Lehren aus Wirecard (Teil 0) – EY hatte Forensiker zur Unterstützung geholt

Wie aussagekräftig ist der neue Bestätigungsvermerk?

Eigentlich sollte die Serie mit Teil 1 starten. Doch im Causa Wirecard läuft vieles schneller, daher der kleine Vorschub. Denn die Diskussionen beginnen sich zu ändern: War der Wirtschaftsprüfer machtlos, einen angeblichen Betrug bei Wirecard aufzudecken? Stimmt, ein Wirtschaftsprüfer ist kein Forensiker.

Aber was ist denn eigentlich die Zielsetzung der Abschlussprüfung? Unregelmäßigkeiten aufzudecken? Nachzuprüfen, ob das Unternehmen sich an die geltenden Bilanzierungsvorschriften gehalten hat? Gibt es nicht seit einigen Jahren die besonders wichtigen Prüfungsinhalte als Teil des neuen Bestätigungsvermerkes? Schauen wir uns ein paar Fakten an.

Knackpunkt des KPMG-Berichtes

An dieser Stelle ein Auszug aus dem Bericht der Sonderuntersuchung von KPMG (S. 16), den man sich durchaus auf der Zunge zergehen lassen kann:

Neben diesen nicht hinreichend nachgewiesenen Einzahlungen auf Treuhandkonten im Umfang von rund EUR einer Mrd. sind im Untersuchungszeitraum ausweislich der Buchungsjournale Einzahlungen auf Bankkonten, die für ….erfolgt.“

Was heißt dieser erste Halbsatz im Umkehrschluss? Es gab offenbar Einzahlungen auf Treuhandkonten in Höhe von ca. 1 Milliarde Euro. Allerdings konnte dies nicht nachgewiesen werden. Zumindest wurde den KPMG-Prüfern kein Nachweis vorgelegt. Das wirft die Frage auf, wie dies bei der regulären Abschlussprüfung war. Auch wenn ein Wirtschaftsprüfer kein Forensiker ist, könnte bei einem Kleinbetrag von 1 Milliarde Euro ein Nachweis verlangt werden. Zu den Forensikern bei EY kommen wir gleich noch zurück.

EY holte sich Unterstützung von Forensikern

Nun zum Bestätigungsvermerk und den Erläuterungen zu den besonders wichtigen Prüfungsinhalten. Die besonders wichtigen Prüfungsinhalte. Was ist das denn? Ein Teil des „neuen“ Bestätigungsvermerkes – wobei neu fast etwas übertrieben ist. Denn die Regelung gilt bereits seit einigen Jahren. Was war die Zielsetzung? Mehr Transparenz. Wurde erreicht, würde ich sagen. Doch schauen wir uns die besonders wichtigen Prüfungsinhalte bei Wirecard aus dem Geschäftsbericht 2018 näher an:

  1. Identifizierung als Unternehmenszusammenschluss und Kaufpreisallokation des Erwerbs von Kundenportfolien der Citygroup in Asien.
  2. Bilanzielle Behandlung von Sachverhalten auf Grundlage der Erkenntnisse aus Untersuchungen, die aufgrund von Beschuldigungen eines Hinweisgebers in Singapur durchgeführt wurden.
  3. Werthaltigkeit der Geschäftswerte .
  4. Werthaltigkeit der erworbenen Kundenbeziehungen.
  5. Bewertung der Forderungen sowie Realisierung und Ausweis der Umsatzerlöse gegenüber Acquiring-Partnern.

Das sind in der Tat die Themen, die bei der Abschlussprüfung eine besonders wichtige Rolle gespielt haben. Als kleine Lektüre kann ich den Bestätigungsvermerk des Geschäftsberichtes von 2018 der Wirecard AG empfehlen. Denn dort wird das prüferische Vorgehen beschrieben.

Nun aber zurück zum Thema Forensik: Bei den Erläuterungen des besonders wichtigen Prüfungsinhaltes zum Thema „Untersuchungen in Singapur“ findet sich die folgende Information bei der Beschreibung des prüferischen Vorgehens:

„Zudem haben wir Vorgänge sowie die getroffenen Einschätzungen zu Sachverhalten in Gesprächen mit Funktionsträgern der betroffenen Gesellschaften, Lieferanten, Kunden und einbezogenen Rechtsanwälte, auch unter Einbindung eigener forensischer Experten, gewürdigt.“

Das muss man erst einmal schlucken. Mehr zum Thema „Lehren aus Wirecard“ gibt es, Teil 1 ist schon terminiert.

Lesen Sie hierzu auch:

Zum Thema Wirecard wurde ich in den letzten Wochen von der (inter)nationalen Presse befragt. Eine Übersicht der aktuellen Interviews in TV, Radio und Zeitungen finden Sie hier: https://www.carolarinker.de/presse/

 

 

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