf seinen Internetseiten in FAQ.

Aktueller Stand der Schlussabrechnungen

Eigentlich war die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen schon viel früher abgelaufen, können jetzt aber noch bis zum 30.9.2024 eingereicht werden. Diese letzte Fristverlängerung geht auf eine Vereinbarung mit der Bundessteuerberaterkammer, dem Deutschen Steuerberaterverband e.V., der Wirtschaftsprüferkammer und der Bundesrechtsanwaltskammer im März 2024 zurück. Die Angehörigen der steuerberatenden Berufe haben wiederholt betont, dass sie – neben ihrem üblichen Steuerberatungs- und Steuergestaltungsgeschäft – mit den Zusatzlasten aus den Corona-Steuerhilfegesetzen und den arbeitsintensiven Corona-Wirtschaftshilfen mit ihren Kapazitäten hoffnungslos überfordert sind.

Nach Angaben der Bundessteuerberaterkammer waren im April 2024 noch rund 400.000 Schlussabrechnungen offen, nach der jetzigen Mitteilung des BMWK vom 26.7.2024 sind es aktuell immer noch rund 300.000 Schlussabrechnungen. Bislang sind rd. 570.000 Schlussabrechnungs-Pakete eingereicht worden. Insgesamt wurden mit den Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen) im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbständige mit erheblichen coronabedingten Umsatzrückgängen mit über 63 Milliarden Euro Bundesmitteln unterstützt.

Bewertung und Ausblick

Wenn zwischen April und Ende Juli 2024 von zunächst noch 400.000 offenen Schlussabrechnungen gerade mal 100.000 eingereicht worden sind, darf man bei allem Optimismus bezweifeln, dass in der noch verbleibenden Zeit bis 30.9.2024 sage und schreibe 300.000 Schlussabrechnungen bearbeitet und digital eingereicht werden können. Diese Aufgabe wird für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe umso schwieriger, weil sie auf die Unterstützung ihrer Mandanten mit Zulieferung von Umsatzzahlen und berücksichtigungsfähigen Betriebskosten angewiesen sind. Diese „Hausaufgabe“ zu erledigen, ist jetzt vordringliche Angelegenheit der Hilfeempfänger. Sie handeln dabei im eigenen Interesse: Erfolgt (z.B. mangels Zulieferung an den Steuerberater) keine fristgerechte Schlussabrechnung, droht die vollständige Rückzahlung zuzüglich Zinsen – und der Steuerberater muss obendrein bezahlt werden.

Eine fristgerechte Abrechnung kann sich hingegen lohnen: Die Bewilligungsstellen der Länder haben nach Mitteilung des BMWK bislang über 197.000 finale Schlussbescheide erteilt. In mehr als zwei Drittel der geprüften Schlussabrechnungen werden die vorläufig gewährten Hilfen bestätigt (36 %) oder eine Nachzahlung (41 %) gewährt. Rd. 24 % der Schlussbescheide enthalten Rückzahlungsforderungen. Die überwiegende Zahl der Schlussbescheide hat also sogar zu einer Nachzahlung von Fördermitteln für die Vergangenheit geführt, die allerdings dann zu versteuern sind.

Weitere Informationen:
BMWK PM v. 26.7.2024

 

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