Keine Künstlersozialabgabe für Kunstprojekt im Münsteraner Bahnhofsviertel?

Die Künstlersozialabgabe muss u.a. auch von Unternehmen entrichtet werden, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für ihr eigenes Unternehmen betreiben, wenn sie regelmäßig Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen (§ 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG). Ist ein Verein, der sich der einen Künstler mit der Gestaltung von Schaltflächen beauftragt, auch zum Kreis der Abgabeverpflichteten? Hierüber hatte das Sozialgericht Münster in seinem Urteil vom 11.07.2019 (S 14 BA 32/18) zu entscheiden.

Der Streitfall

Im Urteilsfall hatte der als Verein organisierte Zusammenschluss von Eigentümern und Geschäftsinhabern des Münsteraner Bahnhofsviertels einen Frankfurter Kunstprofessor damit beauftragt, die im Bahnhofsviertel stehenden Schaltschränke/-kästen künstlerisch zu gestalten. Das Projekt realisierte sich in den Jahren 2012 bis 2014 dergestalt, dass an den Schaltschränken Rohre und Lampen angebracht und die Schränke farbig bemalt wurden.

Ausgehend von den Gesamtkosten i.H.v. rund 500.000 € verlangte die Deutsche Rentenversicherung nach einer im Jahr 2017 durchgeführten Betriebsprüfung des Vereins die Zahlung von rund 18.000 € an die Künstlersozialversicherung, da der Verein Kunst verwerte und damit Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit betreibe. Hiergegen wandte sich der Verein in seiner Klage.

Das Urteil des Sozialgericht Münster

Das Sozialgericht Münster gab der hiergegen gerichteten Klage des Vereins statt. Der Verein vergebe nur gelegentlich Aufträge an Künstler und sei kein professioneller Kunstvermarkter. Durch das Projekt „Schaltschränke“ sei der Verein nicht werbend für sich oder seine Mitglieder tätig geworden. So fehlten etwa Hinweisschilder oder Stifter-Tafeln an den Objekten. Als mittelbare Werbung scheide auch die – damals nicht nur positive – Medienberichterstattung aus.

Die Entscheidung des Sozialgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.

Weitere Informationen:
Sozialgericht Münster, Urteil vom 11.07.2019 – S 14 BA 32/18
Pressemitteilung (www.justiz.nrw.de)

Lesen Sie in der NWB Datenbank hierzu auch:
Geißler, Künstlersozialversicherung, infocenter, NWB SAAAC-89667
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