In den vergangenen Monaten bin ich bei der Literaturrecherche mehrfach auf das Thema „Retrozessionen“ aufmerksam geworden. Ich bin nun beileibe kein Spezialist für Kapitalanlagen und schon gar nicht für Schadensersatzansprüche bei Falschberatungen. Aber die Beiträge jedenfalls sind recht interessant zu lesen und könnten für zahlreiche Kapitalanleger bzw. für Steuerberater und ihre Mandanten wichtig sein, die in der Schweiz Geld angelegt hatten bzw. haben.
Zum Hintergrund: Rückvergütungen, Kick-Back Provisionen, Finder Fees (in der Schweiz Retrozessionen genannt) sind ein weit verbreitetes Geschäftsmodell in der Finanzbranche. Sie sind spätestens seit der Banken- und Finanzkrise in die Kritik geraten und in einigen Ländern sogar gänzlich untersagt. In der Schweiz haben Banken offenbar Retrozessionen in Milliardenhöhe kassiert, obwohl diese laut mehrerer Höchstgerichtsurteile den Anlegern zustehen sollen.
Für alle jene, die in den letzten zehn Jahren Vermögenswerte bei einer Schweizer Bank oder einem Schweizer Vermögensverwalter angelegt hatten, soll dies bedeuten, dass ihnen noch Geld geschuldet wird – so zumindest die Ausführungen in den beiden Beiträgen. Anlegerschützer gehen offenbar davon aus, dass so gut wie jeder Anleger betroffen ist und raten zur Rückforderung.
Um eine Rückforderung erfolgreich durchzusetzen, sollen keine Bankunterlagen nötig sein und es sei auch unerheblich, ob die Geschäftsbeziehung mit der eidgenössischen Bank noch besteht oder nicht. Auch jene Betroffenen, die in den letzten Jahren ihre Schweizer Erträge nachträglich erklärt haben, könnten die Retrozessionen zurückfordern.
Benötigt werden aber wohl spezialisierte Dienstleister, da der Rückforderungsprozess so komplex und undurchsichtig sein soll, dass er im Alleingang fast nicht zu bewältigen ist. Natürlich werden die Dienstleister nicht selbstlos handeln. Insofern muss jeder für sich entscheiden, ob und inwieweit er Unterstützung sucht. Und – ohne Einzelheiten zu kennen – vermute ich, dass sich der Aufwand erst bei wirklich nennenswerten Summen lohnt. Zudem dürfte sicherlich eine Rolle spielen, ob die Beziehung zur Bank über Jahre erfolgreich und vertrauensvoll verlaufen ist oder ob der Anleger die Bank im Zorn verlassen hat. Ich persönlich bin kein Freund des „Banken-Bashing“ und des „Auseinanderrupfen von AGB“. Aber andererseits: Wer sich von seiner Bank schlecht beraten oder sogar getäuscht sieht, wird die Sache anders sehen.
Mich würde Ihre Meinung zu dem Thema interessieren. Gibt es schon Erfahrungen mit der Rückforderung von Retrozessionen?
Bei Interesse sollten Betroffene und ihre Berater folgende Beiträge zur Hand nehmen:
- Rotter in NWB-EV Nr. 5/2019 Seite 175, „Rückforderung von Retrozessionen“
- Schwärzler in „Kanzleiführung professionell“ 9/2019 Seite 158
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