Keine Barzahlung beim Beitragsservice (und Finanzamt)

Der Europäische Gerichtshof musste sich mit der Frage beschäftigen, ob staatliche Einrichtungen die Möglichkeit zur Barzahlung einräumen müssen. Im konkreten Fall ging es um den Rundfunkbeitrag. Übertragen lassen dürfte sich die Entscheidung auch auf Steuerzahlungen.

Recht auf Barzahlung?

Dass bei Steuerzahlungen kein ultimatives Recht auf Barzahlung besteht, erschien bereits gerichtlich geklärt. Anlässlich einer Klage gegen das Barzahlungsverbot für den Rundfunkbeitrag legte dann allerdings zuletzt das Bundesverwaltungsgericht dem EuGH die Frage vor, ob eine Behörde die Annahme von Bargeld verweigern darf.

EuGH gibt klare Hinweise

Der EuGH hat sich umfangreich mit der Sache beschäftigt und in der Großen Kammer (15 Berufsrichter!) entschieden. Anders als von mir damals vertreten, leiteten die Richter ein gesetzliches Recht auf Barzahlung her. Allerdings gilt dieses Recht nicht uneingeschränkt. Mit Blick auf das öffentliche Interesse (oder private Vereinbarungen im Zivilrecht) darf die Möglichkeit zur Barzahlung beschränkt werden. Damit rückten die Richter auch ein Stück weit von den Schlussanträgen des Generalanwalts ab. Dessen Ausführungen konnte man noch eher so interpretieren, dass eine Barzahlung nur im Ausnahmefall abgelehnt werden darf.

In Bezug auf den Beitragsservice merkt der Gerichtshof an, dass eine Barzahlung abgelehnt werden kann, wenn sonst unangemessenen Kosten entstehen, welche die Behörde daran hindern würden, ihre Leistungen kostengünstiger zu erbringen. Dabei sei besonders die Vielzahl an Beitragspflichtigen zu berücksichtigen. Eine Ausnahme von der Bankzahlung sei daher tendenziell nur für Kunden ohne Bankkonten zu machen.

BVerwG muss Fall abschließen

Mit diesen Hinweisen muss sich nun das Bundesverwaltungsgericht auseinandersetzen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jetzt noch eine Entscheidung zugunsten der Kläger in Betracht kommt. Mit Blick auf die Behäbigkeit und mangelnde Flexibilität unserer Behörden scheint mir das auch die richtige Entscheidung zu sein. Denn eine flächendeckende Einräumung von Barzahlungsmöglichkeiten würde wohl Unsummen verschlingen, ohne breitenwirksam Nutzen zu stiften.

Im öffentlichen Leben gilt damit auch weiterhin: Bares ist Wahres Rares.

Weitere Informationen:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

− 4 = 5