Kommt jetzt die Vermögensteuer (zurück)?

Die hohen Schulden des Staates, die diesjährig aufgrund der Corona-Krise entstanden sind, lassen vermehrt die Diskussion über und den Ruf nach einer (Wieder-)Einführung der Vermögensteuer aufkommen. Wie wahrscheinlich ist eine solche Revitalisierung?

Hintergrund

Ein Blick auf die Haushaltszahlen des Bundes für das aktuelle und das kommende Jahr zeigt, dass die Corona-Pandemie den Staat vor extreme finanzielle Herausforderungen stellt. So werden etwa im Bundeshaushalt für das Jahr 2021 rund 180 Mrd. Euro neue Schulden aufgenommen. Der erneute Lockdown lässt vermuten, dass – zumindest im ersten Quartal 2021 – die Entwicklung steigender Verschuldung sich fortsetzen wird und weitere Corona-Hilfsprogramme für die angeschlagene Wirtschaft finanziert werden müssen. Finanzminister Olaf Scholz hat in diesem Zusammenhang bereits mehrfach die Wiederbelebung der Vermögensteuer ins Spiel gebracht. Aussagen wie „Deutschland braucht eine Vermögensteuer“ oder „Ich bin ganz traurig, dass Deutschland die Vermögensteuer abhandengekommen ist“ konnten von ihm in verschiedenen TV-Runden bereits mehrfach zur Kenntnis genommen werden.

Mit solchen Forderungen ist Scholz nicht allein. Auch die Grünen fordern in ihrem neuen Grundsatzprogramm: „Das Aufkommen der Steuern aus Kapitalaufkommen, aus großen Vermögen und Erbschaften muss wieder deutlich erhöht werden.“ Und auch Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (IW) stellt fest: „Ich befürchte, Steuererhöhungen werden als Teil einer Steuerreform unumgänglich sein, um die Schulden wieder abzubauen und die notwendigen öffentlichen Investitionen in Klimaschutz, Digitalisierung und Innovation stemmen zu können.“

Wiederbelebung sinnvoll und realisierbar?

Insbesondere aufgrund der Bewertungsungleichheit zwischen den Vermögensarten hatte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 22.06.1995 eine Verfassungswidrigkeit der Vermögensteuer bejaht. Da der Gesetzgeber eine Umsetzung der Vorgaben der Verfassungsrichter bis zur vom Gericht gesetzten Reformfrist am 31.12.1996 nicht realisierte, trat die Besteuerung von Vermögen aufgrund des Richterspruchs entsprechend außer Kraft. Es ist daran zurückzudenken, wie der Gesetzgeber im Rahmen der Diskussionen zum Jahressteuergesetz 1997 zwar versuchte, die Forderungen des Gerichts – nämlich die Herstellung einer realitätsgerechten Wertrelation der unterschiedlichen Vermögen zueinander – umzusetzen. Erfolg hatte er damit allerdings nicht. Vorschläge und Diskussionen darüber, die Vermögensteuer wiederzubeleben, gab es seither allerdings in Vielzahl. Zu erinnern ist u.a. an die im Jahr 2019 vorgeschlagenen Konzepte der SPD, deren Vorstand im Jahr 2017 eine Kommission zur Vermögensbesteuerung eingerichtet hatte, welcher Thorsten Schäfer-Gümbel vorsaß. Viel aus den Vorschlägen der Kommission geworden ist allerdings nicht. Daran, dass kein Vermögen in Deutschland vorhanden ist, dürfte es allerdings mit Sicherheit nicht liegen. Vielmehr gestaltet sich die Konzeption einer Besteuerung von Vermögen, welche auch und v.a. den Vorgaben aus Art. 3 Abs. 1 GG entspricht, als schwierig.

Dass die Diskussionen über höhere Steuern nun und in den kommenden Monaten trotz – oder aber auch gerade wegen – der anstehenden Bundestagswahl im Jahre 2021 wieder an Fahrt gewinnen wird, dürfte außer Frage stehen. Die tatsächliche Wiederbelebung der Vermögensteuer dürfte m.E. allerdings – noch – in weiter Ferne sein.

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