Kostenlose Corona-Schnelltests auf Kosten der Unternehmen?

Nach dem Ergebnis der MPK-Konferenz vom 3.3.2021 sollen Unternehmen auf eigene Kosten Schnelltests für die präsente Belegschaft finanzieren und Testbescheinigungen ausstellen.

Was ist davon zu halten?

Hintergrund

In der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin (MPK) vom 3.3.2021 sind weitreichende Öffnungsschritte für die Wirtschaft raus aus dem 16.12.2020 geltenden sog. Lockdown beschlossen worden. Bis allen Bürgerinnen und Bürgern ein ausreichendes Impfangebot gemacht werden kann, spielt auf dem Weg hin zu mehr Freiheit und Normalität eine nationale Teststrategie eine zentrale Rolle, die schrittweise bis Anfang April 2021 umgesetzt werden soll.

Antigen-Schnelltests und Selbsttests sollen dabei in großer Zahl eingesetzt werden, um Öffnungen abzusichern und Rückschläge zu vermeiden. Dabei soll die Wirtschaft eng einbezogen werden, ein Spitzengespräch auf Einladung der Bundeskanzlerin findet an diesem Freitag (5.3.2021) statt.

Unternehmen sollen kostenlosen Schnelltest finanzieren

Der MPK-Beschluss vom 3.3.2021 (Ziff. 2, S.5) sieht als Teil der Impfstrategie eine besondere Verantwortung der Unternehmen vor. Wörtlich heißt es:

„Für einen umfassenden Infektionsschutz ist es erforderlich, dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen. Soweit möglich soll eine Bescheinigung über das Testergebnis erfolgen. Dazu wird die Bundesregierung mit der Wirtschaft noch in dieser Woche abschließend beraten.“

Was ist davon zu halten?

Die Haltung der Politik gegenüber den Unternehmen der Wirtschaft ist schon bemerkenswert. Unternehmen sind Werten verpflichtet, Unternehmer werden in ihrer Gesamtheit zu Recht auch als „ehrbare Kaufleute“ bezeichnet. Sie beschäftigen Arbeitnehmer, tragen soziale und gesellschaftliche Verantwortung. Die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen im Rahmen der Corona-ArbSchV oder des jetzt anstehenden Lieferkettengesetzes sind hierfür sichtbare Beweise.

Aber jetzt einen gesamtgesellschaftlichen Beitrag der Wirtschaft mit Finanzierung kostenloser Schnelltests für ihre in Präsenz Beschäftigten zu fordern, geht nun doch zu weit.

Unternehmerische Verantwortung und Solidarität kann man nicht per Dekret der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin anordnen. Ein derartiger Eingriff in das Eigentumsrecht unterliegt dem Parlamentsvorbehalt: Wollte man die Unternehmen also zur Kostenübernahme bei Schnelltests verpflichten, bräuchte es dazu ein vom Bundestag zu beschließendes formelles Gesetz – bis Anfang April schlechterdings nicht zu machen. Hinzu kommen viele ungeklärte Fragen: Wie sollten Unternehmen die Impfstruktur aufbauen, wie soll eine Impfbescheinigung des Unternehmens aussehen? Wer haftet am Ende bei Testfehlern? Welche Verbindlichkeit hätten Schnelltests?

Die Wirtschaft ist nicht Befehlsempfänger, sondern ist Teil der Problemlösung. Sie bietet sich als Problemlöser an, wenn es um die Entwicklung von Schnelltests oder digitalen Lösungen (etwa Apps) geht. Aber in einer fairen Partnerschaft mit dem Freiwilligkeitsprinzip und nicht mit Zwang.

Quellen

MPK Beschluss vom 3.3.2021 

Ein Kommentar zu “Kostenlose Corona-Schnelltests auf Kosten der Unternehmen?

  1. Ich habe mich schön öfters mikrobiologischen Schnelltests unterzogen. Darum finde ich es nicht schlimm, wenn sich jeder vor dem Spiel testen müsste. Dennoch bin ich nicht der Meinung, dass Unternehmen diese Tests zahlen sollten, wie es im Beitrag beschrieben ist.

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