Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die kommunalen Haushalte sind laut Berechnungen der kommunalen Spitzenverbände dramatisch. Ohne weitere Unterstützungen von Bund und Ländern drohen massive Mindereinnahmen.
Hintergrund
Die noch bei weitem nicht vollends absehbaren Folgen der Corona-Pandemie hinterlassen nicht nur bei den privaten Unternehmen ihre Spuren. Auch in den öffentlichen Haushalten sind für die nächste Zeit massive Einschnitte zu erwarten. Insbesondere die Kommunen könnten davon folgenschwer betroffen sein.
Folgt man den Ausführungen der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Städte- und Gemeindebund), so ist im kommenden Jahr aufgrund der Corona-Krise mit einer milliardenschweren Finanzierungslücke bei Städten und Gemeinden zu rechnen. Ohne weitere Unterstützung von Bund und Ländern drohe ein Defizit von rund 10 Mrd. Euro, mit der Folge, dass viele Investitionen nicht getätigt werden könnten. Zwar legen die Verbände keine detaillierten Zahlen für das anstehende Jahr aufgrund der Unsicherheiten durch die Corona-Krise vor. Bereits die grobe Schätzung ergebe aber ein Defizit von rund 10 Mrd. Euro jährlich, sofern sich der kommunale Finanzausgleich weiter auf dem Niveau der Jahre 2019 und 2020 bewegen würde.
Besorgniserregende Aussichten
Für das aktuelle Jahr gleichen Bund und Länder einen hohen Teil der Einnahmenrückgänge der Kommunen noch aus. Entsprechend rechnen die Spitzenverbände nur mit einem geringen Finanzierungsdefizit von rund einer halben Mrd. Euro. Die Investitionen liegen nach aktuellem Stand rund drei Prozent über denen des Vorjahres, jedoch deutlich unter dem vor Corona erwarteten Niveau. Die Steuereinnahmen sind den Prognosen zufolge etwa um zehn Prozent rückläufig. Hilfszusagen für die Jahre 2021 und 2022 stehen hingegen noch aus. Bund und Ländern ist es damit zwar gelungen, die Kommunalfinanzen diesjährig zu stabilisieren. Große Sorgen bereitet den Spitzenverbänden aber damit der Blick auf die beiden Folgejahre, denn für diese ist die finanzielle Situation höchst unsicher und besorgniserregend. So äußerten die Präsidenten der Verbände (Burkhard Jung (Deutscher Städtetag), Reinhard Sager (Deutscher Landkreistag) und Ralph Spiegler (Deutscher Städte- und Gemeindebund)) zu Beginn diesen Monats: „Wir sind dankbar, dass Länder und Bund große Anstrengungen unternommen haben, damit die Kommunen im laufenden Jahr über ausreichende Finanzmittel verfügen – trotz wegbrechender Steuereinnahmen, steigender Sozialausgaben und vieler unvorhersehbarer Mehrausgaben etwa im Gesundheitsbereich. Es ist durch die Unterstützung gelungen, das Investitionsvolumen von Städten, Kreisen und Gemeinden zu stabilisieren. (…) Im kommenden Jahr jedoch droht ein massiver Rückgang der Zuweisungen seitens der Länder für die Städte, Kreise und Gemeinden in Milliardenhöhe. Ein solcher Einbruch würde selbst bei steigenden Steuereinnahmen durch die erwartete wirtschaftliche Erholung ein großes Loch in die kommunalen Haushalte reißen. Deshalb sind auch in den Jahren 2021 und 2022 Stabilisierungshilfen notwendig.”
Hohe Volatilität auf der Einnahmenseite als grundlegende Schwierigkeit
Die finanzielle Schieflage bei den Kommunen, welche in den kommenden Jahren zu erwarten ist, dürfte vor allem auf die Ausfälle bei den Steuern zurückzuführen sein. Denn gerade die Gewerbesteuer, über deren Hebesatz die Kommunen Einfluss nehmen können, stellt eine der kommunalen Haupteinnahmequellen dar. Diese wird allerdings aufgrund der starken Wirtschaftseinbrüche in den kommenden Jahren deutlich rückläufig sein, ist sie doch von der Gewinnsituation der regionalen Unternehmen abhängig. Erneut zeigt sich hier, welche gravierenden Folgen die hohe Volatilität dieser Einnahmequelle für die kommunalen Haushalte mit sich bringt. Abzuwarten bleibt, inwiefern die Kommunen an dieser Stellschraube in den nächsten Perioden drehen werden, um die seitens der kommunalen Spitzenverbände prognostizierten düsteren Aussichten zumindest bedingt abzufedern.
Nicht übersehen werden sollte ferner die Grundsteuer. Auch hier haben die Kommunen die Hebesatzhoheit. Vor allem unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Grundsteuer bis zum Jahr 2025 neu zu berechnen ist und die Länder neben dem Bundesmodell die Möglichkeit haben, ihren eigenen Sonderweg gehen, könnten hier Erhöhungen anstehen.
Lesen Sie hierzu auch Teil 2.