Die Konferenz der Ministerpräsidenten/innen mit dem Bundeskanzler (MPK) hat am 7.1.2022 unter anderem eine 2G Plus-Regel in Gastronomie beschlossen: Wer keine dritte Auffrischungsimpfung hat, hat nur mit einem aktuellen Test Zutritt zur Gastronomie.
Was ist davon zu halten?
Hintergrund
Auf Basis der letzten MPK-Beschlüsse vom Dezember 2021 wurden zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens u.a. in der Gastronomie mit der 2G-Regel verschärfte Zutrittsregeln beschlossen. Mit dem MPK-Beschluss vom 7.1.2022 (Ziff. 4) wird der Zugang zur Gastronomie nicht nur auf auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G), sondern ergänzend „kurzfristig“ bundesweit und inzidenzunabhängig nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster) ab dem Tag der Auffrischungsimpfung möglich sein (2G Plus). „An diesen Orten können Masken nicht dauerhaft getragen werden, so dass sich die Virus-Variante (Omikron) besonders leicht überträgt“, heißt es im Beschluss. Die Regelung soll – wenn sie von den Ländern entsprechend verordnungsrechtlich umgesetzt wird – ab 15.1.2022 gelten, die MPK soll dann wieder am 24.1.2022 beraten, wie es weitergeht.
Welche Folgen der verschärften Zutrittsregeln sind in der Gastronomie zu befürchten?
Am 7.1.2022 waren laut RKI bundesweit 74,5% der Bevölkerung (61.930.498 Personen) gegen Corona erstgeimpft, 71,6% (55.995.583 Personen) waren zweimal geimpft. Auffrischungsimpfungen (Booster) haben deutschlandweit erst 41,6% (34.570.045 Personen) erhalten.
Schon die bisherige 2G-Regel hat in der Gastronomie (Restaurants, Cafés, Kneipen etc.) zu erheblichen Umsatzeinbußen geführt, weil viele potentielle Gäste entweder den Impfnachweis oder Genesenennachweis nicht führen können oder aber die Nachweispflicht als „unbequem“ empfinden und deshalb auf den Gastronomiebesuch verzichten. Bei den betroffenen Gastronomen und deren Verbänden besteht jetzt die berechtigte Sorge, dass wegen der zusätzlichen Testpflicht der Gäste noch weniger Kunden den Weg ins Café, in Restaurant oder die Kneipe zum Feierabendbier finden.
Damit zeichnet sich ab, dass gerade in der Gastronomie weitere Umsatzeinbußen zu befürchten sind mit der Folge, dass viele Gastronomen ihren Betrieb wegen Unwirtschaftlichkeit vollständig schließen. Etlichen Gastronomen könnte damit endgültig die Luft ausgehen. Auch die kurze Umsetzungsfrist bis 15.1.2022 setzt die Gastronomen zusätzlich unter Druck, weil der zusätzliche Kontrollaufwand personal- und Kostenaufwändig ist. Dass im Rahmen der seit 7.1.2022 zur Verfügung stehenden Überbrückungshilfe IV auch der Kontrollaufwand erstattungsfähige Kosten darstellt, ist nur „ein Tropfen auf den heißen Stein“.
Wie ist das zu bewerten?
Die jetzt beschlossene 2G Plus-Regel beim Zutritt zur Gastronomie ist abermals ein fatales Signal an die Gastronomie, die schon bislang in den meisten Fällen zu den wirtschaftlichen Verlierern der Corona-Pandemie zählt. Der Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie zum Einzelhandel ist weiterhin inzidenzunabhängig für Geimpfte und Genesene (2G) zulässig, die Gastronomie wird also benachteiligt. Dies verwundert, nachdem noch immer kein eindeutiger und überzeugender wissenschaftlicher Nachweis vorliegt, dass gerade die Gastronomie ein Pandemietreiber ist. Deswegen ist nachvollziehbar, dass Bayern und Sachsen-Anhalt im MPK-Beschluss einen Umsetzungsvorbehalt erklärt haben: „Weitere Verschärfungen freiheitseinschränkender Maßnahmen wie eine inzidenzunabhängige 2G Plus-Regel in der gesamten Gastronomie, müssen erst auf Basis einer möglichst gesicherten wissenschaftlichen Expertise sorgfältig geprüft werden. Diese liegt noch nicht in ausreichendem Maße vor.“
Damit zeigt sich nach Aufhebung er epidemischen Lage von nationaler Tragweite ein weiteres Mal, dass bei einem einheitlichen Sachverhalt unterschiedliche Länderregelungen drohen, die niemand nachvollziehen kann.