Kein privates Veräußerungsgeschäft beim häuslichen Arbeitszimmer!

Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren wieder veräußert erzielt ein privates Veräußerungsgeschäft. Aufgrund der Besteuerungsausnahme nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG sind jedoch Immobilien ausgenommen, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. 

Bisher ging Verwaltungsmeinung in diesem Zusammenhang davon aus, dass ein häusliches Arbeitszimmer nicht unter die Besteuerungsausnahme für selbstgenutzten Wohnraum fällt. Die Begründung des Fiskus: Ein Arbeitszimmer ist nur gegeben, wenn dieses ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird, somit ist kein Wohnraum gegeben.

Mit Urteil vom 20.3.2018 (8 K 1160/15) widerspricht dem jedoch das FG Köln. Danach ist der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum vollumfänglich steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden. Es soll daher nicht zu einer anteiligen Besteuerung des Arbeitszimmers kommen, weil dieses in den privaten Wohnbereich integriert ist und kein eigenes Wirtschaftsgut darstellt.

Ob dies jedoch das letzte Wort ist, bleibt abzuwarten, denn das beklagte Finanzamt hat die zugelassene Revision beim Bundesfinanzhof in München eingelegt, die unter dem Aktenzeichen IX R 11/18 geführt wird.

Weitere Informationen:
FG Köln v. 20.03.2018 – 8 K 1160/15

 

 

2 Gedanken zu “Kein privates Veräußerungsgeschäft beim häuslichen Arbeitszimmer!

  1. Ein viel größeres Risiko sind häusliche Arbeitszimmer nach meiner Erfahrung für Selbstständige. Hier kann es zu einer Besteuerung der anteiligen Wertsteigerung kommen, selbst wenn sie vorher über zehn Jahre lang unverändert genutzt wurden, und das sogar ohne Veräußerung.

  2. @ FK

    Besteuerung von Wertsteigerungen bei Selbstständigen-Arbeitszimmern ohne Veräußerung, sprich ohne Zufluss oder Realisierung? Können Sie das ein wenig erläutern?

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