Die bereits im Vorfeld von Corona angespannte Lage vieler Kommunen droht sich in den nächsten Jahren massiv zu verschlechtern (vgl. Teil I dieses Blogbeitrags). Es stellt sich damit die Frage, wie die Handlungsfähigkeit angeschlagener Kommunen weiterhin gesichert werden kann.
Ist eine Entschuldung ein adäquater Weg?
Hintergrund
Aufgrund der Corona-Krise brechen in vielen Kommunen bundesweit derzeitig die Steuereinnahmen weg. Denn vor allem die Gewerbesteuer, welche eine der Haupteinnahmequellen der Städte und Gemeinden darstellt und von der Gewinnsituation der regionalen Unternehmen abhängt, ist von hoher Volatilität geprägt. Während in diesem Jahr der Bund und die Länder für einen Großteil der Einbrüche aufkommen werden – allein der Ausgleich der Mindereinnahmen aus der Gewerbesteuer kostet den Bund in diesem Jahr rund 6,1 Mrd. Euro und die Länder rund 4,8 Mrd. Euro – sind die Aussichten für die kommenden Jahre ungewiss. Entsprechend ist damit zu rechnen, dass viele Kommunen es nicht mehr schaffen werden, ihre Haushalte auszugleichen und ihre Verschuldung zurückzufahren. Sie sind in ihrer Handlungsfähigkeit gefährdet und könnten ggf. die notwendige Daseinsvorsorge nicht mehr hinreichend gewährleisten.
Neueste Steuerschätzung bestätigt angespannte Lage
Auch die Zahlen der neusten Steuerschätzung vom November 2020 zeigen, dass auf die Kommunen eine nicht zu unterschätzende Durststrecke zukommt. Zwar sind die Prognosen im Vergleich zur vorletzten Steuerschätzung wieder leicht angestiegen, dennoch liegen sie weit entfernt von denjenigen Einnahmen, die vor der Corona-Pandemie eingeplant worden waren. So liegen die kommunalen Steuereinnahmen beispielsweise für das aktuelle Jahr rund 13 Mrd. Euro unter dem vor Corona-Niveau.
Und auch für die kommenden Jahre sieht es nicht besser aus. Bis zum Jahr 2024 summieren sich laut Berechnungen des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB) die Steuermindereinnahmen der Städte und Gemeinden im Vergleich zur Schätzung vor der Corona-Krise auf rund 50 Mrd. Euro, mit der Folge, dass „die Schere zwischen armen und reichen Kommunen sowie die Probleme der höchstverschuldeten Städte und Gemeinden in der Corona-Krise potenziell noch größer werden“, wie DStGB-Präsident Ralph Spiegler und Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg in einem Statement zur Steuerschätzung konstatierten.
Auch der Deutsche Städtetag schaut auf die finanzielle Situation der Kommunen mit Besorgnis. So äußerte dessen Hauptgeschäftsführer, Helmut Dedy: „Ich mache mir große Sorgen, dass viele Städte im nächsten Jahr ihre geplanten Investitionen einschränken müssen. Das wäre schlecht für die Menschen in den Städten, aber auch für Handwerk und Wirtschaft.“
Schuldenschnitt als Lösung?
Es ist eine Tatsache, dass die Corona-Pandemie die Finanzlage der Städte und Gemeinden vielerorts dramatisch verschärft hat und ihre zukünftige Investitionsfähigkeit bedroht. Doch nicht allein die ausbleibenden Steuereinnahmen stellen ein Problem dar. Es sind vor allem die Altschulden, die die Haushalte stark belasten. So haben sich die kommunalen Kassenkredite über Jahre hinweg angehäuft, so dass die betroffenen Städte und Gemeinden die Misere oftmals nicht mehr allein bewältigen können.
Für viele Experten ist daher ein Schuldenschnitt erforderlich, der beim Abbau der kommunalen Kassenkredite ansetzt. Martin Junkernheinrich, Professor für Stadtökonomie an der TU Kaiserslautern, hält eine Entschuldung für „unabdingbar“. Und auch Marcel Fratzscher, der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ist der Meinung, dass ein Schuldenerlass eine „richtige und dringend notwendige Initiative der Bundesregierung“ sei.
Bereits vor der Corona-Krise hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz Pläne für eine einmalige Schuldenübernahme von hochverschuldeten Gemeinden vorgestellt und dabei regelmäßig von einer „Stunde null“ für diese Kommunen gesprochen. Fraglich erscheint indes, ob eine solche Lösung auf mittel- bis langfristige Sicht auch tatsächlich helfen kann oder ob diese ein falsches Signal setzten würde. So könnte der Anschein erweckt werden, dass eigene Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung sich nur bedingt lohnen. Insbesondere bedarf es m.E. weiterer Diskussionen darüber, wer in welchem Ausmaß an einer solchen Maßnahme überhaupt beteiligt werden könnte. Die Debatte, wie den Kommunen für die Zukunft geholfen werden kann, wird zumindest weiterhin intensiv geführt werden (müssen). Es bleibt zu hoffen, dass im Sinne der Kommunen eine Strategie gefunden wird.