Keine Versteuerung von Scheinrenditen bei Madoff-Fonds

Kapitalanleger, die Betrügern aufgesessen sind, haben es schwer genug. Leider haben sie regelmäßig weder von der Finanzverwaltung noch vom BFH Unterstützung erwarten dürfen. Mit einer – aus meiner Sicht – überaus seltsamen Logik werden selbst Scheinrenditen besteuert. Mit Urteil vom 11.2.2014 (VIII R 25/12) hat der BFH noch entschieden: „Gutschriften aus Schneeballsystemen führen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, wenn der Betreiber des Schneeballsystems bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre“. Die Rechtsprechung ist gesichert.

Umso erfreulicher ist es nun, dass sich die Finanzverwaltung wenigstens im Fall der „Madoff-Geschädigten“ einsichtig zeigt. Das BMF will nämlich die Renditen aus bestimmten Fonds nicht versteuern. In dem BMF-Schreiben vom 20.12.2018 (IV C 1 – S1980-1/18/10009) heißt es hierzu:

„Bei Investmentanteilen an Madoff-Fonds, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden (bestandsgeschützte Alt-Anteile), ist aus Billigkeitsgründen von einer Besteuerung der Ausschüttungen abzusehen. In allen anderen Fällen sind die Ausschüttungen grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen der Kapitalertragsteuer.“

Betroffenen sei die Lektüre des BMF-Schreibens dringend empfohlen. Wenn ich es richtig sehe, haben wohl nur wenige deutsche Anleger unmittelbar in Madoff-Fonds investiert. Vielmehr erfolgten die Investitionen über Dachfonds. Zu prüfen wäre daher (sofern überhaupt möglich), ob die Steuerbescheinigungen der Dachfonds korrekt sind bzw. waren. Geschädigte sollten ggf. Kontakt mit ihrem Bankhaus aufnehmen.

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