Lehren aus Wirecard (Teil 8) – Warum an einem Untersuchungsausschuss (k)ein Weg vorbeiführt

Die Mitglieder des Finanzausschusses müssen vor der Sommerpause heute noch zu einer wichtigen Sitzung – es geht um den Bilanzskandal bei Wirecard. Das Thema ist sehr dringlich, so dass es noch vor der Sommerpause besprochen werden muss. Wie die Diskussionen und Pressemeldungen zeigen: Es braucht zwingend einen Untersuchungsausschuss.

Das Image des deutschen Kapitalmarktes hat durch den Bilanzskandal bei Wirecard bereits deutlich gelitten. Das Interesse ausländischer Medien an dem Fall war besonders groß. So ist zumindest mein Eindruck der letzten Wochen aus den Gesprächen mit vielen Journalisten und Reportern, die weltweit über den Fall berichtet haben. Einer der drängendsten Fragen war häufig: Wie kann so etwas in Deutschland passieren?

Köpfe rollen ist nutzlos

Auch wenn gilt „Ist der Ruf erst ruiniert….“, sollte der aktuelle Fall genauer untersucht werden. Es bedarf sicherlich einiger Reformen. Dennoch wird lediglich der Austausch der Verantwortlichen viele grundsätzliche Probleme nicht lösen. Die Wirtschaftsprüfer werden für das erteilte Testat kritisiert. Wirtschaftsprüfer wiederum kritisieren die fehlende Aufsicht des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat? Schweigt. Zumindest habe ich in den zahlreichen Pressemeldungen diesbezüglich nichts gelesen.

Dann wären noch die Bafin und die DPR alias Bilanzpolizei zu nennen. Auch hier wird die Verantwortung hin- und hergeschoben. Waren dann am Ende „alle“ Opfer eines „massiven Betrugs“? Dies wäre sicherlich viel zu einfach. Doch irgendetwas muss schiefgelaufen sein, ansonsten hätten wir nicht einen insolventen DAX-Konzern, dessen (mittlerweile Ex-)Vorstand wegen Vorwürfen von Betrug und Bilanzmanipulationen immer mal wieder in U-Haft sitzt und dessen (Ex-)Kollege auf der Flucht ist.

Nicht zu vergessen die Geschichte von Marsalek und seinen Nebenjobs, die filmreif sind. Wenn sich ein Drehbuchautor so etwas ausdenken würde – man würde es vielleicht als Science-Fiction bezeichnen. Doch wie wir seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie wissen: So mancher Science-Fiction-Film ist Wirklichkeit.

Sonderuntersuchung – es gibt keine Alternative

Wie auch zu Beginn des Jahrtausends zeigt der aktuelle Fall: Es muss sich einiges ändern. Offenbar hat die Regelungsflut nach der Welle von Bilanzskandalen den größten Bilanzskandal der deutschen Geschichte nicht verhindert. Je mehr jedoch ans Licht kommt, desto eher hat man den Eindruck: Bilanzfälschung ist manchmal nur „Mittel zum Zweck“, um andere Machenschaften zu verhindern. Wir werden sehen, was am Ende nachgewiesen werden kann.

Daher reicht es nicht, allein die Bafin mit mehr Finanzmitteln und Kompetenzen auszustatten. Auch die Kündigung des Vertrags mit der Bilanzpolizei löst die Probleme nicht. Meldungen von Verdachtsfällen – ob es sich nun um Geldwäsche, Bilanzmanipulationen oder weitere Straftaten handelt – müssen künftig leichter möglich sein. Wie dies gelingen kann, muss diskutiert werden. Doch was sich gerade auch hier zeigt, der Fall bedarf unterschiedlicher Kompetenzen und Personen mit Erfahrungen aus unterschiedlichen Bereichen.

Fazit:

Warten wir ab, welche Entscheidungen der Finanzausschuss heute treffen wird.

Lesen Sie hierzu auch die bisher erschienenen Beiträge:
Lehren aus Wirecard (Teil 1 ff.)

Für tiefergehende Informationen:
NWB Online-Nachricht vom 12.08.2020

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

+ 80 = 82