Bereits im vergangenen Jahr habe ich in meinem Blog „Aufreger des Monats Juli: Kontenabrufe auf neuem Rekordstand“ über die automatisierten Kontenabrufe von Finanzämtern und Sozialbehörden berichtet. Finanzämter und Sozialbehörden einschließlich Gerichtsvollzieher und Jugendämter hatten in 2017 so viele heimliche Kontenabfragen gestartet wie noch nie zuvor – insgesamt 692.166 (Vorjahr: 358.228). Dies war nahezu eine Verdoppelung! Zusätzlich zu den Kontenabfragen der Finanz- und Sozialbehörden hatten Polizei, Staatsanwaltschaften, Zoll- und Steuerfahndung weitere 136.845 Kontenabrufe vorgenommen. Insgesamt waren dies 829.011 Kontenabfragen (2016: 495.412).
Die Möglichkeit des Kontenabrufs ist ursprünglich zur Terrorbekämpfung installiert worden. Damals hieß es, die Kontenabrufe würden mit Augenmaß vorgenommen. Nun liegen die Zahlen für 2018 vor und diese sind abermals Vorjahr gestiegen. Der Sinn und Zweck dieser Abrufe leuchtet mir – gerade angesichts des ursprünglichen Grundes für die Einführung – nicht wirklich ein.
Und jetzt zum Jahr 2018: Finanzämter und Sozialbehörden einschließlich Gerichtsvollzieher und Jugendämter haben im vergangenen Jahr 796.600 Kontenabfragen gestartet. Zusätzlich zu den Kontenabfragen der Finanz- und Sozialbehörden haben Polizei, Staatsanwaltschaften, Zoll- und Steuerfahndung weitere 142.888 Kontenabrufe vorgenommen. Das heißt: Jeden Arbeitstag wurden durchschnittlich rund 4.300 Bürger ausgeforscht.
Übrigens: Ab 2020 werden die Zugriffe noch genauer. Künftig sind die Banken verpflichtet, neben den bisherigen Parametern (Name, Vorname und Geburtsdatum) auch die Adresse und die steuerliche Identifikationsnummer an das Bundeszentralamt für Steuer zu übermitteln. Durch die Übermittlung dieser weiteren Parameter wird eine noch genauere Auswertung der Abrufergebnisse durch das Bundeszentralamt für Steuern möglich sein (BT-Drucksache 19/9177 vom 8.4.2019).
Lesen Sie hierzu auch:
v. Wedelstädt, Kontenabruf, infoCenter, NWB KAAAB-76830
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